Startseite Allgemeines Affendiebstahl im Leipziger Zoo: Verurteilung rechtskräftig
Allgemeines

Affendiebstahl im Leipziger Zoo: Verurteilung rechtskräftig

Alexas_Fotos (CC0), Pixabay
Teilen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines jungen Mannes verworfen, der unter anderem wegen des Diebstahls des Bartaffenweibchens Ruma aus dem Leipziger Zoo verurteilt worden war. Damit ist das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 23. April 2025 rechtskräftig.

Drei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen mehrfachen Diebstahls, schwerer räuberischer Erpressung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem wurde eine Einziehungsentscheidung getroffen.

Affendiebstahl aus „Spaßidee“

Nach den Feststellungen des Gerichts hatten der Angeklagte und ein Mittäter in der Nacht zum Ostersonntag 2024 den Zoo Leipzig betreten, um dort ein Tier zu stehlen. Auslöser war ein auf Instagram gesehenes Video, in dem ein Affe an einem Auto hantierte. Mit der Idee, Freunde mit einem „eigenen Affen“ zu beeindrucken, drangen die Täter in das Affenhaus ein und entwendeten die Bartaffendame Ruma.

Das Tier wurde mehrere Tage in einer Garagenanlage in Chemnitz festgehalten, wo die Täter Fotos und Videos mit ihm machten. Unter dem wachsenden öffentlichen Druck stellten sie den Affen schließlich in einem Karton in einem Park in Leipzig ab, wo Passanten ihn entdeckten.

Weitere Straftaten

Der Affendiebstahl blieb nicht die einzige Tat: Wenige Tage später stahlen der Angeklagte und sein Mittäter Motorräder aus einem Fachgeschäft, die später beschädigt aufgefunden wurden. In den darauffolgenden Tagen überfiel die Gruppe eine Tankstelle mit einer täuschend echt wirkenden Spielzeugpistole und brach zudem in ein Autohaus ein, wo sie zwei hochmotorisierte Fahrzeuge entwendeten.

Bei der späteren Festnahme widersetzte sich der Angeklagte der Polizei und verletzte zwei Beamte.

BGH bestätigt Urteil

Die Karlsruher Richter sahen im Revisionsverfahren keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Damit bleibt es bei der verhängten Strafe. Die Mitangeklagten hatten keine Rechtsmittel eingelegt.

Das Urteil ist damit endgültig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Willkommen in Trumps Amerika – bitte lächeln fürs Visum (und am besten nicht zu liberal!)

2025 war ein schwieriges Jahr – zumindest, wenn man noch dachte, die...

Allgemeines

Wo bleibt der Klimaschutz, Europa? Ein Kommentar zur geplanten Aufweichung des Verbrenner-Verbots in der EU

Mit einem Stirnrunzeln und wachsendem Unverständnis schaut man dieser Tage nach Brüssel:...

Allgemeines

Drei Monate auf Bewährung – für Tanzen in Dessous

Manchmal fragt man sich, ob die Schlagzeilen aus der Gegenwart oder aus...

Allgemeines

Blumen, Tränen und Licht – Bondi Beach trauert gemeinsam

Am Abend nach dem wohl dunkelsten Tag in der jüngeren Geschichte von...