Ob ich da Investieren würde? N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG

N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG

Tübingen

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 28. Juli 2022 um 17.30 Uhr MESZ

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung 2022 der N.E.S.T Bauprojektierung und Vermietung AG („nestbau AG“) ein.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist

die „Westspitze“, Saal SECHS (im 6. OG), Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
(Bushaltestelle „Landestheater“ oder „Alter Güterbahnhof“, Linien 1, 4, 8)

Die Hauptversammlung findet ausschließlich als Präsenzveranstaltung statt.

Tagesordnung

TOP 1

Bericht des Vorstands

TOP 2

Beschlussfassung über den Abschluss der auf der Hauptversammlung vom 22.09.2021 beschlossenen Kapitalerhöhung

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:

„Die am 22.09.2021 beschlossene Kapitalerhöhung, wonach das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 3.910.000 gegen Bareinlagen um EUR 950.000 auf EUR 4.860.000 durch Ausgabe von 9.500 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien mit einem Nennbetrag von je 100 Euro erhöht wird, wird am 28.07.2022 abgeschlossen. Das Grundkapital beträgt somit 4.860.000 EUR.

Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt, die zur Eintragung in das Handelsregister notwendigen Maßnahmen durchzuführen.“

Weitere Angaben und Hinweise

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionärinnen oder Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch eine bevollmächtigte Person ausüben lassen. Ein Formular für eine Vollmacht liegt bei – sie bedarf in jedem Fall der Schriftform => es ist keine Bevollmächtigung per E-Mail möglich (§ 21 Abs. 5 der Satzung).

Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der Adresse Schleifmühleweg 75, 72070 Tübingen, zugehen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden. Der/​die Antragsteller/​in hat nachzuweisen, dass er/​sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber/​in der Aktien ist und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält. Zulässige Ergänzungen der Tagesordnung werden im Internet unter der Adresse

http:/​/​hauptversammlung.nestbau.ag

unverzüglich zugänglich gemacht.

Anträge von Aktionär/​innen nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Jede Aktionärin /​ jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge sind schriftlich an die Gesellschaft unter der Adresse Schleifmühleweg 75, 72070 Tübingen, zu stellen und zu begründen. Gegenanträge müssen der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Rechtzeitig zugegangene Gegenanträge von Aktionärinnen und Aktionären werden gemäß § 126 Abs. 1 AktG einschließlich des Namens der Aktionärin /​ des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme im Internet unter der Adresse

http:/​/​hauptversammlung.nestbau.ag

unverzüglich zugänglich gemacht. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 S. 1 AktG vorliegt; die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Corona-Maßnahmen:

Für die Teilnahme an der Veranstaltung sind die am Tag der Hauptversammlung gültigen Regelungen zu erfüllen.

Diese Einladung wurde fristgerecht im Bundesanzeiger bekannt gemacht:

www.bundesanzeiger.de

 

Tübingen, im Juni 2022

N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG

Gunnar Laufer-Stark

Vorstand

 

Vollmacht
zur Ausübung meines Stimmrechts als Aktionär:in der
N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG, Tübingen

Hiermit bevollmächtige ich,

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(Ihr Vorname, Name, Wohnort)

Frau /​ Herrn (= bevollmächtigte Person)

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(Vorname, Name, Wohnort der bevollmächtigten Person)

das mir nach Satzung und Gesetz zustehende Stimmrecht als Aktionär:in auf Hauptversammlungen der Gesellschaft – am 28.07.2022 – als mein:e Vertreter:in für mich auszuüben.

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Ort Datum

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Unterschrift

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