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BaFin greift bei DF Deutsche Finance Investment GmbH ein – Was bedeutet die Bestellung eines Sonderbeauftragten?

qimono (CC0), Pixabay
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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der DF Deutsche Finance Investment GmbH weitreichende Maßnahmen angeordnet. Das Unternehmen muss der Aufsicht Auskünfte erteilen und umfangreiche Unterlagen vorlegen. Zudem wurde ein Sonderbeauftragter bestellt, der die Umsetzung der Anordnung überwacht.

Doch wie ist dieser Schritt rechtlich einzuordnen? Handelt es sich bereits um einen schwerwiegenden Vorwurf gegen die Gesellschaft? Darüber sprechen wir mit dem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt Daniel Blazek.

Herr Blazek, die BaFin hat einen Sonderbeauftragten bei der DF Deutsche Finance Investment GmbH bestellt. Ist das bereits ein Alarmzeichen für Anleger?

Nicht zwingend. Zunächst muss man festhalten, dass die BaFin als Aufsichtsbehörde gesetzlich verpflichtet ist, die Einhaltung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches zu überwachen. Wenn die Behörde Anhaltspunkte dafür sieht, dass bestimmte Sachverhalte näher geprüft werden müssen, kann sie Auskünfte und Unterlagen anfordern.

Die Bestellung eines Sonderbeauftragten ist zwar kein alltäglicher Vorgang, bedeutet aber nicht automatisch, dass bereits Verstöße festgestellt wurden. Vielmehr möchte sich die BaFin nach eigenen Angaben ein eigenes Bild von der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung der von der Gesellschaft betreuten geschlossenen Publikumsfonds verschaffen.

Welche Aufgaben hat ein solcher Sonderbeauftragter?

Der Sonderbeauftragte fungiert gewissermaßen als verlängerter Arm der Aufsicht. Er überwacht, ob die von der BaFin angeordneten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden und berichtet darüber direkt an die Behörde.

Dabei übernimmt er nicht die Geschäftsführung des Unternehmens. Seine Aufgabe besteht vielmehr darin, die Einhaltung der Anordnungen zu kontrollieren und der BaFin die notwendigen Informationen zu liefern.

Die Maßnahmen sind laut BaFin sofort vollziehbar, obwohl sie noch nicht bestandskräftig sind. Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass die Gesellschaft die Anordnungen zunächst befolgen muss, auch wenn sie rechtlich dagegen vorgeht.

Im Verwaltungsrecht kommt dies regelmäßig vor, wenn die Behörde ein besonderes öffentliches Interesse an einer sofortigen Umsetzung sieht. Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme kann später gerichtlich überprüft werden, ihre Vollziehung wird dadurch aber zunächst nicht automatisch ausgesetzt.

Müssen Anleger jetzt befürchten, dass ihre Fonds gefährdet sind?

Aus der Mitteilung der BaFin lässt sich ein solcher Schluss derzeit nicht ziehen.

Die Behörde hat ausdrücklich nicht erklärt, dass Verstöße festgestellt wurden oder Anlegergelder gefährdet seien. Vielmehr geht es nach der veröffentlichten Mitteilung darum, Informationen und Unterlagen zu erhalten, um die Verwaltung der geschlossenen Publikumsfonds näher zu überprüfen.

Für Anleger ist eine solche Maßnahme dennoch von Interesse, weil sie zeigt, dass die Aufsicht die Geschäftstätigkeit besonders genau untersucht.

Wie bewerten Sie den Vorgang insgesamt?

Die Bestellung eines Sonderbeauftragten ist zweifellos eine aufsichtliche Maßnahme mit erheblichem Gewicht. Sie signalisiert, dass die BaFin den Sachverhalt nicht allein anhand eingereichter Unterlagen beurteilen möchte, sondern eine engmaschigere Kontrolle für erforderlich hält.

Gleichzeitig gilt aber auch: Die Mitteilung enthält keine Feststellung von Pflichtverletzungen und keine Sanktion. Es handelt sich um eine Überwachungs- und Prüfmaßnahme. Welche Ergebnisse diese Prüfung letztlich hervorbringt, bleibt abzuwarten.

BaFin-Mitteilung im Wortlaut

DF Deutsche Finance Investment GmbH: BaFin bestellt Sonderbeauftragten und ordnet die Erteilung von Auskünften und Vorlage von Unterlagen an

Die DF Deutsche Finance Investment GmbH muss der BaFin Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen. Das hat die Finanzaufsicht angeordnet. Mithilfe der Auskünfte und Unterlagen will sich die BaFin ein eigenes Bild von der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung geschlossener Publikumsfonds verschaffen, die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verantwortet werden. Zudem hat die BaFin in diesem Zusammenhang einen Sonderbeauftragten bestellt, der ihre Anordnung überwacht.

Die Maßnahmen sind zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.

Hintergrund

Die DF Deutsche Finance Investment GmbH ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft und unterliegt den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Deren Einhaltung überwacht die BaFin und kann Anordnungen treffen, die zu ihrer Durchsetzung geeignet und erforderlich sind. So kann die BaFin Auskünfte einholen und die Vorlage von Unterlagen verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies zur Überwachung eines Verbots oder Gebots des KAGB erforderlich ist.

Zudem kann die BaFin einen Sonderbeauftragten bestellen, der überwacht, dass ihre Anordnungen von der Kapitalverwaltungsgesellschaft beachtet werden, und der ihr dazu Bericht erstattet.

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