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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Deutsche Cannabis AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 21. Januar 2020 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 750.000 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2012 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

Mit Beschluss des Landgerichts Bonn vom 28. Oktober 2020 wurde das Ordnungsgeld auf 350.000 Euro herabgesetzt und die weitergehende Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht Köln wurde zugelassen.

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Identitätsmissbrauch: Beexp

Die BaFin weist darauf hin, dass die Aktivitäten der unter „Beexp“ mit angeblichem Sitz in Frankfurt am Main auftretenden unbekannten Betreiber der Internet-Seite beexp.de nicht dem von der BaFin beaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstitut IG Europe GmbH zuzurechnen sind.

Es handelt sich bei der Internetseite www.beexp.de um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter. Diese versuchen in vermutlich betrügerischer Absicht, Verbraucher zur Überweisung von Geldern zu animieren, deren Rückzahlung garantiert wird.

„Beexp“ behauptet wahrheitswidrig, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der IG Europe GmbH zu sein. Damit entsteht der unzutreffende Eindruck, dass „Beexp“ im Zusammenhang mit der IG Europe GmbH der Beaufsichtigung durch die BaFin untersteht.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie weder der „Beexp“ noch www.beexp.de eine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und ist nicht berechtigt, in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten.

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