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BaFin untersagt der FORD International Capital Ltd. das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der FORD International Capital Ltd., Hong Kong, am 23. Juli 2012 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
Die FORD International Capital Ltd. vertrieb in Deutschland Kapitalanlageverträge, die ein Investment in erneuerbare Energien zum Gegenstand hatten. Der Vertrieb der Kapitalanlageverträge erfolgte dabei über die Europartner Deutschland GmbH, Stutensee. Auf der Grundlage der geschlossenen Kapitalanlageverträge sind der FORD International Capital Ltd. die vereinnahmten und unbedingt rückzahlbaren Kundengelder entweder direkt oder unter Einbindung der Atelis Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wiesloch, zugegangen.

Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt die FORD International Capital Ltd. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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