Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat die Bundesregierung aufgefordert, ihre historische und moralische Verantwortung für den Völkermord an den Herero und Nama im damaligen Deutsch-Südwestafrika (heute Namibia) vollumfänglich anzuerkennen – und die betroffenen Gemeinschaften direkt an Entschädigungsmaßnahmen zu beteiligen.
In einer Stellungnahme erklärte Amnesty, Deutschland müsse „mehr tun als symbolische Gesten“ und sich seiner „Pflicht zur Wiedergutmachung“ stellen. Der bisherige Umgang mit den Kolonialverbrechen sei „unzureichend“ und ignoriere weitgehend die Perspektiven der Nachfahren der Opfer.
„Reparationsprozess muss die Betroffenen einbeziehen“
Amnesty International forderte sowohl die deutsche als auch die namibische Regierung auf, sicherzustellen, dass die Herero- und Nama-Gemeinschaften aktiv in den laufenden Dialog über Reparationen eingebunden werden.
„Die Menschen, deren Vorfahren Opfer des Völkermords wurden, dürfen nicht länger übergangen werden. Ihre Stimmen müssen im Zentrum jedes Prozesses stehen“, erklärte Amnesty.
Die Organisation kritisierte zudem, dass Deutschland trotz formeller Anerkennung des Völkermords bislang keine direkten Entschädigungszahlungen an die Nachfahren der Opfer geleistet habe. Das 2021 geschlossene Abkommen zwischen Berlin und Windhoek, das rund 1,1 Milliarden Euro Entwicklungshilfe über 30 Jahre vorsieht, bezeichnete Amnesty als „unzureichend und symbolisch“.
Historischer Hintergrund: Der erste Genozid des 20. Jahrhunderts
Zwischen 1904 und 1908 verübten deutsche Kolonialtruppen unter General Lothar von Trotha im damaligen Deutsch-Südwestafrika einen Vernichtungsfeldzug gegen die Herero und Nama, die sich gegen die koloniale Unterdrückung aufgelehnt hatten.
Schätzungen zufolge kamen dabei mindestens 60.000 Herero und 10.000 Nama ums Leben – durch Massenerschießungen, Vertreibung in die Wüste und den Tod in Konzentrationslagern. Historiker bezeichnen die Verbrechen heute als ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts.
Deutschland verweigert rechtliche Reparationen
Zwar erkannte die Bundesregierung 2021 offiziell den Völkermordcharakter der Verbrechen an, lehnt jedoch den Begriff „Reparationen“ weiterhin ab. Stattdessen spricht sie von einer „Geste der Anerkennung“.
Amnesty argumentiert hingegen, dass solche Kolonialverbrechen nach internationalem Recht nicht verjähren und Deutschland daher rechtlich wie moralisch verpflichtet sei, angemessene Entschädigungen zu leisten.
„Ein echter Versöhnungsprozess erfordert Gerechtigkeit, nicht nur Diplomatie“, heißt es in der Stellungnahme.
Forderung nach Neuverhandlung
Vertreter der Herero und Nama hatten bereits mehrfach gefordert, das bestehende Abkommen zwischen Deutschland und Namibia neu zu verhandeln, da sie an den Gesprächen nicht direkt beteiligt gewesen seien. Amnesty unterstützt diese Forderung und ruft Berlin auf, den Dialog mit den betroffenen Gruppen „auf Augenhöhe“ fortzuführen.
Fazit
Amnesty International macht mit seinem Appell deutlich, dass die Aufarbeitung kolonialer Gewalt mehr sein muss als ein symbolisches Schuldeingeständnis. Ohne eine direkte Beteiligung der Nachfahren der Opfer und eine substanzielle Entschädigung drohe die historische Schuld Deutschlands in Namibia weiterhin unbewältigt zu bleiben.
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