Anlegergeldvernichtung W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS „Asian Steamer“

Klar, unsere Aussage stimmt natürlich, denn schaut man sich als Anleger die Bilanz des Unternehmens an, dann ist das sicherlich eine Anlegergeldvernichtung, die sogar zu einer bilanziellen Überschuldung des Unternehmens geführt hat.

W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS „Asian Steamer“

Emden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 7.636.899,75 8.579.423,75
I. Sachanlagen 7.635.952,00 8.578.476,00
II. Finanzanlagen 947,75 947,75
B. Umlaufvermögen 354.899,25 127.801,16
I. Vorräte 57.603,15 66.350,76
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.215,97 53.723,87
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 283.080,13 7.726,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 39.389,61 32.866,26
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten [Aktivseite] 2.095.404,71 1.920.905,37
Summe Aktiva 10.126.593,32 10.660.996,54

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 51.286,50 258.782,70
C. Verbindlichkeiten 10.039.902,15 10.402.213,84
D. Rechnungsabgrenzungsposten 35.404,67 0,00
Summe Passiva 10.126.593,32 10.660.996,54

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei  KG MS „Asian Steamer“ hat ihren Sitz in 26721 Emden, Steinweg 3a, und ist eingetragen beim Amtsgericht Aurich im Handelsregister, Abteilung A, unter der Nr. 100554.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS „Asian Steamer“, Emden, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages erstellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. gemäß § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a Abs. 1 HGB auf.

Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot).

Trotz bestehender bilanzieller Überschuldung wird zu Fortführungswerten bilanziert, da die Geschäftsführung davon ausgeht, dass die Gesellschaft in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen im Jahr 2020 nachzukommen (positive Fortbestehensprognose).

Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden linear abgeschrieben.

Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bilanziert.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt.

Die aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgt gemäß § 256a HGB bei den kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden die Forderungen mit dem Devisenkassamittelkurs am Entstehungstag bzw. mit dem höheren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag sowie die Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs am Entstehungstag bzw. dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Liegt der Kurs der Fremdwährungsverbindlichkeit am Abschlussstichtag unter dem Kurs am vorangegangenen Abschlussstichtag, jedoch über dem Kurs am Entstehungstag, so wird der Stichtagskurs angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanzierung (in der Reihenfolge der Posten!)

Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt.

1. Anlagevermögen

Auf die Aufstellung eines Anlagegitters (§ 284 Abs. 3 HGB) wird gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

3. Eigenkapital

Das Kommanditkapital beträgt EUR 4.301.000,00 (Vorjahr: EUR 4.301.000,00).

Auf die Gesellschafter entfallen bis zum Abschlussstichtag Entnahmen (direkt zuzurechnende Auszahlungen und Steuergutschriften) in Höhe von insgesamt EUR 555,67 (Vorjahr: EUR 555,67); in diesem Zusammenhang verweisen wir auf § 172 Abs. 4 HGB.

4. Rückstellungen

Bezüglich der Erläuterung zu den sonstigen Rückstellungen gemäß § 285 Nr. 12 HGB wird von der Erleichterung des § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht.

5. Verbindlichkeiten

Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar; die Vorjahreswerte sind in Klammern aufgeführt:

Gesamt unter 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Verbindlichkeiten TEUR TEUR TEUR TEUR
Summe 10.040 1.874 5.515 2.651
(10.403) (1.644) (5.396) (3.363)

Unter den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 8.133.625,27 (Vorjahr: EUR 8.497.937,20) ausgewiesen. Diese sind unter anderem besichert durch eine Schiffshypothek in Höhe von USD 23.520.000,00 nebst 15 % Zinsen. Ferner sind sämtliche auf Zahlung von Geld gerichtete Ansprüche aus abgeschlossenen und noch abzuschließenden Charter-, Fracht- und Poolverträgen sowie sämtliche Ansprüche aus Versicherungen an das finanzierende Kreditinstitut abgetreten.

Die Verbindlichkeiten resultieren mit EUR 1.472.803,52 (Vorjahr: EUR 1.442.786,31) aus solchen gegenüber Gesellschaftern. Diese beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit EUR 99.145,09 (Vorjahr: EUR 109.188,79) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.373.658,43 (Vorjahr: 1.333.597,52).

IV. Angaben zu der Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 Abs. 1 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 Abs. 1 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet.

Emden, den 3. Mai 2021

gez. Roelf Briese

Geschäftsführer

gez. Tobias Tanzer

Geschäftsführer

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