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BaFin warnt vor Anlageangeboten in WhatsApp-Gruppen – Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt aktuell vor Angeboten der angeblich in den USA und in Frankfurt ansässigen Prometheus Investment Alliance (PIA). Nach Angaben der Behörde werden Verbraucher über die Website prometheus-alliance.de sowie über WhatsApp-Gruppen dazu gebracht, über die App QVTcoinese-Pro mit dem angeblichen Handelssystem „Genialer Intelligenter Roboter 5.0“ Finanzinstrumente zu handeln.

Die Gruppen sollen von einem angeblichen „Achim Falkenberg“ und einer „Assistentin Bertha“ moderiert werden. Die BaFin sieht den Verdacht, dass hier Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden.

Wir haben darüber mit Rechtsanwalt Jens Reime gesprochen und gefragt, welche Risiken für Verbraucher bestehen und was Betroffene jetzt tun können.

„WhatsApp wird zunehmend für Anlagebetrug genutzt“

Frage: Herr Reime, die BaFin warnt vor Anlageangeboten über WhatsApp-Gruppen. Wie gefährlich ist diese Entwicklung?

Rechtsanwalt Jens Reime:
Sehr gefährlich. WhatsApp und Telegram werden zunehmend für organisierte Anlagebetrugsmodelle genutzt. Die Täter arbeiten oft mit großen Gruppen, in denen vermeintliche Experten oder angebliche Anleger ihre angeblichen Gewinne präsentieren. Dadurch entsteht ein psychologischer Gruppendruck, der Vertrauen aufbauen soll.

Viele Menschen glauben dann, sie seien Teil einer seriösen Community – tatsächlich handelt es sich oft um professionell inszenierte Betrugsstrukturen.

„Automatisierte Trading-Roboter sind ein klassisches Lockmittel“

Frage: In diesem Fall wird ein angeblicher „intelligenter Handelsroboter“ beworben. Ist das typisch für solche Modelle?

Reime:
Ja, absolut. Versprochen werden häufig automatisierte Trading-Systeme oder KI-Roboter, die angeblich zuverlässig Gewinne generieren. Das klingt technisch und modern, ist aber in vielen Fällen lediglich ein Marketinginstrument, um Anleger zu Investitionen zu bewegen.

In der Praxis existiert der angebliche Handelsalgorithmus oft gar nicht oder die Plattform dient lediglich dazu, Einzahlungen einzusammeln.

„Fehlende BaFin-Erlaubnis ist ein Warnsignal“

Frage: Die BaFin weist darauf hin, dass der Anbieter möglicherweise ohne Erlaubnis tätig ist. Welche Bedeutung hat das?

Reime:
In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- oder Kryptodienstleistungen nur mit einer Zulassung der BaFin angeboten werden. Wenn ein Unternehmen solche Geschäfte ohne diese Erlaubnis betreibt, ist das ein massives Warnsignal.

Die BaFin veröffentlicht solche Warnungen auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Für Anleger bedeutet das: höchste Vorsicht.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Frage: Was raten Sie Menschen, die bereits Geld investiert haben oder in solchen WhatsApp-Gruppen aktiv sind?

Reime:
Zunächst einmal sollten Betroffene keine weiteren Zahlungen leisten. Oft versuchen die Betreiber später, unter verschiedenen Vorwänden weiteres Geld zu verlangen – etwa angebliche Steuern oder Gebühren für Auszahlungen.

Darüber hinaus empfehle ich:

  1. Alle Unterlagen sichern – Chatverläufe, Überweisungsbelege und Screenshots.

  2. Anzeige bei der Polizei erstatten, insbesondere bei Verdacht auf Anlagebetrug.

  3. Rechtlichen Rat einholen, um mögliche Rückforderungsansprüche zu prüfen.

  4. Die BaFin-Warnungen beachten und prüfen, ob der Anbieter überhaupt reguliert ist.

„Gruppenstruktur erzeugt falsches Vertrauen“

Frage: Was macht WhatsApp-Gruppen aus Sicht der Täter besonders attraktiv?

Reime:
Die Struktur solcher Gruppen ist ideal für Betrugsmodelle. In vielen Fällen sind ein Großteil der Teilnehmer Fake-Accounts oder Komplizen, die positive Erfahrungen und angebliche Gewinne posten.

Dadurch entsteht für neue Teilnehmer der Eindruck, dass viele Menschen bereits erfolgreich investiert hätten. Dieses soziale Vertrauen wird gezielt ausgenutzt.

BaFin rät zur Vorsicht

Die BaFin weist darauf hin, dass Verbraucher immer prüfen sollten, ob ein Anbieter über eine offizielle Zulassung verfügt. Informationen dazu finden sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Wer über WhatsApp, Telegram oder soziale Medien zu schnellen Gewinnen im Handel mit Kryptowährungen oder Finanzinstrumenten verleitet wird, sollte besonders vorsichtig sein.

Denn: Seriöse Finanzdienstleister werben in der Regel nicht über anonyme Messenger-Gruppen für Anlagegeschäfte.

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