Startseite Allgemeines BaFin Untersagung:Rechtsanwalt Johannes Praß
Allgemeines

BaFin Untersagung:Rechtsanwalt Johannes Praß

Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 24.05.2016 Herrn Rechtsanwalt Praß, Köln, das Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet.Nach vorliegenden Erkenntnissen hat Herr Rechtsanwalt Praß auf der Grundlage von Darlehensverträgen, die eine unbedingte Rückzahlung vorsahen, Gelder angenommen.

Damit betreibt Herr Rechtsanwalt Praß das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet Herrn Rechtsanwalt Praß die angenommenen Gelder unverzüglich zurück zu zahlen. Für die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte wurde nach § 37 Abs. 1 Satz 2 KWG Herr Rechtsanwalt Klaus Siemon, Köln, als Abwickler bestellt.

Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

KI, Zinsen und Gold: Wird 2026 das Jahr der Zuversicht?

Das Börsenjahr 2026 beginnt mit einer Mischung aus Hoffnung und Nervosität. Nach...

Allgemeines

Trump kritisiert parteiinterne Republikaner nach Empörung über rassistisches Video

US-Präsident Donald Trump hat laut einem Medienbericht intern scharf auf republikanische Parteikollegen...

Allgemeines

Verbraucherzentrale fordert härteres Vorgehen: Internet darf kein rechtsfreier Raum sein

Angesichts der laufenden Koalitionsverhandlungen erhöht die Verbraucherzentrale Brandenburg den Druck auf die...

Allgemeines

Tyonnosaurus Donald

Er ist zurück im politischen Jurassic Park – größer, lauter, mit kürzeren...