Startseite Vorsicht BAFIN BaFin veröffentlicht „Rundschreiben 02/2023 VBS – Befreiungskriterien im Rahmen der Prüfungsbefreiung gemäß § 89 Absatz 1 Satz 3 WpHG“
BAFIN

BaFin veröffentlicht „Rundschreiben 02/2023 VBS – Befreiungskriterien im Rahmen der Prüfungsbefreiung gemäß § 89 Absatz 1 Satz 3 WpHG“

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Nach § 89 Absatz 1 Satz 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Antrag von der jährlichen WpHG– und Depotprüfung (mit Ausnahme der Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach § 84 WpHG) ganz oder teilweise absehen, soweit dies aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der Art und des Umfangs der betriebenen Geschäfte, angezeigt ist.

In dem neu gefassten Rundschreiben 02/2023 sind die Befreiungskriterien, die die BaFin bei ihrer Entscheidung über einen Antrag auf Prüfungsbefreiung gemäß § 89 Absatz 1 Satz 3 WpHG zukünftig zugrunde legt, dargestellt. Das Rundschreiben gilt für alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

Durch das Rundschreiben werden die „Ermessenskriterien“ vom 21. Januar 2009 („Änderungen der Ermessenskriterien im Rahmen der Prüfungsbefreiung gemäß § 36 Absatz 1 Satz 3 WpHG“) aktualisiert und es wird aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen. Die Kriterien aus dem Jahr 2009 werden aufgehoben.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

AMLA konsultiert Standards zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche...

BAFIN

P&L Invest Holding AG: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen...

BAFIN

Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Angeboten von der E-Mail-Adresse info@lgimeu.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldangeboten, die von der E-Mail-Adresse info[at]lgimeu(.)com versandt...

BAFIN

Dukas-Global: BaFin warnt vor der Website dukas-global.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Dukas-Global. Es besteht der Verdacht,...