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Anklage gegen einen Pfandhausbetreiber und sieben seiner Mitarbeiter erhoben – Hinweis für Geschädigte

KlausHausmann (CC0), Pixabay
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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat einen Pfandhausbetreiber und sieben seiner Mitarbeiter wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 1730 tateinheitlichen Fällen bei der Wirt-schaftsstrafkammer des Landgerichts Hamburg angeklagt.

Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Jahr 2013 das Anlageprodukt „LombardClassic 3“ herausgegeben und dabei behauptet zu haben, es handele sich um eine sehr sichere „fest-geldähnliche“ Geldanlage, bei der die Anleger in ein florierendes Luxuspfandhaus investieren würden.

Tatsächlich betrieb das Pfandhaus entsprechende Geschäfte jedoch nur in sehr geringem Umfang. Die über „LombardClassic 3“ erzielten Beträge in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro dienten laut Anklage vor allem dazu, Anleger der Vorgängerfonds (u.a. „Lombard-Classic 2“) auszuzahlen und den Lebensunterhalt der Angeschuldigten zu finanzieren.

Dem Hauptangeschuldigten E. wird darüber hinaus vorgeworfen, zwischen 2011 und 2015 in elf Fällen gegen das Kreditwesengesetz verstoßen zu haben, indem er als faktischer Geschäftsführer des Luxuspfandhauses ungesicherte Darlehen in Höhe von insgesamt 17,65 Millionen Euro vergab, obwohl das Unternehmen nicht die dafür erforderliche bankrechtliche Er-laubnis besaß. Außerdem soll E. bei einer Wirtschaftsprüfung Unterlagen gefälscht haben, um Dritte über die Existenz und Echtheit verschiedener Pfandgegenstände zu täuschen.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens gilt für Angeschuldigte grundsätzlich die Unschuldsvermutung.

Hinweis für mögliche Geschädigte:
Anleger, die ihr Recht auf Schadenersatz geltend machen möchten, erhalten nähere In-formationen im Bundesanzeiger.

 

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