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Das Bundeskriminalamt warnt vor einem neuen modus operandi beim Ausspähen von Zahlungskartendaten durch illegale Datenerlangung an Türöffnern von Kreditinstituten.

In den letzten Wochen registrierte die Polizei bundesweit eine Vielzahl von Manipulationen der Türöffner an den Eingängen von Kreditinstituten. Die zu den Manipulationen eingesetzten Geräte sind von so hoher Qualität, dass sie durch den Kunden kaum zu erkennen sind. Mit der eingebrachten Zusatzelektronik werden die Zahlungskartendaten am manipulierten Türöffner ausgelesen. Am Geldautomat selbst wird eine Kamera zum Ausspähen der Geheimzahl/PIN installiert. Mit den so erlangten Informationen sind die Täter in der Lage, gefälschte Zahlungskarten herzustellen und mit diesen Bargeld an Geldautomaten abzuheben.

Hintergrundinformation

Im Jahr 2007 wurden bundesweit 459 Geldautomaten durch Straftäter manipuliert. Der Schaden der durch den widerrechtlichen Einsatz der kopierten Kartendaten entstanden ist, lag im zweistelligen Millionenbereich. Auch im Ausland werden Zahlungskarten deutscher Staatsangehöriger immer wieder ausgespäht. Die Straftäter sind dabei in nahezu allen Urlaubsländern aktiv

Tipps des BKA, um sich effektiv vor Schäden zu schützen

  • Achten Sie auf Auffälligkeiten an den Türöffnern und informieren Sie bei Verdacht die Polizei oder das Kreditinstitut vor Ort.
  • Sofern Sie im Besitz von mehreren Zahlungskarten sind, sollten Sie den Türöffner eines Kreditinstitutes nicht mit der Karte nutzen, mit der Sie anschließend die Transaktion am Geldautomaten durchführen möchten.
  • Verdecken Sie die Eingabe der PIN/Geheimzahl, indem Sie die Hand oder Geldbörse als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten. Dies erschwert ein Ausspähen der Geheimzahl erheblich.

Darüber hinaus gilt grundsätzlich:

  • Notieren Sie niemals die PIN/Geheimzahl und speziell nicht auf der Zahlungskarte.
  • Geben Sie niemals an einem Geldautomaten mehrfach die PIN/Geheimzahl ein, wenn Sie von einer Ihnen unbekannten Person dazu aufgefordert werden.
  • Geben Sie die Zahlungskarte nicht aus der Hand und überlassen Sie diese keinem Dritten
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge der Polizei oder dem Kreditinstitut vor Ort. Lassen Sie im Zweifelsfall bereits frühzeitig die Zahlungskarte sperren.

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