Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen einer Bilanzprüfung erhebliche Fehler im Konzernlagebericht der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt. Nach Einschätzung der Aufsicht hat das Münchner Handels- und Agrarunternehmen wesentliche Informationen zur eigenen Finanzlage und zu bestehenden Risiken nicht ordnungsgemäß offengelegt.
Hintergrund: Mängel bei der Berichterstattung über Kreditbedingungen
Laut BaFin hatte die BayWa AG von mehreren Banken gemeinsam einen Konsortialkredit über zwei Milliarden Euro erhalten, von dem zum 31. Dezember 2023 rund 1,75 Milliarden Euro in Anspruch genommen waren. Bestandteil dieser Finanzierung waren vertragliche Finanzkennzahlen wie die „Interest Cover Ratio“ und die „Equity Ratio“, deren Einhaltung Voraussetzung für die Fortführung des Kredits war.
Die BayWa verletzte die Kennzahl „Interest Cover“ bereits ab dem 30. Juni 2023. Die kreditgebenden Banken gewährten am 28. Juli 2023 einen zeitlich befristeten Verzicht („Waiver“) bis zum Jahresende 2023. Über diesen Vorgang, der für die finanzielle Stabilität des Konzerns von erheblicher Bedeutung war, berichtete das Unternehmen im Konzernlagebericht jedoch nicht – ein klarer Verstoß gegen die handelsrechtlichen Anforderungen an die Transparenz von Lageberichten.
Unzureichende Darstellung finanzieller Risiken
Darüber hinaus bemängelt die BaFin, dass die BayWa die Risiken ihrer Finanzierung nicht ausreichend beschrieben habe. Neben dem Konsortialkredit verfügte das Unternehmen über:
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eine börsennotierte Anleihe über 500 Millionen Euro,
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sowie kurzfristige Schuldverschreibungen (Commercial Papers) in Höhe von 632 Millionen Euro.
Für alle drei Finanzierungsquellen bestanden laut BaFin erhebliche Unsicherheiten:
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Der „Waiver“ für den Konsortialkredit lief zum 31. Dezember 2023 aus. Eine erneute Vereinbarung war zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses im März 2024 noch nicht abgeschlossen.
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Es bestand das Risiko, dass die Banken den Kredit fällig stellen könnten, wenn die Kennzahlen erneut nicht eingehalten würden.
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Auch bei der Anleihe und den Commercial Papers sei nicht sichergestellt gewesen, dass die BayWa deren Rückzahlung fristgerecht refinanzieren könne.
Diese wesentlichen Finanzierungsrisiken habe die BayWa AG im Konzernlagebericht nicht ausreichend erläutert oder bewertet, so die Aufsicht.
Bedeutung der Fehlerbekanntmachung
Mit der offiziellen Fehlerbekanntmachung gemäß § 109 Absatz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert die BaFin den Kapitalmarkt über wesentliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften. Ziel ist es, Transparenz für Anlegerinnen und Anleger zu schaffen und das Vertrauen in die Kapitalmarktaufsicht zu stärken.
Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin allein für die Bilanzkontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Im Rahmen solcher Prüfungen untersucht die Behörde die Rechtmäßigkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie der dazugehörigen Lageberichte. Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, ist die BaFin verpflichtet, diese öffentlich bekannt zu machen.
Fazit
Die BaFin wirft der BayWa AG unzureichende Offenlegung ihrer finanziellen Risiken und Verstöße gegen die handelsrechtlichen Berichtspflichten vor. Besonders die fehlenden Angaben zu Kreditbedingungen und Refinanzierungsrisiken hätten nach Ansicht der Aufsicht das tatsächliche Bild der Finanzlage verzerrt.
Für Anleger ist die Bekanntmachung ein wichtiges Signal: Sie zeigt, dass die BaFin bei der Bilanzkontrolle börsennotierter Unternehmen zunehmend strenger vorgeht und Unregelmäßigkeiten konsequent offenlegt.
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