BaFin warnt: Xeventy bzw. Xe7enty

Published On: Montag, 25.03.2024By Tags:

Die Finanzaufsicht BaFin warnt eindringlich vor den Angeboten von Xeventy bzw. Xe7enty, die über die Website xeventy.net verfügbar sind. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis der BaFin Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste anbieten. Im Rahmen eines Initial Coin Offerings (ICO) wird ein XeventyCoin (XVT) genannter ERC-20-Token zum Kauf angeboten, mit dem nach Errichtung einer digitalen Plattform Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste eingetauscht werden können.

Besorgniserregend ist, dass auf der Website behauptet wird, Xeventy habe seinen Sitz in Berlin und werde von der BaFin beaufsichtigt. Diese Angaben sind jedoch falsch. Xeventy bzw. Xe7enty wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und verfügt über keine Erlaubnis der BaFin.

Unternehmen, die in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Zahlungsdienste anbieten möchten, benötigen hierfür die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, können in der Unternehmensdatenbank abgerufen werden.

Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und § 8 Absatz 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Sie dient dem Schutz potenzieller Anleger vor unerlaubten Finanzaktivitäten und finanziellen Schäden.

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