Anlegergeld vernichtet: Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG

Wieder der obligatorische Blick in die nun im Unternehmensregister veröffentlichte Bilanz der Gesellschaft zeigt genau das. Gerade Bilanzen müssen Anleger aus unserer Sicht interessieren, denn da wird mit ihrem einbezahlten Kapital gearbeitet. Manchmal sehr gut, aber eben manchmal, wie hier, auch zum Schaden der Anleger die hier Geld einbezahlt haben.

Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

A K T I V A

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 27.957.066,04 27.262.903,75
I. Sachanlagen 20.033.559,97 19.578.272,68
1. Technische Anlagen und Maschinen 16.476.366,00 17.383.238,00
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.557.193,97 2.195.034,68
II. Finanzanlagen 7.923.506,07 7.684.631,07
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 7.923.506,07 7.684.631,07
B. UMLAUFVERMÖGEN 5.162.566,76 4.554.059,75
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 293.693,49 517.907,43
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 33.237,76 75.452,25
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 233.527,85 376.113,60
3. Sonstige Vermögensgegenstände 26.927,88 66.341,58
II. Guthaben bei Kreditinstituten 4.868.873,27 4.036.152,32
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.516.950,68 2.759.375,97
35.636.583,48 34.576.339,47

P A S S I V A

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. EIGENKAPITAL 15.846.812,82 15.882.583,12
I. Kapitalanteile 14.839.612,82 14.875.383,12
1. Kapitalanteile der Komplementärin 0,00 0,00
2. Kapitalanteile der Kommanditisten 14.839.612,82 14.875.383,12
II. Rücklagen 1.007.200,00 1.007.200,00
B. AUSGLEICHSPOSTEN FÜR AKTIVIERTE EIGENE ANTEILE 12.500,00 12.500,00
C. RÜCKSTELLUNGEN 120.099,00 97.860,00
1. Steuerrückstellungen 0,00 2.400,00
2. Sonstige Rückstellungen 120.099,00 95.460,00
D. VERBINDLICHKEITEN 19.657.171,66 18.583.396,35
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 19.439.611,10 18.265.287,22
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 148.866,07 242.232,02
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 66.266,00 3.799,82
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.428,49 72.077,29
35.636.583,48 34.576.339,47

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

2020
EUR
2019
EUR
1. Umsatzerlöse 2.146.027,36 1.805.225,41
2. Sonstige betriebliche Erträge 220.384,64 121.137,71
3. Abschreibungen -983.219,59 -850.572,79
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.014.785,41 -713.608,91
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.616,07 5.578,15
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -396.118,87 -375.839,66
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -13.674,50 2.765,40
8. Ergebnis nach Steuern -35.770,30 -5.314,69
9. Jahresfehlbetrag -35.770,30 -5.314,69
10. Belastung auf Kapitalkonten 35.770,30 5.314,69
11. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, (Amtsgericht Hamburg, HR A 117803) wurde nach den §§ 242 ff. und §§ 264a ff. HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags nach vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in §§ 267, 267a HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Personenhandelsgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden daher die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Personenhandelsgesellschaften zum Teil in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

In Ausübung des Wahlrechts werden nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemachte Angaben in den Anhang aufgenommen (Wahlpflichtangaben).

Zur besseren Darstellung werden die in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung anzugebenden Davon-Vermerke in den Anhang aufgenommen.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen (Photovoltaikanlagen) wird mit den Anschaffungskosten und – soweit abnutzbar – vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Photovoltaikanlagen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren nach der linearen Methode abgeschrieben.

Das Finanzanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Kapitalrückzahlungen, angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert bilanziert.

Das Kommanditkapital ist zum Nennbetrag angesetzt und wird nach Saldierung mit den Entnahmen sowie den Ergebnisanteilen ausgewiesen.

Die Rücklagen wurden zum Nennwert angesetzt und resultieren aus dem Agio im Zusammenhang mit dem eingeworbenen Kommanditkapital.

Der Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile wird gemäß § 264c Abs. 4 HGB in Höhe des aktivierten Betrags für die Anteile an der Komplementär-Gesellschaft bewertet.

Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vermünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Gemäß § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. Bei Zugrundelegung der sich ergebenden Restnutzungsdauer für die Rückbau-Rückstellung von 10 bis 18 Jahren ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Zinssatz zwischen 1,26 bis 1,70 % gemäß Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

C. Angaben zu den Posten der Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit

von mehr als einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht.

2. Eigenkapital

Das Pflichtkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 20.159.000,00 und ist zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 20.159.000,00 eingezahlt. Das zum Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragene Haftkapital beträgt EUR 50.980,00.

Eine Haftung der Kommanditisten nach § 172 Abs. 4 HGB besteht am Bilanzstichttag in Höhe von EUR 1.444.526,29.

3. Jahresfehlbetrag

Im Jahresabschluss wurde der Jahresfehlbetrag in voller Höhe den Ergebnissonderkonten belastet.

4. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit

Gesamt
TEUR
bis zu
einem Jahr
TEUR
von mehr
als einem
Jahr
TEUR
davon von mehr
als fünf
Jahren
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 19.439,6 3.562,9 15.876,7 9.821,9
Vorjahr 18.265,3 1.185,2 17.080,1 11.038,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 148,9 148,9 0,0 0,0
Vorjahr 242,2 242,2 0,0 0,0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 66,3 66,3 0,0 0,0
Vorjahr 3,8 3,8 0,0 0,0
Sonstige Verbindlichkeiten 2,4 2,4 0,0 0,0
Vorjahr 72,1 72,1 0,0 0,0
Gesamt 19.657,2 3.780,5 15.876,7 9.821,9
Vorjahr 18.583,4 1.503,3 17.080,1 11.038,1

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31. Dezember 2020 (TEUR 19.439,6) bestehen in voller Höhe aus drei KfW-Darlehen (TEUR 2.743,5), sechzehn Darlehen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank (TEUR 15.599,0), drei DKB-Darlehen (TEUR 657,7) und einem Umweltbank AG Darlehen (TEUR 308,7). Darüber hinaus bestehen kurzfristige Darlehen der Umweltbank in Höhe von TEUR 130,7.

