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Anlegerschutzgesetz

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im grauen Kapitalmarkt beschlossen.
Der Entwurf des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts erhöht laut Wirtschaftsministerium die Anforderungen an Verkaufsprospekte für so genannte Graumarktprodukte wie geschlossene Fonds. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll die Prospekte demnach künftig nicht nur auf Vollständigkeit, sondern auch auf Kohärenz und Widerspruchsfreiheit prüfen. Das bedeutet aber sicherlich dann auch mehr Personal für die BaFin udn eine längere Genehmigungsfrist für neue Produkte.

Vorgesehen sei auch die Einführung von Kurzinformationsblättern über Graumarktprodukte und eine Verschärfung der Rechnungslegungsvorschriften für Emittenten. Freie Vermittler müssen nach den Planungen künftig eine Sachkundeprüfung ablegen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Zudem sollen die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes, die bisher nur für den Vertrieb von Finanzanlagen durch Banken gelten, auf freie Vermittler übertragen werden.Guter Beschluss im Sinne der Anleger.

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