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Aigner: Grauer Kapitalmarkt wird weiter reguliert

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Der Deutsche Bundestag hat gestern das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verabschiedet. Damit wird der Verbraucherschutz im Finanzbereich weiter gestärkt. Geschlossene Fonds und weitere Formen der Unternehmensbeteiligung werden als Grauer Kapitalmarkt bezeichnet, weil er derzeit kaum reguliert ist.

„Das neue Gesetz stellt strenge Anforderungen sowohl an die Produkte, als auch an die Vermittler auf diesem Markt und bringt damit Licht ins Dunkel“, erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Das Produktinformationsblatt wird nun auch für Produkte des Grauen Kapitalmarkts, die so genannten Vermögensanlagen, verbindlich. Dieser gesetzlich vorgeschriebene „Beipackzettel“ klärt Verbraucher insbesondere über Risiken, Kosten und Renditeaussichten auf. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird Verkaufsprospekte über Vermögensanlagen künftig nicht nur formal auf Vollständigkeit prüfen, sondern auch auf inhaltliche Widerspruchsfreiheit und Verständlichkeit. Die Haftung für fehlerhafte oder fehlende Prospekte wird verschärft.

Die Vermittler von Vermögensanlagen müssen künftig über die erforderliche Sachkunde verfügen, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und sich in ein öffentliches Vermittlerregister eintragen lassen. „Für die Vermittler werden in Zukunft die gleichen Beratungsstandards wie heute schon für Banken gelten. Sie müssen die Verbraucher insbesondere über Provisionen informieren, sie entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen beraten und ihnen ein Beratungsprotokoll aushändigen“, erläuterte Bundesministerin Aigner. „Die Vorgaben werden demnächst in einer Rechtsverordnung konkretisiert. Selbstverständlich werden wir genau im Auge behalten, ob die Vermittler den hohen Anforderungen tatsächlich gerecht werden.“

Im parlamentarischen Verfahren wurde der Gesetzentwurf um eine Regelung zu den Vermittlerprovisionen im Versicherungsbereich ergänzt. In der Privaten Krankenversicherung werden die Provisionen für den Vertragsabschluss auf neun Monatsbeiträge gedeckelt. In der Privaten Krankenversicherung und bei Lebensversicherungen wird die Empfehlung, den Vertrag zu wechseln, durch eine Stornohaftung innerhalb der ersten fünf Jahre für Vermittler unattraktiv gemacht. „Dadurch fließen die Beitragszahlungen mehr in die Leistungen für die Verbraucher und weniger in die Provisionen für die Vermittler“, sagte Aigner.

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