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Änderungsgenehmigung für Windräder wirkt umfassend – auch bei verkürzter Prüfung

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Änderungsgenehmigung für Windenergieanlagen auch dann alle erforderlichen Genehmigungen ersetzt, wenn sie im vereinfachten Verfahren oder sogar automatisch („fingiert“) erteilt wird. Betreiber müssen in solchen Fällen keine zusätzlichen Genehmigungen – etwa für Bau, Waldumwandlung oder Luftfahrt – einholen.

Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen bereits die Genehmigung für zwei Windräder erhalten. Noch vor dem Bau beantragte es eine Änderung, weil ein anderer Anlagentyp verwendet werden sollte. Die zuständige Behörde reagierte jedoch nicht fristgerecht. Dadurch trat automatisch die gesetzlich vorgesehene Genehmigungsfiktion ein – die Änderung galt also als genehmigt.

Die Behörde stellte zwar eine entsprechende Bescheinigung aus, schränkte darin aber die Wirkung ein: Die Genehmigung gelte nur für bestimmte umweltrechtliche Aspekte, weitere Genehmigungen müssten separat eingeholt werden. Dagegen klagte das Unternehmen.

Schon das Oberverwaltungsgericht stellte klar, dass diese Einschränkung rechtlich nicht greift. Weitere Genehmigungen seien nicht erforderlich, da die Änderungsgenehmigung alle notwendigen Entscheidungen bündele. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Auffassung nun.

Nach Ansicht der Richter bleibt die sogenannte „Konzentrationswirkung“ der Genehmigung auch dann bestehen, wenn das Gesetz nur eine eingeschränkte Prüfung vorsieht. Ziel der Regelung sei es gerade, Verfahren für Windenergieanlagen zu beschleunigen. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn Betreiber anschließend doch wieder mehrere Behörden durchlaufen müssten.

Auch der Umstand, dass die Genehmigung hier automatisch zustande kam, ändert daran nichts. Selbst in solchen Fällen umfasst sie alle relevanten Zulassungen.

Zudem stellte das Gericht klar, dass die Hinweise der Behörde zur angeblich eingeschränkten Wirkung keine verbindliche Entscheidung darstellen. Die Bescheinigung über die Genehmigungsfiktion ist kein eigenständiger Verwaltungsakt.

Das Urteil stärkt damit die Position von Windkraftbetreibern und sorgt für mehr Klarheit bei Genehmigungsverfahren.

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Interview: Was bedeutet das Urteil zu Windkraft-Genehmigungen?

Im Gespräch erklärt Rechtsanwalt Maurice Högel die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts – verständlich und ohne Juristendeutsch.


Frage: Herr Högel, worum ging es in dem Fall überhaupt?

Högel: Es ging um zwei geplante Windräder. Der Betreiber hatte schon eine Genehmigung, wollte dann aber den Typ der Anlagen ändern. Dafür braucht man normalerweise eine sogenannte Änderungsgenehmigung.

Frage: Und wo lag das Problem?

Högel: Die Behörde hat nicht rechtzeitig entschieden. In solchen Fällen greift eine gesetzliche Regel: Wenn die Behörde zu lange braucht, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt. Das nennt man „Genehmigungsfiktion“.

Frage: Klingt praktisch für den Betreiber.

Högel: Ist es auch. Aber die Behörde meinte anschließend: Diese Genehmigung gilt nur teilweise – für andere Dinge, etwa Bau- oder Luftfahrtrecht, müsse der Betreiber extra Genehmigungen einholen.

Frage: Und dagegen hat sich der Betreiber gewehrt?

Högel: Genau. Er sagte: Eine Genehmigung muss vollständig gelten, sonst bringt mir das nichts.

Frage: Was hat das Gericht entschieden?

Högel: Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Betreiber Recht gegeben. Es hat klargestellt: Auch wenn nur ein eingeschränktes Prüfprogramm durchgeführt wird – oder die Genehmigung automatisch entsteht – hat sie eine sogenannte „Konzentrationswirkung“.

Frage: Was bedeutet das in einfachen Worten?

Högel: Eine Genehmigung bündelt alles. Wenn sie erteilt ist, braucht man keine weiteren Einzelgenehmigungen mehr – zum Beispiel keine extra Baugenehmigung oder Zustimmung der Luftfahrtbehörde.

Frage: Auch dann, wenn gar nicht alles geprüft wurde?

Högel: Ja, und das ist der entscheidende Punkt. Der Gesetzgeber wollte das Verfahren für Windenergie beschleunigen. Deshalb wird nicht mehr alles im Detail geprüft. Trotzdem gilt die Genehmigung am Ende vollständig.

Frage: Warum ist das wichtig?

Högel: Für die Praxis bedeutet das mehr Planungssicherheit. Betreiber müssen nicht befürchten, nachträglich noch bei verschiedenen Behörden Genehmigungen einholen zu müssen.

Frage: Gab es noch Besonderheiten im Urteil?

Högel: Ja. Das Gericht hat auch gesagt, dass die Hinweise der Behörde zur angeblich eingeschränkten Wirkung rechtlich keine echte Entscheidung waren. Sie hatten also keine verbindliche Wirkung.

Frage: Ihr Fazit?

Högel: Das Urteil stärkt den Ausbau der Windenergie. Es sorgt dafür, dass Genehmigungsverfahren schneller und klarer werden – ohne versteckte Zusatzhürden.

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