Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in den vergangenen Wochen erneut eine Reihe öffentlicher Warnungen ausgesprochen. Im Mittelpunkt stehen betrügerische Internetplattformen, die ohne Genehmigung Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten oder mit gefälschten Identitäten arbeiten. Besonders häufig betroffen: seriöse Unternehmen, deren Namen missbräuchlich verwendet werden.
ectus-verwaltungs-ag.com: Identitätsdiebstahl und falsche BaFin-Regulierung
Aktuell warnt die BaFin eindringlich vor der Website ectus-verwaltungs-ag(.)com. Die dort tätigen, unbekannten Betreiber bieten demnach ohne die erforderliche Erlaubnis Vermögensverwaltung und Anlageberatung an. Zudem kontaktieren sie potenzielle Anlegerinnen und Anleger unaufgefordert per E-Mail und preisen angeblich „vorbörsliche Aktien“ zum Kauf an – ein häufig genutzter Köder in Betrugsfällen.
Besonders brisant: Die Website erweckt den Anschein, im Namen der echten Ectus Verwaltungs AG mit Sitz in Kemberg zu agieren – was laut BaFin nicht der Wahrheit entspricht. Auch die angebliche Regulierung durch die BaFin ist eine Täuschung. Es handelt sich um einen klaren Fall von Identitätsmissbrauch.
Weitere aktuelle Fälle von Finanzbetrug
Die Warnung reiht sich ein in eine lange Liste ähnlich gelagerter Fälle:
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TRABOT GmbH: Über Telegram werden Nutzer zum Handel mit Kryptowerten verleitet – ohne Lizenz, mit falschen Behauptungen über eine BaFin-Aufsicht.
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Bitstamp: In Telegram-Gruppen wird fälschlich behauptet, mit der bekannten Plattform zu handeln – ebenfalls ein Fall von Identitätsdiebstahl.
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dc-germania(.)com: Gibt sich unrechtmäßig als Tochter der seriösen Dodge & Cox (Europe) GmbH aus.
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redmont-fin(.)com, snugburg(.)com, wittelsbach-partner(.)com u.a.: Bieten ohne Erlaubnis Festgeldanlagen, Aktien oder Kryptowertedienste an.
In vielen dieser Fälle treten die Betreiber unter gefälschtem Namen auf, nutzen frei erfundene Kooperationen mit Banken oder geben vor, der Aufsicht der BaFin zu unterliegen. Dies sei „nicht der Fall“, betont die Finanzaufsicht regelmäßig in ihren Mitteilungen.
Woran erkennen Verbraucher unseriöse Angebote?
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Unerwartete E-Mails oder Anrufe mit Finanzangeboten
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Versprechungen von „vorbörslichen Aktien“ oder „sicheren Festgeldanlagen“
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Verweise auf angebliche Regulierung durch BaFin oder nicht existierende Behörden (z.B. „FINAEU“)
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Webseiten mit Logos bekannter Finanzhäuser, die jedoch in keinem Zusammenhang stehen
Die BaFin weist darauf hin, dass jedes Unternehmen, das in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Kryptowertedienstleistungen anbietet, eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin benötigt. Ob ein Anbieter über eine solche Erlaubnis verfügt, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin
überprüfen. Für öffentliche Wertpapierangebote muss zudem ein gültiger Prospekt bei der BaFin hinterlegt sein.
Verbraucherschutz stärken – auf Warnlisten achten
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ auf der BaFin-Website finden sich aktuelle Warnungen zu betrügerischen Plattformen sowie Tipps zur Vermeidung von Anlagebetrug. Die BaFin ruft dazu auf, sich bei Zweifeln vor Investitionen gründlich zu informieren und warnt: „Einmal verlorenes Geld ist in der Regel nicht zurückzuholen.“
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