Vor dem Hintergrund des israelischen Militäreinsatzes im Gazastreifen hat der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, eine offenere und präzisere Diskussion über den Begriff der „deutschen Staatsräson“ angeregt. In einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung betonte er, dass Begriffe wie „Staatsräson“ und „Existenzrecht Israels“ für das Selbstverständnis der Bundesrepublik zwar zentral seien, jedoch häufig unscharf verwendet würden.
„Wir müssen alles daransetzen, die Sicherheit Israels und jüdischen Lebens weltweit zu schützen“, sagte Klein. „Aber wir müssen auch klar benennen: Das darf nicht als Rechtfertigung für jedes Vorgehen verstanden werden.“
Kritik an humanitärer Lage im Gazastreifen
Mit Blick auf die katastrophale Lage im Gazastreifen äußerte Klein deutliche Kritik: Das bewusste Verschärfen der humanitären Situation sowie eine Politik des Aushungerns der palästinensischen Bevölkerung stünden in keinem Zusammenhang mit Israels Existenzrecht – und könnten nicht Teil deutscher Staatsräson sein.
Verteidigungsrecht Israels anerkannt – Verhältnismäßigkeit hinterfragt
Zugleich betonte Klein das Recht Israels, sich gegen den „genozidalen Hass“ der Hamas zu verteidigen. Ziel der militärischen Offensive sei die Bekämpfung von Terroristen, die zivile Schutzschilde missbrauchten, sowie die Befreiung der noch in Gaza festgehaltenen Geiseln. Dennoch sei es legitim und notwendig, die Verhältnismäßigkeit der israelischen Maßnahmen zu hinterfragen.
Kontext: Krieg in Gaza seit Oktober 2023
Der aktuelle Krieg geht zurück auf den Terrorangriff der Hamas und anderer Gruppen auf Israel am 7. Oktober 2023. Inzwischen steht Israel international zunehmend in der Kritik – unter anderem wegen der Ausweitung der Offensive im Gazastreifen und der anhaltenden Versorgungskrise. Zwar wurde die Blockade humanitärer Hilfe zuletzt etwas gelockert, doch bleibt die Lage für die palästinensische Zivilbevölkerung dramatisch.
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