Änderungen AXA World Funds – Framlington All China Evolving Trends

AXA WORLD FUNDS
(die „Gesellschaft“)
Eine luxemburgische Investmentgesellschaft mit veränderlichem Grundkapital

Eingetragener Geschäftssitz: 49, Avenue J. F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
Handelsregister: Luxemburg, B-63.116

25. Juli 2022

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT.
FALLS SIE UNSICHER SIND, HOLEN SIE BITTE PROFESSIONELLEN RAT EIN.

Sehr geehrte Anteilseigner,

Wir freuen uns, Sie darüber informieren zu dürfen, dass die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft (die „Verwaltungsratsmitglieder“), die zusammen den Verwaltungsrat der Gesellschaft (der „Verwaltungsrat“) bilden, entschieden haben, eine Reihe von Änderungen im Prospekt der Gesellschaft (der „Prospekt“) einzuführen, mit denen es möglich sein wird, Ihre Interessen effizienter zu vertreten.

Sofern in dieser Mitteilung nicht anders angegeben sollen Wörter und Wendungen nachstehend dieselbe Bedeutung haben wie im Prospekt.

I.

Neugestaltung des Anlageziels und der Strategie des Teilfonds „Selectiv’ Infrastructure“

II.

Neugestaltung des Anlageziels und der Strategie des Teilfonds „Optimal Income“

III.

Neugestaltung des Anlageziels und der Strategie des Teilfonds „Framlington All China Evolving Trends“, der umbenannt wird in „China Sustainable Growth“

IV.

Neugestaltung des Anlageziels und der Strategie des Teilfonds „ACT Factors – Climate Equity Fund“

V.

SFDR-Neueinstufung des Teilfonds „Framlington Europe MicroCap“

VI.

SFDR-Neueinstufung des Teilfonds „Framlington Europe ex-UK MicroCap“

VII.

Umbenennung und SFDR-Neueinstufung des Teilfonds „Framlington UK“

VIII.

Aktualisierung der ESG-Säule der Teilfonds „Framlington Europe Small Cap“, „Framlington Sustainable Europe“ und „Framlington Sustainable Eurozone“

IX.

Klarstellung der Anlagepolitik des Teilfonds „Framlington Evolving Trends“

X.

Klarstellung der Anlagepolitik des Teilfonds „Framlington Longevity Economy“

XI.

Klarstellung der Anlagestrategie des Teilfonds „Global Factors – Sustainable Equity“ und seiner Nutzung von Derivaten

XII.

Änderung der Anlagestrategie und der Methode zur Berechnung des Gesamtrisikos des Teilfonds „Euro Credit Total Return“

XIII.

Klarstellung der Anlagestrategie des Teilfonds „ACT European High Yield Bonds Low Carbon“

XIV.

Umbenennung von Teilfonds

XV.

Einrichtung und Änderung von Anteilklassen der Gesellschaft

XVI.

Einfügung von Informationen zu bestimmten Risiken im Anhang der Teilfonds, die über das Programm Stock Connect, RQFII-Quoten oder Bond Connect investieren.

XVII.

Einfügung bestimmter Informationen im Anhang der Teilfonds, die in kündbare Anleihen investiert oder diesen ausgesetzt sind

XVIII.

Einfügung bestimmter Informationen im Anhang der Teilfonds, die in unbefristete Anleihen investiert oder diesen ausgesetzt sind

XIX.

Verschiedenes

I.

Neugestaltung des Anlageziels und der Strategie des Teilfonds „Selectiv’ Infrastructure“ (der „Teilfonds“)

Nach dem Erhalt des französischen ISR-Labels für sozial verantwortungsvolle Anlagen hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Teilfonds neu zu gestalten, um die jeweils geltenden Kriterien anzuwenden. Der Prospekt und das Produktinformationsblatt werden entsprechend aktualisiert.

Die neuen Unterabschnitte „Ziel“ und „Anlagestrategie“ des Abschnitts „Anlageziel und Strategie“ des Teilfonds lauten folgendermaßen:

Ziel: Erreichung einer Kombination aus Ertrag und langfristigem Vermögenszuwachs gemessen in EUR durch ein Engagement in börsennotierten Aktien und Schuldtiteln im Bereich des globalen Infrastrukturmarkts, im Einklang mit einem sozial verantwortungsvollen Anlageansatz (SRI).

Anlagestrategie: Der Teilfonds wird aktiv ohne Bezugnahme auf einen Vergleichsindex verwaltet.

Der Teilfonds investiert hauptsächlich in börsennotierte Aktien (darunter Immobilienfonds) und aktienähnliche und übertragbare Schuldtitel, die von weltweiten Unternehmen aus dem Infrastrukturbereich ausgegeben werden, darunter aktienähnliche MLP-Wertpapiere (bis zu 10 % des Nettovermögens) und schuldtitelähnliche MLP-Wertpapiere. Der Infrastrukturbereich umfasst Unternehmen, die spezialisiert sind auf die Entwicklung, Verwaltung und den Betrieb von Infrastruktur für unentbehrliche öffentliche Dienste, die dem Wirtschaftswachstum dienen, wie etwa Energie, Transport, Telekommunikation, soziale Infrastruktur und Versorgung.