Die Tilgungsdarlehen aus einem KfW-Darlehen in Höhe von TEUR 918,8, zwei Darlehen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Höhe von TEUR 543,6 und drei DKB-Darlehen in Höhe von TEUR 657,7 sind gemäß getroffener Sicherungsvereinbarungen wie folgt besichert:

- Raumsicherungsübereignung der Photovoltaikanlage inkl. aller Neben- und Zusatzeinrichtungen sowie anderem Zubehör

- offenen Abtretung des Anspruchs auf Vergütung aus Stromeinspeisung sowie der Ansprüche aus der Elektronik- und Elektronikbetriebsunterbrechungsversicherung

- Abtretung der Rechte und Ansprüche aus dem Generalübernehmervertrag zur Errichtung der Anlage sowie aus dem abgeschlossenen Wartungsvertrag

- Eintragung erstrangiger beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten (Errichtung und Betrieb der zu finanzierenden Anlage)

- Abschluss einer dreiseitigen Vereinbarung zum Nutzungsvertrag für die Flurstücke hinsichtlich der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit(en) und der Eintrittsrechte

- Eintragung einer Vormerkung des Anspruchs zur Errichtung und zum Betrieb der zu finanzierenden Anlagen auf Pachtgrundstücken entsprechend der dreiseitigen Vereinbarung im Rang unmittelbar nach vorgenannter Dienstbarkeit zur Errichtung und Betrieb der Anlagen

Zehn Tilgungsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Höhe von TEUR 7.373,7 aus der Anwachsung ZED4 PV1 GmbH & Co. KG und zwei Tilgungsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Höhe von TEUR 3.150,0, einem KfW-Tilgungsdarlehen in Höhe von TEUR 1.240,6 sowie einem Tilgungsdarlehen der UmweltBank AG in Höhe von TEUR 308,7 aus der Anwachsung Dankmarshausen Solar GmbH & Co. KG sowie einem Tilgungsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Höhe von TEUR 3.483,1 und einem Darlehen zur Umsatzsteuerfinanzierung der Umweltbank AG sind gemäß getroffener Sicherungsvereinbarungen wie folgt besichert:

- Sicherungsübereignung der Photovoltaikanlagen mit sämtlichem technischen Zubehör inkl. Abtretung der Anwartschaftsrechte auf Eigentumsübergang

- Abtretung der aus der Stromeinspeisung resultierenden Ansprüche

- Übertragung der Rechte aus der vom Kreditnehmer mindestens abzuschließenden Maschinenbruch- und Betriebsunterbrechnungsversicherung Allgefahren-/​Elektronikver-sicherung

- Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus den mit Lieferanten bzw. dem Generalunternehmer oder -übernehmer geschlossenen Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträgen, insbesondere der jeweiligen Gewährleistungsansprüche

- angezeigte Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus dem Wartungsvertrag

- Abtretung der Anprüche aus den schuldrechtlichen Vereinbarungen bezüglich der Wege- und Leitungsrechte

- Eintragung einer jeweiligen erstrangigen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Kreditnehmers im Grundbuch des Investitionsstandortes und einer jeweiligen erstrangigen Grunddienstbarkeit zugunsten des Investitionsstandortes der Übergabestation nebst jeweils zweier gleichrangiger Vormerkungen auf Eintragung einer inhaltsgleichen beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten für die Bank

- Gewährung eines vertraglichen Eintrittsrechtes in die geschlossenen Nutzungsverträge in Form eines Nachtrags zu den Nutzungsverträgen

Das Tilgungsdarlehen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Höhe von TEUR 183,7 ist gemäß getroffener Sicherungsvereinbarungen wie folgt besichert:

- Sicherheitenvertrag Projektfinanzierung Photovoltaik gemäß Entwurf vom 24. Mai 2019

- Verpfändung der Kapitaldienstreserve gemäß Verpfändungserklärung vom 28. August 2017 nebst Nachträgen

- Eintragung erstrangiger beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten (Errichtung und Betrieb der zu finanzierenden Anlage)

- Abschluss einer dreiseitigen Vereinbarung zum Nutzungsvertrag für die Flurstücke hinsichtlich der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit(en) und der Eintrittsrechte

- Eintragung einer Vormerkung des Anspruchs zur Errichtung und zum Betrieb der zu finanzierenden Anlagen auf Pachtgrundstücken entsprechend der dreiseitigen Vereinbarung im Rang unmittelbar nach vorgenannter Dienstbarkeit zur Errichtung und Betrieb der Anlagen

- Verpflichtung zur Bildung und Verpfändung einer Kapitaldienstreserve in Höhe von EUR 31.000,00

Das Tilgungsdarlehen von der KfW in Höhe von TEUR 584,2 ist gemäß getroffener Sicherungsvereinbarungen wie folgt besichert:

- Sicherheitenvertrag Projektfinanzierung Photovoltaik gemäß Entwurf vom 25. Juli 2019

- Eintragung erstrangiger beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten (Errichtung und Betrieb der zu finanzierenden Anlage)

- Abschluss einer vierseitigen Vereinbarung zum Nutzungsvertrag für die Flurstücke hinsichtlich der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit(en) und der Eintrittsrechte

- Eintragung einer Vormerkung des Anspruchs zur Errichtung und zum Betrieb der zu finanzierenden Anlagen auf Pachtgrundstücken entsprechend der dreiseitigen Vereinbarung im Rang unmittelbar nach vorgenannter Dienstbarkeit zur Errichtung und Betrieb der Anlagen

- Verpflichtung zur Bildung und Verpfändung einer Kapitaldienstreserve in Höhe von EUR 13.000,00

Weitere Sicherheiten sind:

KfW-Darlehen über TEUR 918,8 und DKB-Darlehen über TEUR 129,7 (Standort Dortmund)

–  Verpflichtung zur Bildung und Verpfändung eines Guthabens für die Avalabsicherung (Rückbauverpflichtung) in Höhe von EUR 137.827,50

- Verpflichtung zur Bildung und Verpfändung einer Kapitaldienstreserve in Höhe von EUR 5.000,00

Darlehen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank über TEUR 299,2 und DKB Darlehen über TEUR 283,0 (Standort Bernterode)

- Verpflichtung zur Bildung und Verpfändung einer Kapitaldienstreserve in Höhe von EUR 31.000,00 (gem. Vereinbarung mit der DKB ist die Kapitaldienstreserve vorerst nur in Höhe von EUR 17.000,00 anzusparen)

Darlehen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank über TEUR 244,5 und DKB Darlehen über TEUR 245,0 (Standort Haardorf)

- Verpflichtung zur Bildung und Verpfändung einer Kapitaldienstreserve in Höhe von EUR 25.000,00 (gem. Vereinbarung mit der DKB ist die Kapitaldienstreserve vorerst nur in Höhe von EUR 14.000,00 anzusparen)

Zwei Darlehen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank über TEUR 3.150,0, einem KfW-Darlehen über TEUR 1.240,6 sowie einem Darlehen von der UmweltBank AG über TEUR 308,7 (Anwachsung der Dankmarshausen Solar GmbH & Co. KG)

- Verpfändung des Guthabens auf dem Rücklagenkonto

D. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die größenabhängigen Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.

1. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

In den Zinserträgen ist ein Zinsanteil aus der Anpassung der Rückbaurückstellung in Höhe von EUR 4.501,00 (Vorjahr: EUR 5.089,00) enthalten.

2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 2.331,00 (Vorjahr: EUR 1.828,00).

3. Angaben nach § 285 Nr. 31 HGB

Im Geschäftsjahr sind Aufwendungen in Höhe von EUR 62.885,78 für die Initiierung des Fonds angefallen (Vorjahr: EUR 62.263,15).

E. Sonstige Angaben

1. Organe der Gesellschaft

Die Geschäftsführung obliegt der ZED4 Verwaltung GmbH, Hamburg.

Als Geschäftsführer der GmbH ist bestellt:

– Bernd Neitzel, Kaufmann, Hamburg

2. Persönlich haftende Gesellschafter

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die ZED4 Verwaltung GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00.

3. Beteiligungen

An den folgenden Unternehmen bestehen Beteiligungen der Gesellschaft von mindestens 20 %:

Name Sitz Anteil am Kapital Eigenkapital Ergebnis des Jahres 2020
EUR EUR
ZED4 Verwaltung GmbH Hamburg 100,00 % 26.164,66 3.300,36
ZED4 BHKW Betriebsgesell-
schaft mbH & Co. KG
Hamburg 100,00 % 3.866.722,30 7.865,49
ZED4 PV2 GmbH & Co. KG Hamburg 100,00 % 543.986,92 27,13
ZED4 PV3 GmbH & Co. KG Hamburg 100,00 % 211.562,87 -20.291,29
ZED4 BHKW 2 Betriebsgesell-
schaft mbH & Co. KG
Hamburg 100,00 % 2.586.913,26 -154.140,33

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen gegenüber der ZED4 Verwaltung GmbH, Hamburg, in Höhe des gezeichneten, bisher nicht eingeforderten Stammkapitals von EUR 12.500,00.

5. Nachtragsbericht

Wie im Lagebericht erläutert, hat die Geschäftsführung der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG (ZED4 BHKW) nach den gewonnenen erstinstanzlichen Gerichtsurteilen intensive Verhandlungen über eine außergerichtliche Lösung mit dem Vertragspartner Blue Energy zum Weiterbetrieb des BHKW Senden geführt.

Nach monatelangen Gesprächen wurde zwischen den Vertragspartnern eine attraktive außergerichtliche Einigung erzielt, die den mehr als zwei Jahre andauernden Rechtsstreit beendete.

Die mit Datum vom 19. April 2021 unterzeichnete Vergleichsvereinbarung beinhaltet folgende wesentliche vertragliche und wirtschaftliche Eckdaten:

Die beiden Blockheizkraftwerke fallen an Blue Energy zurück, die bisherigen Verträge zwischen ZED4 BHKW und Blue Energy werden beendet und Blue Energy wird neue Holzvergaser installieren und die Blockheizkraftwerke zukünftig selbst betreiben.

Hierfür zahlt Blue Energy teilweise sofort und teilweise über die nächsten Jahre die folgenden Beträge an ZED4 BHKW:

1. EUR 2,0 Mio. nach Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG..

2. EUR 4,7 Mio. in Ratenzahlungen über maximal 10 Jahre in Höhe von TEUR 117,5 pro Quartal. Der offene Betrag wird mit 6 % p. a. verzinst. Die Ratenzahlungen (Zins + Tilgung) beginnen nach der neuerlichen Inbetriebnahme des Blockheizkraftwerks, spätestens am 1. Januar 2023.

Die ab dem 1. April 2021 und bis zum Beginn der Ratenzahlungen anfallenden Zinsen sind erstmals am 1. Juli 2022 und dann laufend quartalsweise nach der Inbetriebnahme des BHKW, spätestens aber am 1. Januar 2023 fällig.

3. Eine variable Vergütung in Höhe von 40 % des jährlichen Überschusses aus dem operativen Betrieb der BHKW („Free Cash Flow“) abzüglich einer Liquiditätsreserve in Höhe von TEUR 300.

Die gemäß der aktuellen Prognose-Kalkulation der Blue Energy voraussichtlich zu erzielende variable Vergütung beträgt rd. EUR 1,9 Mio. und fällt in den Geschäftsjahren 2029 bis 2032 an. Blue Energy erstellt hierzu jährlich im ersten Quartal eines Jahres eine Ermittlung des Free Cash Flows für ZED4 BHKW, die die Belege und Unterlagen durch Steuerberater /​ Wirtschaftsprüfer einsehen und prüfen wird.

4. Bei einem Verkauf des Standortes Senden durch Blue Energy und einem erzielten Verkaufspreis von mehr als EUR 11 Mio. erhält ZED4 BHKW eine Mehrerlösvergütung in Höhe von 50 % der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und EUR 11 Mio.

5. Übernahme der ZED4 BHKW entstandenen und erstattungsfähigen Kosten des bisherigen Verfahrens vor dem Landgericht Ulm einschließlich verauslagter Gerichtskosten sowie außergerichtlicher Kosten in Höhe von TEUR 84,8 zzgl. Zinsen. Blue Energy nimmt zudem die Berufung gegen die zu Gunsten der ZED4 BHKW ergangenen Urteile des Landgerichts Ulm zurück.

Die für die Zustimmung der Vergleichsvereinbarung notwendige außerordentliche Gesellschafterversammlung durch schriftliche Beschlussfassung erfolgte zum 21. Mai 2021. Die Anleger stimmten mit eindeutigem Ergebnis der Vergleichsvereinbarung zu. Nachdem diese nun wirksam abgeschlossen wurde, wurde Blue Energy über die Zustimmung der Anleger informiert. Die vertraglich vereinbarten Geldeingänge erfolgten von Blue Energy bis Mitte Juni 2021.

