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BaFin stellt Fehler im Konzernabschluss der SUSS MicroTec SE fest

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den offengelegten Konzernabschluss der SUSS MicroTec SE zum Stichtag 31. Dezember 2024 beanstandet. Nach einer Prüfung kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen seine Umsatzabhängigkeit von einzelnen Großkunden nicht korrekt dargestellt hat.

Hintergrund des Fehlers

Nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) müssen Unternehmen offenlegen, wenn ein einzelner Kunde mehr als zehn Prozent zum Gesamtumsatz beiträgt. Diese Angabe soll es Kapitalmarktteilnehmern ermöglichen, die Abhängigkeit des Unternehmens von einzelnen Kunden besser einzuschätzen.

SUSS MicroTec hatte im veröffentlichten Konzernabschluss angegeben, dass es keine Kunden mit einem Umsatzanteil von mindestens zehn Prozent gebe. Die BaFin stellte jedoch fest, dass dies falsch war: Tatsächlich erwirtschaftete das Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 mit drei Kunden jeweils mehr als zehn Prozent des Konzernumsatzes.

Bedeutung für Anleger

Die fehlerhafte Angabe ist für Investoren relevant, da hohe Umsatzanteile einzelner Kunden zu einem Klumpenrisiko führen können. Fällt einer dieser Kunden weg oder reduziert seine Aufträge, kann dies unmittelbare Folgen für Umsatz und Gewinn haben. Durch die unzutreffenden Angaben erhielten Anleger ein geschöntes Bild der Risikostruktur.

Rolle der BaFin und rechtliche Grundlage

Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin allein für die Bilanzkontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Grundlage ist das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Im Rahmen eines Bilanzkontrollverfahrens überprüft die Behörde, ob Abschlüsse und Lageberichte rechtmäßig erstellt wurden. Werden Fehler festgestellt, müssen diese nach § 109 Absatz 2 WpHG öffentlich bekannt gemacht werden.

Die Veröffentlichung von Fehlerfeststellungen soll Transparenz schaffen und das Vertrauen in den Kapitalmarkt stärken. Für SUSS MicroTec bedeutet die Rüge keinen direkten finanziellen Schaden, wohl aber einen Reputationsverlust, der das Verhältnis zu Investoren und Analysten belasten könnte.

Fazit

Die Feststellungen der BaFin machen deutlich, wie wichtig korrekte Angaben zu Großkunden sind. Für Anleger stellt sich die Frage, wie hoch die Abhängigkeit von diesen drei Kunden tatsächlich ist und ob daraus Risiken für die künftige Geschäftsentwicklung entstehen. Unternehmen wie SUSS MicroTec stehen damit unter verstärkter Beobachtung, ihre Rechnungslegung präzise und vollständig offenzulegen.

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