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BaFin warnt vor Thunder Markets Ltd.: Keine Erlaubnis für Finanzdienstleistungen in Deutschland

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert, dass die Thunder Markets Ltd. mit Sitz auf Mahé, Seychellen, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) besitzt, um in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anzubieten.


Unbefugte Geschäftstätigkeit

Nach Erkenntnissen der BaFin spricht Thunder Markets Ltd. potenzielle Kunden in Deutschland über ansässige Vermittlerinnen und Vermittler an. Dies ist ohne die entsprechende Erlaubnis der BaFin unzulässig. Unternehmen, die ohne Genehmigung Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, verstoßen gegen geltende gesetzliche Vorschriften.


Wichtige Hinweise für Verbraucher

Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Anspruch nimmt, sollte stets prüfen, ob das Unternehmen über eine Zulassung der BaFin verfügt. Informationen dazu können in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden. Kunden, die mit nicht lizenzierten Unternehmen zusammenarbeiten, riskieren finanzielle Verluste und den fehlenden Schutz durch gesetzliche Regelungen.


Rechtsgrundlage der Warnung

Die Information der BaFin über Thunder Markets Ltd. basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes. Diese Vorschrift ermöglicht es der Aufsicht, die Öffentlichkeit über unerlaubte Aktivitäten von Unternehmen zu informieren, um Verbraucher zu schützen und die Integrität des Finanzmarktes zu gewährleisten.


Fazit

Die BaFin mahnt zur Vorsicht: Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sollten nur von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die über die erforderliche Erlaubnis verfügen. Verbraucher sind angehalten, sich vor Vertragsabschlüssen genau zu informieren, um Betrug oder unrechtmäßige Geschäftspraktiken zu vermeiden.

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