6. Versicherung durch die Geschäftsführung

Der Jahresabschluss vermittelt nach bestem Wissen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Hamburg, den 30. Juni 2021

Zukunftsenergie Deutschland 4

Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG

gez. Bernd Neitzel

Geschäftsführer der ZED4 Verwaltung GmbH als Komplementärin der

Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

I. Grundlagen des Unternehmens 

Die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, (im Folgenden auch ZED4 genannt) wurde im Juli 2014 gegründet.

Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, operative Betrieb und Verkauf von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien, insbesondere von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung, einschließlich der dazugehörigen technischen Komponenten sowie die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und /​ oder thermischen Energie.

Die Anlagestrategie sieht eine prognostizierte Investition des Kapitals von 65-75 % in Photovoltaik-Anlagen und 25-35 % in Blockheizkraftwerke vor. Die jeweilige Energieerzeugungsanlage muss alle Voraussetzungen erfüllen, um langfristige Einnahmesicherheit durch Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) oder abgeschlossene Abnahmeverträgen zu bieten. Es müssen Ertragsgutachten sowie Inbetriebnahme- bzw. Abnahmeprotokolle und technische Prüfungen durch anerkannte und erfahrene Gutachter vorliegen.

Die Gesellschaft ist als Publikumsgesellschaft ausgestaltet und hat im August 2015 einen öffentlichen Verkaufsprospekt nach dem Vermögensanlagegesetz herausgegeben. Gemäß § 8 a Vermögensanlagengesetz ist ein Verkaufsprospekt nach seiner Billigung 12 Monate für den öffentlichen Vertrieb gültig. Damit ist die Gültigkeit der Vermögensanlage am 3. August 2016 ausgelaufen. Die Geschäftsführung hat die Aktualisierung des Verkaufsprospektes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereicht und die erneute Billigung am 22. Dezember 2016 erhalten. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben endete am 21. Dezember 2017 der Vertrieb der Vermögensanlage.

Das prospektierte Kommanditkapital in Höhe von TEUR 20.015 (inkl. TEUR 15 der Gründungskommanditistin) zzgl. 5,0 % Agio, wurde nach Beendigung der Vermögensanlage mit TEUR 20.159 (inkl. TEUR 20 der Gründungskommanditistin) leicht überschritten.

II. Wirtschaftsbericht

a) Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 erfolgten die Netzanschlüsse der bereits im Geschäftsjahr 2019 erworbenen Photovoltaik-Dachanlagen Bad Düben (498,02 kWp), Oranienbaum (355,32 kWp), Badrina (689,00 kWp), Jänickendorf (746,42 kWp), Baruth-Mark (747,27 kWp) sowie Güsselfeld-Kalbe (295,35 kWp).

Zudem wurde die Errichtung der beiden Photovoltaik-Dachanlagen Baruth-Mark 2 (749,70 kWp) und Jänickendorf 2 (749,70 kWp) mit dem Generalunternehmer Krüger Solar und Dachsanierung GmbH & Co. KG vereinbart. Die Generalunternehmerverträge wurden am 29. Mai /​ 1. Juni 2020 für Baruth-Mark 2 und am 14. /​ 16. Juli 2020 für Jänickendorf 2 abgeschlossen. Die Dächer der landwirtschaftlich genutzten Gebäude wurden vollständig saniert und mit Qualitätsmodulen des Herstellers Canadian Solar belegt. Zudem wurden Wechselrichter des Herstellers Huawei verbaut. Die Inbetriebnahmen für Baruth-Mark 2 erfolgten am 28. Juni 2020 (110,7 kWp) und am 31. Juli 2020 (restliche Größe in Höhe von 639 kWp) und für Jänickendorf 2 am 28. August 2020, der Anschluss ans Stromnetz der Energieversorger wird voraussichtlich im dritten Quartal 2021 erfolgen. Die Einspeisevergütungen gemäß EEG betragen für die Inbetriebnahmen im Juli 7,41 Cent /​ kWh und im Monat August 7,29 Cent /​ kWh.

Außerdem gehören zum Portfolio von ZED4 sieben Blockheizkraftwerke. Neben den beiden BHKWs in Senden bei Ulm mit einer Gesamtleistung von 4,5 MW elektrisch sowie am Standort Straelen (Kreis Kleve, NRW) die BHKWs Van den Broek (772 kW elektrisch), Draek (800 kW elektrisch), Draek 3 (600 kW elektrisch) und Van den Broek3 (1.712 kW elektrisch), befindet sich das siebte BHKW am Standort Neuenstein (Hohenlohekreis in Baden-Württemberg) und hat eine Nennleistung von 550 kW elektrisch.

Die Inbetriebnahmen /​ Netzanschlüsse der am Standort Straelen (Kreis Kleve, NRW) durch den Generalunternehmer WELTEC BIOPOWER GmbH zu errichtenden BHKW Van den Broek und Draek verzögerten sich, da der lokale Energieversorger den notwendigen Netzausbau für beide Standorte nicht wie geplant abgeschlossen hat. Die Inbetriebnahme und der Netzanschluss des BHKW Draek erfolgte am 16. April 2020. Das BHKW befand sich in den ersten Wochen in der Einfahrphase, in der der Generalunternehmer in Verbindung mit dem Motorenhersteller die notwendigen Einstellungen am Motor und der Infrastruktur des BHKWs für den Volllastbetrieb vornahm.

Nach Abschluss der Einfahrphase ist auch bei diesem Projekt die Abnahme und die technische Prüfung nach Inbetriebnahme durch den Sachverständigen am 29. Mai 2020 vor Ort erfolgreich erfolgt. Die noch offenen Mängel wurden durch WELTEC zeitnah erledigt, so dass auch diese technische Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Ertragswerte für das Rumpfjahr 2020 des BHKW Draek lagen rd. 8 % unter der Planung. Dies lag insbesondere an der fehlenden höheren Wärmeeinspeisung der ersten drei Monate des Jahres.

Das BHKW Van den Broek befindet sich seit dem Abschluss der Einrichtungs- und Testphase, die im März 2020 abgeschlossen wurde, nun im Volllastbetrieb. Zudem hat der Sachverständige die Beseitigung der bei der technischen Prüfung festgestellten Mängel Ende Mai 2020 überprüft und erfolgreich bescheinigt. Die Ertragswerte des Jahres 2020 liegen rd. 4,7 % unter Plan. Dies ist insbesondere auf die Ineffizienzen der Einfahrphase im Zeitraum Dezember 2019 – März 2020 zurückzuführen, in der das BHKW nicht im Volllastbereich fahren konnte.

