Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen eines Bilanzkontrollverfahrens erhebliche Fehler im Konzernabschluss der Pittler Maschinenfabrik AG zum 31. Dezember 2022 sowie im dazugehörigen zusammengefassten Lagebericht festgestellt. Der Abschluss war nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellt und offengelegt worden.
Beanstandungen im Lagebericht
Die BaFin kritisierte insbesondere die Prognoseangaben:
-
Die Angaben erlaubten keinen nachvollziehbaren Vergleich zwischen den im Geschäftsjahr prognostizierten Werten und den tatsächlich erreichten Ergebnissen.
-
Damit wurde die Transparenz über die Geschäftsentwicklung erheblich eingeschränkt, was Anlegern die Bewertung der Unternehmensstrategie und Zielerreichung erschwert.
Fehler im Konzernabschluss
Noch gravierender waren die festgestellten bilanztechnischen Fehler im IFRS-Abschluss. Laut BaFin kam es zu mehreren falschen Klassifizierungen und unvollständigen Angaben:
-
Leasing
-
Leasingverträge wurden falsch als Operating-Leasing ausgewiesen, obwohl es sich um Finanzierungsleasing handelte.
-
Zudem waren die Pflichtangaben zu Leasingverhältnissen lückenhaft oder fehlerhaft.
-
-
Nahestehende Unternehmen und Personen
-
Angaben zu Geschäften mit verbundenen Parteien (Related Parties) waren nicht vollständig oder unzutreffend.
-
-
Kapitalflussrechnung
-
Die Darstellung enthielt falsche Angaben, wodurch das Bild der Liquiditätslage verzerrt wurde.
-
-
Forderungen vs. Rechte
-
Rechte zum Erwerb von Maschinen wurden irrtümlich als Forderungen ausgewiesen.
-
-
Verbindlichkeiten
-
Eine Darlehensverbindlichkeit wurde fälschlicherweise als Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen verbucht.
-
-
Eigenkapital
-
Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb zusätzlicher Anteile an einer Tochtergesellschaft wurden nicht wie vorgeschrieben direkt im Eigenkapital erfasst.
-
Rechtliche Grundlage
Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin allein verantwortlich für die Bilanzkontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen.
-
Maßgeblich ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz).
-
Werden Fehler festgestellt, ist die BaFin verpflichtet, diese öffentlich bekannt zu machen – Grundlage ist § 109 Absatz 2 WpHG.
Die Veröffentlichung dient dem Ziel, Rechnungslegungsverstöße transparent offenzulegen und so das Vertrauen der Anleger in die Kapitalmärkte zu stärken.
Bedeutung für Anleger
Die festgestellten Fehler sind wesentlich, da sie zentrale Bilanzpositionen betreffen – insbesondere Leasing, Eigenkapital, Cashflows und Verbindlichkeiten.
-
Das bedeutet: Der offengelegte Konzernabschluss 2022 ist nicht verlässlich.
-
Investoren sollten die veröffentlichten Zahlen daher mit großer Vorsicht interpretieren.
-
Solche Verstöße können das Bild über die Finanzlage und Stabilität des Unternehmens erheblich verfälschen.
Die Pittler Maschinenfabrik AG steht nun in der Pflicht, Korrekturen vorzunehmen und künftig für eine korrekte, transparente Rechnungslegung zu sorgen.
Kommentar hinterlassen