ams offer GmbH

ams Offer GmbH

Ismaning

Bekanntmachung über den Eintritt von Vollzugsbedingungen

Die ams Offer GmbH, Ismaning (damals noch mit Sitz in Frankfurt am Main), Deutschland, (die „Bieterin“) hat am 7. November 2019 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) an die Aktionäre der OSRAM Licht AG, München, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der OSRAM Licht AG (ISIN DE000LED4000) („OSRAM-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 41,00 je Aktie der OSRAM Licht AG veröffentlicht (das „Übernahmeangebot“). Die weitere Annahmefrist des Übernahmeangebots gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG endete am 24. Dezember 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit in Frankfurt am Main); das Übernahmeangebot kann nicht mehr angenommen werden.

I. Mitteilung über den Eintritt sämtlicher Vollzugsbedingungen

Gemäß Ziffer 13.1 der Angebotsunterlage werden das Übernahmeangebot und die in Folge der Annahme des Übernahmeangebots zustande gekommenen Verträge mit den Aktionären der OSRAM Licht AG nur vollzogen, wenn die Bieterin bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist (und vor Nichteintritt der jeweiligen Vollzugsbedingung) wirksam auf den Eintritt der dort bezeichneten Vollzugsbedingungen verzichtet hat oder die Vollzugsbedingungen innerhalb der dort angegebenen Fristen eingetreten sind.

Die Europäische Kommission hat die Genehmigung für die Transaktion erteilt. Die in Ziffer 13.1.1 („Fusionskontrollrechtliche Freigaben“) Aufzählungszeichen (i) der Angebotsunterlage beschriebene Vollzugsbedingung ist somit eingetreten. Zudem hat sich die Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs (Competition and Markets Authority) bis zur Erteilung der Genehmigung für die Transaktion durch die Europäische Kommission nicht als für die Transaktion zuständig erklärt; die in Ziffer 13.1.1 Aufzählungszeichen (xi) der Angebotsunterlage beschriebene Vollzugsbedingung ist somit ebenfalls eingetreten.

Damit sind sämtliche in der Angebotsunterlage beschriebene Vollzugsbedingungen eingetreten.

II. Mitteilung über die Einstellung des Handels und den Vollzug des Übernahmeangebots

Der Handel in zum Verkauf eingereichten OSRAM-Aktien (ISIN DE000LED02V0) im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (vgl. Ziffer 11.8 der Angebotsunterlage) wird voraussichtlich nach Schluss des Börsenhandels am 6. Juli 2020 eingestellt.

Das Übernahmeangebot wird voraussichtlich am 9. Juli 2020 durch Gutschrift der Angebotsgegenleistung auf dem Konto der jeweiligen depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG Zug um Zug gegen Übereignung der zum Verkauf eingereichten OSRAM-Aktien an die Bieterin vollzogen.
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Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der OSRAM Licht AG. Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot der ams Offer GmbH an die Aktionäre der OSRAM Licht AG betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage dargelegt.
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Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://offer-ams-osram.de
im Internet am: 06.07.2020.

 

Ismaning, den 6. Juli 2020

ams Offer GmbH

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