Seit dem 11. November 2018 befindet sich das Heizkraftwerk am Standort Ulm aufgrund eines Schadens am Produktgaskühler, der im Anschluss kommunizierten Stilllegung der Holzgasanlage (HGA) durch den Betreiber Blue Energy Gas GmbH (BES) (ehemals Blue Energy Syngas GmbH und Blue Energy Senden GmbH) und der im weiteren Verlauf rechtlichen Auseinandersetzung weiterhin außer Betrieb.

Auch im zweiten Verfahren zwischen ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG (ZED4 BHKW) und Blue Energy Senden (BES) mit Vorbehaltsurteil vom 10. März 2020 wurde das 1. Vorbehaltsurteil vom 15. Oktober 2019 über den zustehenden Betrag für ZED4 BHKW in Höhe von TEUR 568 aus der Malusregelung für den ersten 12-Monats-Zeitraum des Gasliefervertrages bestätigt und auch auf die Muttergesellschaft Blue Energy Europe GmbH (BEE) ausgeweitet.

Nachdem sowohl ZED4 BHKW als auch BES in Form von eingereichten Schriftsätzen weiter vortrugen, wurde für den 19. Mai 2020 ein Verkündungstermin angesetzt. Der Richter des Landgerichtes Ulm teilte im Hinweis- und Auflagenbeschluss vom 19. Mai 2020 in den wesentlichen folgenden Streitpunkten die Ansichten und Argumentationen von ZED4 BHKW:

(1.) Unrechtmäßige außerordentliche Kündigung des Gasliefervertrages und Einstellung des Betriebes der Holzgasanlage durch BES

(2.) Keine Voraussetzungen für die Fälligkeit der 2. Kaufpreisrate in Höhe von EUR 1,6 Mio. gemäß Kaufvertrag für den Vertragspartner BES

(3.) Keine Ansprüche, die BES aus dem Dienstleistungsvertrag geltend machen kann

Es wurde durch das Gericht ein Fortsetzungstermin der mündlichen Verhandlung für den 11. August 2020 festgelegt, in dem der Richter weiterhin die Auffassungen von ZED4 BHKW teilte und die Urteilsverkündung zum 29. September 2020 festsetzte. Nach zweimaliger Verschiebung wurde das Urteil am 2. November 2020 verkündet.

ZED4 BHKW gewann den Rechtsstreit gegen BES und BEE vor dem Landgericht Ulm. Das Landgericht gab ZED4 BHKW in allen im Klageverfahren vorgetragenen Punkten vollumfänglich Recht.

Das bedeutet im Einzelnen:

1. Die im Holzgasliefervertrag vereinbarte Malusregelung für den zweiten 12-Monats-Zeitraum wurde vom Gericht bestätigt und BES und BEE gesamtschuldnerisch verurteilt, den Betrag von TEUR 1.338,75 an ZED4 BHKW zu zahlen. Zu diesem Betrag kommt der im ersten Vorbehaltsurteil vom 10. März 2020 bereits bestätigte Betrag in Höhe von TEUR 568,89 für den Zeitraum November 2018 bis April 2019 hinzu, somit sind es insgesamt rd. EUR 1,9 Mio. zzgl. Zinsen.

2.  Die außerordentliche Kündigung des Holzgasliefervertrages durch BES wurde als unwirksam erklärt. Damit ergeben sich für die Folgejahre Forderungen gegenüber BES und BEE in Höhe von jährlich TEUR 1.338,75 bis zum 31.12.2032, dem vereinbarten Ablauf des Holzgasliefervertrages.

3. Die von BES geforderte Zahlung des Restkaufpreises in Höhe von TEUR 1.904 brutto wurde abgewiesen und ist nicht von ZED4 BHKW zu zahlen.

4.  Auch die durch die Gegenseite geforderten Beträge aus dem Dienstleistungsvertrag und die Nebenkosten der BHKW aus dem Pachtvertrag in Höhe von TEUR 274,05 sind durch ZED4 BHKW nicht zu zahlen, weil die erforderlichen Nachweise und die Transparenz der Kosten durch BES nicht erbracht wurden.

Das Urteil wurde vier Wochen ab Verkündung rechtskräftig. Die Gegenseite hatte am letztmöglichen Tag nach der Urteilsverkündung, am 3. Dezember 2020, Berufung eingelegt, so dass es nun bei der zuständigen nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht Stuttgart, vorgetragen wurde.

Damit ging der Prozess zunächst weiter, die Geschäftsführung war jedoch sehr zuversichtlich, da die bisherigen Ergebnisse und Urteile beim Landgericht Ulm sehr eindeutig ausfielen. Gleichzeitig wurden mit Blue Energy Europe, dem Verkäufer und Betreiber der Holzgasanlage, Verhandlungen geführt, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Die Inbetriebnahmen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der Photovoltaik-Anlagen in Bad Düben, Oranienbaum und Badrina erfolgten per Ende Januar bis Ende März 2020 und die Netzanschlüsse wurden Anfang Juni und Anfang Juli 2020 realisiert.

Bei den Photovoltaik-Anlagen Güssefeld-Kalbe, Baruth-Mark und Jänickendorf verzögerten sich die Netzanschlüsse weiterhin aufgrund technischer Anforderungen durch die Energieversorger und Engpässen bei den Trafolieferungen. Zum Ausgleich werden die vertraglich vereinbarten Preisanpassungen bei Verzögerungen mit dem Erbauer verhandelt, da nicht alle Verzögerungen durch ihn beeinflussbar sind. Der Netzanschluss von Güsselfeld-Kalbe erfolgte am 3. Dezember 2020, die Netzanschlüsse für Baruth-Mark und Jänickendorf erfolgten am 10. November 2020.

Die beiden zuletzt erworbenen BHK-Projekte an den Standorten Neuenstein (Rothenbücher) und Straelen (Van den Broek3) befinden sich in der Planungs- und Erstellungsphase. Die Anträge für die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wurden am 14. April 2020 für Van den Broek3 und am 21. April 2020 für Neuenstein durch den Generalunternehmer WELTEC eingereicht. Zwischenzeitlich haben die Genehmigungsbehörden die Eingänge bestätigt und WELTEC stimmte die notwendigen Nachweise bis zum Genehmigungsbescheid mit der Behörde ab. Mit Datum vom 12. August 2020 erteilte das Landratsamt Hohenlohekreis die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das BHKW Neuenstein. Die noch zu erfüllenden Auflagen werden durch WELTEC Biopower bis zur Inbetriebnahme der Anlage abgearbeitet.

Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation entstehen Engpässe bei den Lieferanten und Energieversorgern, so dass sich die Fertigstellungstermine /​ Netzanschlüsse für beide Projekte voraussichtlich auf Ende des dritten /​ Anfang des vierten Quartals 2021 verschieben werden.

Darüber hinaus wurde mit dem BHKW-Projekt Draek3 am Standort Straelen das Portfolio der ZED4 um ein weiteres Blockheizkrafterk erweitert. Das Aggregat hat einen Nennleistung von 600 kW elektrisch und rd. 620 kW thermisch. Auch diese Anlage wird durch den Generalunternehmer WELTEC errichtet. Analog zu den anderen BHKW-Projekten der ZED4 kommt ein gebrauchter und vollständig überholter Motor des Herstellers MWM zum Einsatz, der auf den Einsatzstoff Biomethan umgerüstet wird. Der Generalunternehmervertrag wurde am 1. Oktober /​ 5. Oktober 2020 unterzeichnet. Die erste Abschlagszahlung in Höhe von TEUR 566 wurde am 21. Januar 2021 vom Mittelverwendungskonto der ZED4 an den Generalunternehmer WELTEC geleistet.

Der Fertigstellungstermin /​ Netzanschluss ist zum Ende des zweiten bzw. Anfang des dritten Quartals 2021 vorgesehen.

Die erzeugte Wärme wird durch den Gärtnereibetrieb mittels des abgeschlossenen Wärmeliefervertrags vollständig für mindestens 10 Jahre abgenommen. Die Gesamtinvestitionen inkl. Erwerbsnebenkosten beträgt rd. EUR 1,03 Mio.

Zum 31. Dezember 2020 besteht das ZED4-Energieportfolio aus 38 Photovoltaik-Anlagen inklusive 5 Erweiterungen mit einer Nennleistung von 27.045,77 Kilowattpeak (kWp), von denen bereits 36 Anlagen ans Netz der Energieversorger angeschlossen sind und Strom produzieren. Darüber hinaus beinhaltet das ZED4-Energieportfolio sieben Blockheizkraftwerke mit einer Nennleistung von 8.982 Kilowatt elektrisch.

Darüber hinaus war das Geschäftsjahr 2020 durch die Prüfung von zahlreichen weiteren geeigneten Investitionsobjekten für die Vermögensanlage geprägt. Insgesamt beläuft sich das Kommanditkapital zum 31. Dezember 2020 inklusive Gründungskommanditisten auf TEUR 20.159. In Verbindung mit dem geplanten Fremdkapital sind zum 31. Dezember 2020, von den vorgesehenen TEUR 51.350 für Investitionen in Energieerzeugungsanlagen, bereits TEUR 33.534 realisiert.

b) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2020 wurde das Energieanlagen-Portfolio mit dem Erwerb der Photovoltaik-Anlagen Baruth-Mark 2 (749,70 kWp) und Jänickendorf 2 (749,70 kWp) erweitert. Darüber hinnaus erfolgten in 2020 die Netzanschlüsse der bereits im Geschäftsjahr 2019 erworbenen Photovoltaik-Dachanlagen Bad Düben (498,02 kWp), Oranienbaum (355,32 kWp), Badrina (689,00 kWp) ), Jänickendorf (746,42 kWp), Baruth-Mark (747,27 kWp) sowie Güsselfeld-Kalbe (295,35 kWp).

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bilanzstichtag von TEUR 34.576 um TEUR 1.060 auf TEUR 35.636 erhöht. Dieses ist im Wesentlichen auf die Erhöhung des Sachanlagevermögens (unter Berücksichtigung von Abschreibungen) und des Finanzanlagevermögens (insgesamt TEUR 455) sowie der Erhöhung des Umlaufvermögens in Höhe von EUR 366 zurückzuführen.

Die liquiden Mittel betragen zum Jahresende 2020 TEUR 4.869. Von diesem Betrag befinden sich TEUR 3.551 auf dem Konto des Mittelverwendungskontrolleurs der Vermögensanlage, der Unitesta Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, die für weitere Investitionen in Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke vorgesehen sind.

Das Pflichtkapital der ZED4 beträgt zum 31. Dezember 2020 TEUR 20.159 und wurde in voller Höhe eingezahlt.

Das Geschäftsjahr 2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 36.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Auflösung der abgegrenzten Aufwendungen für die Einmalpachten der Photovoltaik-Anlagen in Höhe von TEUR 228, Kosten für den entstandenen Sturmschaden an der Photovoltaik-Anlage Arnstadt in Höhe von TEUR 162, die Vergütung für die kaufmännische Betriebsführung in Höhe von TEUR 91, Aufwendungen für die technische Betriebsführung in Höhe von TEUR 87, die im Gesellschaftsvertrag festgeschriebenen Vergütungen für laufende Treuhand- und Verwaltungsvergütung für die Neitzel & Cie. Treuhand GmbH in Höhe von TEUR 63 (0,3 % des jeweils zum Ende des jeweiligen Jahres bestehenden Kommanditkapitals zzgl. der jährlichen Steigerung um 1 % ab dem Geschäftsjahr 2017), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 56), Periodenfremde Aufwendungen (TEUR 55), Versicherungsaufwendungen für die Investitionsobjekte und die Vermögensschadenshaftpflicht (TEUR 46), die Vergütung für die Buchhaltung, Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie der Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von TEUR 42, Garantie- und Wartungsverträge der Photovoltaik-Anlagen (TEUR 34), die Zuführung zur Rückstellung für den Rückbau der Anlagen (TEUR 31), Kosten für Bezugstrom der Photovoltaik-Anlagen (TEUR 26), Reinigungskosten der Photovoltaik-Anlagen (TEUR 25), Reparatur- und Instandsetzungskosten (TEUR 23) sowie die Kosten für die verpflichtende Direktvermarktung der Photovoltaik-Anlagen (TEUR 12).

