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BaFin verlangt keine „qualifizierte“ Unterschrift

Edar (CC0), Pixabay
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Die Aufsicht weist darauf hin, dass sie Verbraucher im Rahmen der Beschwerdebearbeitung nicht zur Abgabe „qualifizierter“, digitaler Unterschriften auffordert.

Der BaFin sind aktuell mehrere Fälle bekannt geworden, in denen unbekannte Personen Verbraucherinnen und Verbraucher im Namen der Aufsichtsbehörde per Email aufgefordert haben, eine „qualifizierte“ Unterschrift zu leisten, beispielsweise über De-Mail oder eine elektronische Signatur. Dies sei notwendig, um eine Beschwerde bearbeiten zu können.

Die BaFin verlangt im Rahmen der Beschwerdebearbeitung generell keine „qualifizierten“ Unterschriften. Sie bittet alle Verbraucherinnen und Verbraucher, derartige Aufforderungen abzulehnen und gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wer Zweifel hat, kann sich auch an die BaFin selbst wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.

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