Startseite Allgemeines ARAG nicht Anwalts Liebling
Allgemeines

ARAG nicht Anwalts Liebling

Teilen

Die ARAG gilt seit Jahren in der Anwaltsbranche „als schwierige Rechtsschutzversicherung, wenn es um die Übernahme von Kosten für ein juristisches Verfahren geben soll“. Eine Deckungszusage zu erhalten ist scheinbar schon ein „Kampf an sich“ wie man aus Anwaltskreisen so hören kann. Das scheint sich nun in einem neuen Fall zu bestätigen. Es geht um den Volkswagen Abgasskandal. Auch hier zeigt die ARAG Rechtsschutzversicherung wieder einmal ihr wahres Gesicht: dort wor nahezu alle Rechtsschutzversicherungen wie D.A.S., Roland, HUK, Debeka etc. eine Zusage erteilen, lehnt die ARAG die Fälle ab mit fadenscheinigen Argumenten. Hier zeigt sich wieder einmal, dass die ARAG auf Kosten der eigenen Kunden ihre eigenen Interessen im Blick hat. Die Interessen der Kunden sind der ARAG wohl völlig gleichgültig, Hauptsache die ARAG muss die Fälle nicht bezahlen. Ob die ARAG dann noch eine Rechtsschutzversicherung ist die man Verbrauchern empfehlen kann? Was bringt Ihnen eine Versicherung die zwar gerne Ihre Beiträge klassiert, dann wenn Sie die Versicherung brauchen, die Kostenübernahme dann aber ablehnt? Nichts!

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Christoph Gröner: Aufstieg, Krise und offene Fragen im Immobilienreich

Glanzvolle Auftritte, prominente Kontakte und große Visionen: Noch im Februar 2026 zeigt...

Allgemeines

Strompreis-Vergleich 2026: Grünwelt oder Octopus Energy – welcher Anbieter ist günstiger für eine vierköpfige Familie?

Steigende Energiepreise beschäftigen viele Haushalte in Deutschland weiterhin. Gerade Familien mit höherem...

Allgemeines

Handelsblatt berichtet erneut über TGI AG

Leider muss man das Handelsbattz hier korrigieren, es gab keine Bafin Warnung...

Allgemeines

WERTAG GmbH, keine Insolvenz mangels Masse

Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 203 IN 2035/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über...