Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat Anklage gegen den mutmaßlichen Attentäter des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt erhoben. Dem 38-jährigen Arzt aus Saudi-Arabien wird Mord in sechs Fällen sowie versuchter Mord in 338 Fällen zur Last gelegt.
Hintergrund des Anschlags
Der Mann war im Dezember 2024 mit einem Auto gezielt in eine Menschenmenge auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Dabei kamen sechs Menschen ums Leben, zahlreiche weitere wurden verletzt, viele schwer. Insgesamt waren nach Angaben der Ermittler mehrere Hundert Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes in akuter Lebensgefahr.
Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Der Weihnachtsmarkt war unmittelbar nach dem Vorfall geräumt und geschlossen worden.
Juristische Einordnung
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, mit Vorsatz gehandelt zu haben. Neben den Mordanklagen stützt sich die Anklageschrift deshalb auf die enorme Zahl von versuchten Mordtaten – jede einzelne Person, die durch die Fahrt des Täters konkret gefährdet wurde, wird strafrechtlich als Opfer eines versuchten Mordes gezählt.
„Die Anklage verdeutlicht die besondere Schwere der Tat“, teilte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft mit. Ein genaues Datum für den Prozessbeginn gibt es jedoch noch nicht. Zuständig wird das Oberlandesgericht Naumburg sein.
Nächste Schritte
Bis zur Hauptverhandlung prüft das Gericht nun, ob die Anklage zur Verhandlung zugelassen wird. Anschließend wird ein Prozesstermin festgelegt. Angesichts der Komplexität und der Vielzahl der Nebenkläger – erwartet werden mehrere Hundert – dürfte das Verfahren eines der aufwendigsten Strafprozesse der kommenden Jahre in Sachsen-Anhalt werden.
Opferperspektive
Viele Betroffene leiden bis heute an den Folgen des Anschlags. Neben körperlichen Verletzungen stehen vor allem traumatische Belastungen im Vordergrund. Opferverbände fordern, dass der Prozess auch als Signal verstanden wird, dass solche Taten umfassend aufgearbeitet und strafrechtlich konsequent verfolgt werden.
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