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AZP Projekt Steinbach GmbH – das war auch einmal ein Crowdinvestingprojekt – Totalverlust für die Anleger?

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Nun wurde über das Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet, und damit steigt das Risiko für die beteiligten Crowdinvestinganleger, ein Totalverlustrisiko zu erleiden.Am 12.07.2019 um 14:55 Uhr ist das Insolvenzverfahren  AZP Projekt Steinbach GmbH, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104559),

vertreten durch:

  1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
  2. Dr. Hans Georg Deckert, (Geschäftsführer),  eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/8509693-29

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 01.10.2019

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 15.10.2019 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

  • Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
  • Wahl eines Gläubigerausschusses
  • Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
  • Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
  • gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.07.2019/810 IN 507/19 A-3-2 :

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