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Apartment Company AG in Insolvenz (Schweizer Finanzmarktaufsicht berichtet)

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Das Unternehmen soll, so hört man auch über Jahre in Deutschland Geld für Immobilien eingesammelt haben.

 

1. Schuldnerin: Apartment Company AG, Bahnhofstrasse 6, 9100 Herisau
2. Konkurseröffnung: 16. Dezember 2013, 08.00 Uhr
3. Verfahren: Bankenkonkursverfahren. Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation.
4. Eingabefrist: 31. Januar 2014. Forderungseingaben haben beim Konkursliquidator zu erfolgen.
5. Herausgabeansprüche: Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist dem Konkursliquidator unter Vorlage der Beweismittel anzumelden.
6. Herausgabe- und Meldepflicht: Schuldner der Gemeinschuldnerin (auch Träger eines Berufsgeheimnisses wie Anwälte, Banken etc.) sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist beim Konkursliquidator zu melden und ihnen die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Anzumelden sind auch Forderungen, gegen die eine Verrechnung geltend gemacht wird. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt.
7. Konkursliquidator: RA Giuseppe Mongiovì, von Glarus Süd, in Zürich, Erne Meier Mongiovì Rechtsanwälte, Stadelhoferstrasse 33, 8024 Zürich
8. Insolvenzort: Herisau AR
9. Hinweise: Eine Berücksichtigung von Forderungen aufgrund der Bücher kann nicht gewährleistet werden. Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden.
10. Bemerkungen: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Konkursliquidator (Tel. Nr. +41 (0)44 268 47 47) oder an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (Tel. Nr. +41 (0)31 327 91 00).
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

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