Nach Abstimmung der Liquiditätsplanung zum Ende des 3. Quartals 2020 hat die Geschäftsführung entschieden, für das Geschäftsjahr 2019 keine Auszahlung an die Anleger auszuschütten. Die Gründe hierfür sind im Wesentlichen die fehlende Liquidität aus dem BHKW Senden /​ Ulm, das seit November 2018 keinen Ertrag erwirtschaftet und Kosten für den damit in Verbindung stehenden Rechtsstreit mit Blue Energy, die bei den Biomethan-Blockheizkraftwerke noch nicht erstatteten Rückzahlungen der Energiesteuer und Boni sowie die durch Corona bedingten monatelangen verzögerten Netzanschlüsse diverser PV-Anlagen und BHKW durch die Energieversorger. Zudem ist die Investitionsphase der Vermögensanlage noch nicht vollständig abgeschlossen.

III. Vergütungsbericht

Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Vermögensanlagegesetz (VermAnlG):

a) Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt in feste und variable vom Emittenten von Vermögensanlagen gezahlte Vergütungen sowie die Zahl der Begünstigten:

Feste Vergütung Variable Vergütung Summe
Haftungsvergütung
/​ Komplementärin
Geschäftsführung
/​ Komplementärin
Eigenkapital-
vermittlung
Projektierng
/​ Konzeption
Dienst-
leistungen
Betrag in Euro 3.121,81 0,00 0,00 0,00 154.168,37 157.290,18
Bezugs-
berechtigte
1 0 0 0 3 4

b) Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt nach Führungskräften und Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risiko des Emittenten von Vermögensanlagen auswirkt:

Im Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Komplementärin. Die Komplementärin ist die ZED4 Verwaltung GmbH. Sie erhält eine Vergütung in Höhe von TEUR 3, die ab dem Jahr 2017 mit 1 % eskaliert wird. Weitere Bezüge werden nicht gewährt. Bezüglich der Vergütungen verweisen wir auf die vorstehende Übersicht.

IV.  Nachtragsbericht

Es wird auf die Ausführungen im Anhang verwiesen.

V. Prognosebericht

Die Emittentin plant weitere Energieerzeugungsanlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme in Form von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke (BHKW) zu erwerben, operativ zu betreiben und zu verkaufen. Sie baut ein diversifiziertes Portfolio von Anlagen aus diesen beiden Bereichen auf, um an den Chancen des deutschen Energieerzeugungsmarktes zu partizipieren. Der bisherige Geschäftsverlauf des Jahres 2021 war durch die Prüfung von weiteren Investitionsmöglichkeiten in Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken geprägt sowie von der Finalisierung der Vergleichsvereinbarung zwischen der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG und Blue Energy und die daraus sich ergebende Prüfung und Sicherstellung des Standortes Senden.

Durch die Novellierung des EEG 2021 wurde die Nennleistung für den Erwerb von gewerblichen Photovoltaik-Anlagen mit einer festen Vergütung für 20 Jahre auf 300 kWp reduziert. Da diese Größenordnung einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand bedeutet und nicht den Kriterien der Vermögensanlage entspricht, liegt der Fokus der Geschäftsführung weiterhin im Bereich der Photovoltaik zum einen auf den Erwerb von Bestandsanlagen, die nach dem EEG 2012 oder früher vergütet werden, und zum anderen auf dem Erwerb von gebrauchten vollständig überholten Blockheizkraftwerken mit hohen Vergütungen nach dem EEG 2009 und 2012. Dazu wird die Geschäftsführung mit diversen Generalunternehmern den Erwerb von weiteren Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken prüfen, verhandeln und diese bei erfolgreichem Erwerb in das Portfolio der ZED4 übernehmen.

Für das Jahr 2021 erwarten wir im Vergleich zum Berichtsjahr 2020 deutlich steigende Umsätze, da zu den Umsätzen der im Jahr 2020 erworbenen Photovoltaik-Dachanlagen die Erzielung von Umsatzerlösen aus den geplanten Netzanschlüsse der BHKW Neuenstein und Van den Broek3 zum vierten Quartal 2021 sowie den Zinserlösen aus der Vergleichsvereinbarung mit Blue Energy sowie weiterer Investitionsobjekte angestrebt werden.

Das Ergebnis des Jahres 2021 wird zudem vorwiegend durch die erworbenen Investitionsobjekte sowie die während der Investitionsphase noch zu prüfenden und anzubindenden Energieerzeugungsanlagen geprägt sein. Es wird daher die Erzielung eines Jahresergebnisses über dem Niveau des Jahres 2020 erwartet.

VI. Chancen- und Risikobericht

Die wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind für die Emittentin vernachlässigbar. Sowohl der technische Betrieb der Anlagen als auch die kaufmännische Betriebsführung kann nahezu störungsfrei weiter durchgeführt werden. Der Ankaufprozess von neuen Anlagen in das ZED4 Portfolio ist durch die Corona bedingt allgemein angespannte wirtschaftliche Lage erschwert, weil die Entscheidungsfreude der Marktpartner aktuell teilweise eingeschränkt ist.

Die Strategie der Emittentin, ein Portfolio von Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) aufzubauen und dabei ausschließlich Photovoltaik-Anlagen (sowohl Frei- als auch Dachflächen) und BHKW in unterschiedlichen Bundesländern in Deutschland zu erwerben und zu betreiben, ermöglicht bei positiven Veränderungen der Einflussgrößen für die Energieproduktion höhere als die in der Prognoserechnung angenommenen Erträge und damit einen höheren Gesamtmittelrückfluss. Hierzu gehören insbesondere folgende Chancen:

- Mehrerlöse durch Kosteneinsparungen

- Mehrerlöse durch höhere Sonneneinstrahlung oder verringerte Degradation der Photovoltaik-Module bei Photovoltaik-Anlagen

- Mehrerlöse durch höhere Volllaststunden bei Blockheizkraftwerken

- Mehrerlöse durch geringere Einkaufspreise für Brennstoff bei BHKW

- Mehrerlöse durch Wärmeverkauf oder thermische Nachverstromung bei BHKW

- Mehrerlöse durch erhöhte Boni auf Basis des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

- Chancen durch Direktvermarktung bei steigenden Energiepreisen

- Mehrerlöse durch niedrigere Fremdfinanzierungskonditionen als im Prospekt angenommen

- Mehrerlöse durch höhere Verkaufserlöse der Energieerzeugungsanlagen als angenommen

Durch den Beitritt zur Emittentin geht der Anleger eine unternehmerische Beteiligung an einem operativ tätigen Unternehmen ein, die – wie alle Anlageprodukte – bestimmte Risiken beinhaltet. Die aus der Vermögensanlage erzielbaren Rückflüsse sind von unvorhersehbaren und durch die Emittentin nicht beeinflussbaren zukünftigen Entwicklungen abhängig (z. B. im wirtschaftlichen, technischen, steuerlichen, rechtlichen Bereich). Keine der an der Vermögensanlage beteiligten Parteien kann garantieren, dass das in diesem Verkaufsprospekt genannte Anlageziel erreicht wird.

