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geralt (CC0), Pixabay
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BaFin warnt vor Anlagebetrug über WhatsApp-Gruppen und gefälschte Finanzplattformen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell eindringlich vor mehreren betrügerischen Aktivitäten im Zusammenhang mit WhatsApp-Gruppen und dubiosen Finanzplattformen im Internet. Besonders betroffen sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die in vermeintlich seriöse Investmentangebote gelockt werden – oft unter dem Deckmantel bekannter Finanzdienstleister.

Identitätsmissbrauch bei justTRADE

Unter dem Namen des Online-Brokers justTRADE kursieren derzeit WhatsApp-Gruppen, die angeblich von einem „Tobias Albrecht“ und seiner Assistentin „Lieselotte Thalheim“ geführt werden. Die BaFin stellt klar: Diese Personen sind ihr nicht bekannt, und weder die JT Technologies GmbH noch die Sutor Bank stehen mit diesen Gruppen in Verbindung. Vielmehr handelt es sich um Identitätsmissbrauch. Über gefälschte justTRADE-Apps und die Website h5.ecoinf(.)vip werden unerlaubt Finanzinstrumente und Kryptowährungen zum Handel angeboten – unter anderem im Rahmen des vermeintlichen Projekts „GreenTech Invest“. Die BaFin betont: Für solche Finanzdienstleistungen ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich, die hier nicht vorliegt.

Weitere Fälle: StockWave und MakoTrade

Auch unter dem Namen StockWave operieren derzeit betrügerische WhatsApp-Gruppen wie „VIP68-StockWave AI Kapital“. Hier tritt eine vermeintliche „Lina Wagner“ in Erscheinung, die Investitionen über Websites wie swpro.stockwav(.)info sowie über Apps wie „SWQAI Pro“ und „SW PRO“ bewirbt. Auch hier besteht der Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen ohne BaFin-Zulassung.

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Plattformen makotrade(.)net und makotrade(.)cc, die unter dem Namen BlauStein Investitionen Group agieren – ohne erkennbare Rechtsform. Auch in diesem Fall warnt die BaFin vor dem Angebot nicht genehmigter Finanz- und Kryptodienstleistungen.

Warnung vor Anlagebetrug auf Social-Media-Plattformen

Diese Fälle sind Teil eines größeren Trends: Immer häufiger nutzen betrügerische Anbieter Messenger-Dienste wie WhatsApp und Telegram, um gezielt Anlegerinnen und Anleger zu täuschen. Die BaFin rät zur besonderen Vorsicht bei Investmentangeboten über soziale Medien und verweist auf ihre Rubrik „Finanzbetrug erkennen“, in der regelmäßig vor aktuellen Betrugsmaschen gewarnt wird.

Weitere BaFin-Meldungen

Neben Warnungen zu unerlaubten Finanzgeschäften hat die BaFin auch folgende regulatorische Maßnahmen veröffentlicht:

  • Fehlerhafte Bilanz bei Vivanco Gruppe GmbH: Der geprüfte Konzernabschluss zum 31.12.2023 weist wesentliche Fehler auf, unter anderem bei der bilanziellen Behandlung latenter Steuern und Zinsverzichte.
  • Bußgeld gegen Landesbank Hessen-Thüringen: Wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention wurde ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro verhängt. Die BaFin kritisierte unzureichende Datenverarbeitungssysteme zur Erkennung verdächtiger Transaktionen.

Rechtlicher Hintergrund

Die genannten Warnungen beruhen u.a. auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG). Die Veröffentlichung von Fehlern in Konzernabschlüssen erfolgt gemäß § 109 Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Tipp der BaFin:
Bevor Sie in Finanzprodukte investieren oder Apps installieren, informieren Sie sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob der Anbieter über eine gültige Erlaubnis verfügt. Seien Sie besonders wachsam bei Angeboten über WhatsApp, Telegram oder nicht offiziell lizensierte Webseiten.

 

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