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Auch das BKA warnt vor Kryptowährungen

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Risikobehaftet sind laut BKA auch Kapitalanlagen in Kryptowährungen. „Für die Anleger besteht die Gefahr, dass Täter das angelegte Geld nicht im angegebenen Sinn nutzen, sondern vielmehr zur illegalen Gewinnmaximierung. Die Anleger sehen sich dann massiven Verlusten ausgesetzt“, warnte die Behörde. So kann man  eine aktuelle Notiz in den Medien nachlesen.Natürlich ist dieser Markt auch für das BKA aus ermittlungstechnischen Ansätzen heraus ein neuer schwieriger Markt, denn die Martteilnehmer haben ihren Geschäftssitz gar nicht im Einzugsbereich der deutschen bzw. europäischen Justiz und Aufsichtsbehörden.

Hier dann zugreifen zu können, ist auch für das BKA „eher schwierig“. Oft ist da das „Kind schon in den Brunnen gefallen“, bevor eine Behörde überhaupt eine Warnung aussprechen kann.

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