Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein deutliches Zeichen gesetzt:
Gegen die Leonteq Securities (Europe) GmbH wurde ein Bußgeld in Höhe von 35.000 Euro verhängt. Der Vorwurf: massive Defizite bei der internen Überwachung und Bekämpfung von Geldwäsche sowie Verstöße gegen Dokumentationspflichten.
Die Entscheidung ist rechtskräftig – und zeigt erneut, wie ernst die Aufsicht Verstöße gegen das Geldwäschegesetz nimmt.
Was genau hat Leonteq versäumt?
Die BaFin stellt fest, dass das Unternehmen bis mindestens Ende 2022 nicht über angemessene interne Sicherungsmaßnahmen verfügte. Konkret fehlten:
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Wirksame Kontroll- und Prüfverfahren zur Geldwäscheprävention
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Regelmäßige Risikoüberprüfungen von Kunden, insbesondere solchen mit erhöhtem Risiko
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Ein funktionierendes Transaktionsmonitoring
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Vorgeschriebene Dokumentation und Aufbewahrung von Informationen
Damit verstieß Leonteq gegen zentrale Vorgaben des Geldwäschegesetzes (§ 6 und § 8 GwG).
Warum ist das so schwerwiegend?
Wertpapierinstitute wie Leonteq gelten als Verpflichtete nach dem GwG. Das bedeutet:
Sie müssen alles tun, um zu verhindern, dass ihre Dienstleistungen zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.
Dazu gehören u. a.:
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klare interne Richtlinien
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regelmäßige Überwachung durch Compliance-Verantwortliche
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systematische Dokumentation aller relevanten Informationen
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konsequente Erfüllung von Sorgfaltspflichten
Diese Strukturen waren bei Leonteq nachweislich nicht ausreichend vorhanden.
Die Folgen: Bußgeld und deutlicher Vertrauensschaden
Die BaFin sieht in dem Verhalten einen erheblichen Aufsichtspflichtverstoß.
Das Bußgeld ist daher nicht nur eine formale Sanktion, sondern auch eine öffentliche Warnung an die Branche:
Wer Compliance vernachlässigt, riskiert nicht nur seine Reputation – sondern auch massive regulatorische Konsequenzen.
Für Leonteq bedeutet der Vorgang:
Ein öffentlich dokumentierter Mangel an Compliance-Strukturen, der im Finanzsektor erfahrungsgemäß lange nachhallt.
Das Unternehmen hat uns nachfolgende Stellungnahme dazu übermittelt:
Leonteq hat den Bescheid der BaFin zur Kenntnis genommen. Dieser steht im Zusammenhang mit einer bereits im Jahr 2023 kommunizierten Anordnung und entsprechenden Massnahmen, welche per Ende Februar 2024 umgesetzt wurden. Leonteq begrüsst es, dass dieser regulatorische Altfall nun abgeschlossen ist. Das Unternehmen hat in den letzten Jahren ein umfassendes Programm zur Stärkung ihres globalen Compliance- und Risikomanagements durchgeführt, und die Wirksamkeit der internen Kontrollfunktionen wurde durch erhebliche Investitionen in Personal, Prozesse und Technologie deutlich verbessert.
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