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BaFin schlägt Alarm: Mehrere neue Warnungen vor dubiosen Finanz- und Kreditangeboten

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell gleich vor mehreren Angeboten im Internet. Betroffen sind vermeintliche Fest- und Tagesgeldanlagen, Kreditangebote sowie nicht erlaubte Bank- und Finanzdienstleistungen.

Besonders brisant ist ein erneuter Fall von Identitätsmissbrauch im Namen von CHECK24. Daneben warnt die Finanzaufsicht vor den Internetseiten eberhart-dienstleistungen(.)de, mybwebpro(.)com und fondox(.)de.

Verbraucher sollten bei entsprechenden Angeboten äußerst vorsichtig sein und insbesondere vor einer Überweisung von Geld oder der Übermittlung persönlicher Daten genau überprüfen, mit wem sie tatsächlich Geschäfte abschließen.

Erneuter Identitätsmissbrauch mit angeblichen CHECK24-Angeboten

Die BaFin warnt vor Fest- und Tagesgeldangeboten, die über E-Mail-Adressen mit der Domain

@check24group(.)com(.)de

verschickt werden.

In gefälschten Formularen wird darüber hinaus die Domain

@check24-eu(.)com(.)de

verwendet.

Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass unbekannte Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten.

Besonders wichtig: Die Verantwortlichen erwecken den Eindruck, ihre Angebote stammten von der CHECK24 Vergleichsportal GmbH mit Sitz in München. Das ist laut BaFin nicht der Fall.

Es handelt sich um Identitätsmissbrauch.

Bereits am 14. August 2026 hatte die Finanzaufsicht vor ähnlichen Fest- und Tagesgeldangeboten gewarnt. Damals wurde die Domain

@check24gruppe(.)com(.)de

verwendet.

Damit zeigt sich erneut eine bekannte Masche: Betrüger verwenden Namen etablierter Unternehmen oder ähnlich klingende Internet- und E-Mail-Adressen, um gegenüber potenziellen Anlegern Vertrauen zu erzeugen.

BaFin warnt vor „Eberhart Dienstleistungen“

Eine weitere Warnung betrifft die Internetseite

eberhart-dienstleistungen(.)de.

Die dort auftretenden unbekannten Betreiber geben einen vermeintlichen Geschäftssitz in Hamburg an und bieten Kredite an.

Nach Einschätzung der BaFin besteht der Verdacht, dass über die Website ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betrieben werden.

Wer in Deutschland erlaubnispflichtige Bankgeschäfte betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Genehmigung der Finanzaufsicht.

Potenzielle Kunden sollten deshalb insbesondere bei vermeintlich unkomplizierten oder besonders günstigen Kreditangeboten genau prüfen, wer tatsächlich hinter einem Internetauftritt steht.

„Bwebpro Bank“ und „Kosbou Finance“ im Visier der Finanzaufsicht

Auch vor Angeboten über die Website

mybwebpro(.)com

warnt die BaFin.

Die unbekannten Betreiber treten nach Angaben der Behörde unter anderem als Bwebpro Bank auf. Teilweise wird offenbar auch die Bezeichnung Kosbou Finance verwendet.

Über die Internetseite werden Kredite angeboten.

Die BaFin hat den Verdacht, dass damit ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betrieben werden.

Gerade die Verwendung von Begriffen wie „Bank“, „Finance“ oder ähnlich professionell klingenden Bezeichnungen sollte für Verbraucher kein Beleg dafür sein, dass tatsächlich ein zugelassenes Finanzinstitut hinter einem Angebot steht.

Entscheidend ist vielmehr, ob das betreffende Unternehmen tatsächlich über die erforderliche Erlaubnis verfügt.

Auch vor fondox(.)de wird gewarnt

Die vierte aktuelle Warnung betrifft die Website

fondox(.)de.

Nach Erkenntnissen der BaFin werden dort Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten.

Die Betreiber der Website werden laut Finanzaufsicht nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Damit sollten Anleger besonders aufmerksam sein, bevor sie dort Verträge abschließen, persönliche Unterlagen übermitteln oder Geld einzahlen.

Vier Warnungen an einem Tag zeigen das Problem

Die aktuellen Fälle machen deutlich, wie unterschiedlich unseriöse oder möglicherweise unerlaubte Finanzangebote inzwischen auftreten können.

Mal geht es um vermeintlich attraktive Fest- und Tagesgeldanlagen unter Verwendung des Namens eines bekannten Vergleichsportals, mal um Kreditangebote und mal um allgemeine Finanzdienstleistungen.

Das Grundproblem bleibt jedoch dasselbe:

Ein professioneller Internetauftritt, eine seriös klingende E-Mail-Adresse oder der Name eines bekannten Unternehmens sind noch lange kein Nachweis dafür, dass ein Angebot tatsächlich seriös und erlaubt ist.

Insbesondere beim Identitätsmissbrauch wird genau dieses Vertrauen gezielt ausgenutzt.

Vor einer Geldanlage immer den Anbieter überprüfen

Die BaFin sowie deutsche Strafverfolgungsbehörden warnen regelmäßig vor Finanzbetrug im Internet.

Verbraucher sollten deshalb vor einer Geldanlage oder Kreditaufnahme einige grundlegende Punkte überprüfen:

  • Wer ist der tatsächliche Vertragspartner?
  • Gibt es ein vollständiges und nachvollziehbares Impressum?
  • Stimmen E-Mail-Adresse und Internetdomain tatsächlich mit dem genannten Unternehmen überein?
  • Verfügt das Unternehmen über die erforderliche Erlaubnis?
  • Wird mit ungewöhnlich hohen Zinsen oder besonders günstigen Konditionen geworben?
  • Wird Druck aufgebaut, möglichst schnell Geld zu überweisen?
  • Soll Geld auf ein Konto überwiesen werden, dessen Inhaber nicht zum angeblichen Anbieter passt?

Ob ein Unternehmen von der BaFin beaufsichtigt beziehungsweise zugelassen ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht überprüfen.

Besondere Vorsicht bei bekannten Firmennamen

Der Fall rund um die angeblichen CHECK24-Angebote zeigt besonders deutlich, wie raffiniert Identitätsmissbrauch funktionieren kann.

Betrüger müssen heute nicht mehr zwingend eine völlig unbekannte Fantasiefirma erfinden. Häufig reicht es, den Namen eines bekannten Unternehmens zu übernehmen und eine Internet- oder E-Mail-Adresse zu verwenden, die auf den ersten Blick echt erscheint.

Schon kleine Abweichungen in einer Domain können dabei leicht übersehen werden.

Deshalb gilt gerade bei Festgeld, Tagesgeld, Krediten und anderen Finanzprodukten:

Nicht der bekannte Name in einer E-Mail entscheidet darüber, ob ein Angebot seriös ist – sondern die überprüfbare Identität des tatsächlichen Anbieters.

Die aktuellen BaFin-Warnungen vom 31. August 2026 sind deshalb erneut ein deutlicher Hinweis darauf, bei Finanzangeboten aus dem Internet nicht vorschnell zu handeln.

Im Zweifel sollte kein Geld überwiesen werden, bevor Anbieter, Erlaubnis und Kontoverbindung zweifelsfrei überprüft wurden.

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