BaFin ordnet Maßnahmen gegen Internationales Bankhaus Bodensee AG an: Mängel in der Geschäftsorganisation festgestellt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Internationales Bankhaus Bodensee AG umfassende Maßnahmen auferlegt, um die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) sicherzustellen. Grund für die Anordnung ist das Ergebnis einer Sonderprüfung, bei der festgestellt wurde, dass die Geschäftsorganisation in mehreren geprüften Bereichen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
Besonders schwerwiegend waren die festgestellten organisatorischen Mängel, weshalb die BaFin zusätzliche Eigenmittelanforderungen gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 KWG gegenüber dem Bankhaus verhängt hat. Ziel dieser Maßnahme ist es, die finanzielle Stabilität des Instituts zu stärken und sicherzustellen, dass es den hohen Anforderungen des Finanzsektors gerecht wird.
Diese Anordnungen sind seit dem 10. September 2024 bestandskräftig. Die BaFin betonte, dass solche Maßnahmen erforderlich sind, um die Stabilität des Finanzmarktes zu gewährleisten und das Vertrauen der Kunden und Investoren in die Einhaltung regulatorischer Standards durch die betroffenen Institute zu sichern.
Die Veröffentlichung der Anordnung erfolgt gemäß § 60b Absatz 1 KWG, um die Transparenz im Umgang mit Aufsichtsmaßnahmen zu gewährleisten. Die BaFin wird die Umsetzung der Maßnahmen eng begleiten und sicherstellen, dass die notwendigen Verbesserungen zeitnah erfolgen.
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