ARAS Group DWC LLP und unsere Presseanfrage an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Pürschel und Partner Berlin

Rechtsanwalt Ehlen hatten wir eine Presseanfrage zur BaFin-Verfügung gegen die ARAS Group DWC LLC übermittelt mit der Bitte, diese bis zum Montag zu beantworten. Eine Reaktion haben wir zwar auch bekommen, aber leider keine Antworten auf unsere gestellten Fragen.

ARAS Group

Sehr geehrter Herr Ehlen,

mit Erstaunen habe ich die öffentliche Verfügung der BaFin vom heutigen Tage zur Kenntnis genommen, nachdem die die von Ihnen in Deutschland vertretene ARAS Group die Werbung in Deutschland einstellen muss. Hierzu habe ich einige Fragen die ich Sie bitte mir bis Montag 7. August 2017 16 Uhr zu beantworten:

  1. Nach dem Anschein den die BaFin Verfügung erweckt hat die ARAS Group und die mit ihr verbundenen Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in dem sie dieses Geschäft in Deutschland betrieben haben eine behördliche Genehmigung gehabt. Ist dies richtig?
  2. Sie als der uns bekannte Rechtsvertreter des Unternehmens hätten aber doch eigentlich wissen müssen (stutzig werden müssen), bei all den Geschäften die die ARAS Group in Deutschland durchgeführt hat, immerhin im Jahr 2016 ja in der Höhe von 388 Millionen Euro. Haben Sie das Unternehmen ARAS Group zu irgendeinen Zeitpunkt auf diese Erforderlichkeit einer Erlaubnis hingewiesen?
  3. Was passiert nun mit den Kunden die Zahlungen an die ARAS geleistet haben, einem Geschäft was nun ja möglicherweise von Beginn an NICHTIG sein könnte? Erhalten diese Kunden die Anzahlungen zurück von Seiten der ARAS Group?
  4. Auch die von der ARAS Group einbehaltenen Consultinggebühren sind so ja möglicherweis auch nicht rechtens. Auch diese müssten ja dann an die Kunden zurückbezahlt werden. Sehen Sie dies auch so?
  5. Sind die Darlehen dann auch Rückabwickelbar?
  6. Wie soll dies denn vor sich gehen?
  7. Mit der Meldung der BaFin könnten nun einigen Kunden der ARAS Group ein Schaden entstehen. Hier werden sich unserer Kenntnis nach nun einige Kunden versuchen an den Vermittlern „schadlos“ zu halten. Sehen Sie diese Gefahr auch?
  8. Wir haben in den letzten Tagen erfahren das auch in anderen Ländern derzeit die Finanzaufsichtsbehörden in der Prüfung zum Geschäftsmodel der ARAS Group sind. Ist Ihnen dies bekannt?
  9. Wenn ja, seit wann?
  10. Aufgrund der Veröffentlichung der BaFin dürfte es die ARAS Group schwer haben in Deutschland weiterhin interessierte Kunden zu gewinnen. Sehen Sie dies auch so?

Für Ihre Unterstützung, sehr geehrter Herr Ehlen, wie immer recht herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Redaktion

Diebewertung.de

Thomas Bremer

Jordanstraße 12

04177 Leipzig

Hier die Antwort von der Kanzlei Dr. Pürschel & Partner, Rechtsanwalt Andreas Ehlen aus Berlin:

„Sehr geehrter Herr Bremer,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 04.08.2017 teilen wir Ihnen mit, dass wir namens und in Vollmacht der von uns vertretenden ARAS Group DWC LLC die von Ihnen gestellten Fragen – wie von Ihnen bereits erwartet und publiziert – nicht beantworten werden, da diese gegenwärtig nicht im Zusammenhang mit der gewechselten Korrespondenz mit der BaFin stehen.
Die Schlussfolgerungen, die Sie aus dem vorliegenden Beschluss der BaFin ziehen, sind unzutreffend und von Ihnen auch nicht durch Fakten belegt. Sie beruhen diesbezüglich auf Ihren Spekulationen und
Interpretationen.“

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