Jeder Anleger muss daher in der Lage sein, einen teilweisen oder vollständigen Verlust seines investierten Kapitals inkl. Agio wirtschaftlich tragen zu können. Daher sollte jeder Anleger unter Berücksichtigung seiner individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur einen angemessenen Teil im Rahmen einer sinnvollen Streuung seines Vermögens in diese unternehmerische Beteiligung investieren. Bei einer unternehmerischen Beteiligung können höhere Risiken auftreten als bei anderen Anlageprodukten mit fester Verzinsung bzw. mit garantierter Rückzahlung des eingesetzten Kapitals.

Die Beteiligung an der Emittentin ist die Teilhabe an einem Unternehmen, das ein Portfolio von Energieerzeugungsanlagen in Deutschland erwirbt und diese dann zur Energieproduktion und -veräußerung operativ betreibt.

Die Entscheidung für eine Vermögensanlage sollte nur nach sorgfältiger Lektüre des Verkaufsprospektes – einschließlich der gesamten Risikobeschreibungen – erfolgen. Bei der Anlageentscheidung sollten sich diejenigen Anleger, die nicht über ausreichende wirtschaftliche Erfahrungen verfügen, fachkundigen Rat von dritter Seite, z. B. von Anlage- bzw. Steuerberatern, einholen.

Die Risiken werden eingeteilt in

- Wesentliche allgemeine Risiken

- Risiken aus dem operativen Betrieb von Photovoltaik-Anlagen

- Risiken aus dem operativen Betrieb von Blockheizkraftwerken

WESENTLICHE ALLGEMEINE RISIKEN

Zu den wesentlichen allgemeinen Risiken gehören:

- Teil-Blind-Pool-Risiko

- Realisierung des Investitionskonzeptes bzw. Rückabwicklungsrisiko

- Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung

- Liquiditäts- und Ertragsrisiken

- Direktvermarktungsrisiko

- Regulierungsrisiko

- Energievergütung /​ Gesetzliche Rahmenbedingungen

- Aufnahme von Fremdkapital

- Zwangsweise Verwertung

- Anteilsfinanzierung

- Geplante Auszahlungen

- Versicherungsrisiko /​ Allgemeine Schadensfälle

- Totalverlust durch Zerstörung /​ Untergang

- Ausfall der Komplementärin der Emittentin

- Stimmrechte der Kommanditisten

- Interessenkonflikte

- Managementrisiko /​ Geschäftsführungsrisiko

- Vertragserfüllungs- und Bonitätsrisiko

- Eigentum und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen

- Behördliche Genehmigungen

- Steuerliche Risiken

- Veräußerung der Anlageobjekte (Prognose)

- Gesetzliche Widerrufsrechte

- Haftung

- Laufzeit sowie Verkauf bzw. Übertragung der Anteile

- Sensitivitäten (Prognose)

RISIKEN AUS DEM OPERATIVEN BETRIEB VON PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN

Zu den Risiken aus dem operativen Betrieb von Photovoltaik-Anlagen gehören:

- Kostenrisiko

- Technisch bedingte Betriebsunterbrechungen /​ Ausfallzeiten

- Netzverträglichkeit /​ Stromabnahme

- Wirkungsgrad /​ Degradation

- Gutachten- /​ Standortrisiko

- Umweltbelastungs- und Vergiftungsrisiko

- Dachflächenanlagen

- Lebensdauer /​ Rückbau

RISIKEN AUS DEM OPERATIVEN BETRIEB VON BLOCKHEIZKRAFTWERKEN

Zu den Risiken aus dem operativen Betrieb von Blockheizkraftwerken gehören:

- Mindererlösrisiken aus erhöhten Energie- und Stromsteuern

- Kostenrisiken aus erhöhten Einkaufs-, Betriebs- und Abnahmekosten

- Mindererlösrisiken aus Betriebsunterbrechungen /​ Ausfallzeiten

- Mindererlösrisiko aus Netzverträglichkeit bzw. Netzproblemen bei der Strom- und Wärmeabnahme

- Standortrisiken

- Mindererlösrisiken aus einer verrigerten Lebensdauer oder erhöhten Rückbaukosten

- Insolvenzrisiken von Vertrags-, Liefer- und Abnahmepartnern

Darüber hinaus besteht in Bezug auf die Investition der ZED4 BHKW am Standort Senden/​Ulm das Risiko, dass mögliche künftige Ansprüche aus Vertragsverletzungen gegenüber der Blue Energy Gas GmbH (ehemals Blue Energy Syngas bzw. Blue Energy Senden GmbH) aufgrund mangelnder Bonität des Schuldners nicht durchsetzbar sein werden.

Maximalrisiko

Das Maximalrisiko des Anlegers besteht darin, dass der Anleger einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals (Zeichnungssumme inkl. Agio), einschließlich ggf. nicht ausgezahlter Gewinne, sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens aufgrund einer Inanspruchnahme aus einer aufgenommenen persönlichen Anteilsfinanzierung und /​ oder dem Ausgleich einer persönlichen Steuerbelastung nebst darauf anfallender Zinsen und /​ oder einer möglichen Inanspruchnahme aus persönlicher Haftung erleidet, was bis zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen kann.

VERSICHERUNG DURCH DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG

Wir versichern nach bestem Wissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Hamburg, den 30. Juni 2021

Zukunftsenergie Deutschland 4
Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG

gez. Bernd Neitzel

Geschäftsführer der ZED4 Verwaltung GmbH als Komplementärin der

Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,

– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben,

– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,

– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,

– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt,

– beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent-sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft,

– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten umfassen, der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

– beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

Hamburg, den 13. August 2021

Dr. Schreiber & Partner Treuhand GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Karl-Heinz Klinner

Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020

Der Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG wurde durch die Gesellschafterversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren zum 30. September 2021 festgestellt.

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