MLP-Wertpapiere sind übertragbare Wertpapiere, die an regulierten Börsen in den USA öffentlich gehandelt werden und notiert sind und von Unternehmen ausgegeben werden, die in den USA zu Einkommensteuerzwecken als Teilhaberschaft gelten. Ein MLP-Vermögenswert ist ein Besitzanteil an einer Teilhaberschaft mit begrenzter Haftung, die als operative Einheit bezeichnet wird, die wiederum Tochtergesellschaften und operatives Vermögen besitzt.

Der Teilfonds kann u. a. in Instrumente wie Aktien, Anleihen (darunter kündbare Anleihen), Vorzugsaktien und ergänzend in Wandelanleihen investieren. Bei der taktischen Aufteilung zwischen Aktien und Anleihen (50/​50) mit einem Spielraum von +/​- 10 % kann das Aktienmarktengagement zusätzlich um 10 % verringert werden.

Der Teilfonds investiert in Schuldtitel, die hauptsächlich das Rating Investment Grade haben und von Emittenten jeglicher Art ausgegeben werden, darunter Investitionen in Optionsscheine und bis zu 10 % des Nettovermögens in forderungsbesicherte Wertpapiere. Der Teilfonds kann auch in übertragbare Schuldtitel mit einem schlechteren Rating als Investment Grade investieren. Der Teilfonds investiert jedoch nicht in Wertpapiere, die von Standard & Poor’s mit CCC+ oder niedriger bewertet werden bzw. ein gleichwertiges Rating von Moody’s oder Fitch haben. Grundlage der Ratings sind entweder das niedrigere von zwei Ratings oder das zweithöchste von drei Ratings, je nachdem, wie viele Ratings verfügbar sind. Sollten Wertpapiere kein Rating haben, so müssen sie vom Anlageverwalter als gleichwertig beurteilt werden. Im Falle einer Bonitätsverschlechterung unter dem Mindestrating werden die Wertpapiere innerhalb von sechs Monaten verkauft.

Die Auswahl der Schuldtitel basiert nicht ausschließlich und automatisch auf ihrem Rating, sondern auch auf internen Analysen des Kredit- oder Marktrisikos. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren basiert auch auf anderen Analysekriterien des Anlageverwalters.

Der Teilfonds kann bis zu einem Drittel seines Nettovermögens in Geldmarktinstrumente anlegen.

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines Nettovermögens in OGAW und/​oder OGA investieren, die von einer Konzerngesellschaft von AXA IM verwaltet werden, die selbst nicht in Wertpapiere investieren, die in Übereinstimmung mit den oben genannten Ratinggrenzen bewertet werden. Der Teilfonds darf nicht in externe OGAW oder OGA investieren.

Das Engagement der Vermögenswerte des Teilfonds, die in einer anderen Währung als EUR lauten, kann gegen EUR abgesichert werden.

Der Teilfonds strebt die Erzielung seines Anlageziels durch Anlagen in Wertpapieren, die über bewährte Verfahren verfügen, um ihre Auswirkungen in Bezug auf Umwelt, Unternehmensführung und Soziales („ESG-Praktiken“) zu steuern. Hierfür wird ein Ansatz der Verbesserung der ESG-Einstufung genutzt, bei dem die ESG-Einstufung des Teilfonds besser sein muss als die Einstufung des nachstehend definierten Anlagebereichs nach Abzug der schlechtesten 20 % der eingestuften Wertpapiere und mit Ausnahme zusätzlich gehaltener liquider Vermögenswerte .

Bei den ökologischen Aspekten können etwa die CO2-Bilanz und/​oder der Wasserverbrauch ESG-Kriterien sein. Bei den sozialen Aspekten können etwa Gesundheit, Sicherheit und/​oder das Personalmanagement und die Geschlechtergleichstellung ESG-Kriterien sein. Und bei der Unternehmensführung können etwa die Vergütungspolitik und/​oder globale ethische Aspekte ESG-Kriterien sein.

Der Teilfonds zielt stets auf eine bessere ESG-Einstufung ab als die eines parallelen Vergleichsportfolios. Der Anlageverwalter bestimmt dieses intern als flexible strategische Portfoliostrukturierung zu ESG-Zwecken unter Berücksichtigung der vorstehend beschriebenen strategischen Portfoliostrukturierung des Teilfonds, bestehend zu 80 % aus Aktien des GLIO Index in EUR (Global Listed Infrastructure Organisation) + 20 % aus Aktien des FTSE EPRA Nareit Global sowie festverzinslichen Anlagen des {50 % MSCI World + 50 %} ICE BofA Global Corporate Index{ize}. Beide ESG-Punktzahlen des Teilfonds und die Zusammensetzung dieses Vergleichsportfolios werden auf Grundlage eines gewichteten Mittelwerts berechnet. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die vorstehend erwähnten Indizes breite Marktindizes sind. Bei ihrer Zusammensetzung oder Berechnungsmethode werden die vom Teilfonds geförderten ESG-Merkmale nicht unbedingt berücksichtigt.

Mindestens alle sechs Monaten wird der Geltungsbereich geeigneter Wertpapiere gemäß den Transparenzvorschriften des Teilfonds geprüft. Diese sind verfügbar unter https:/​/​www.axa-im.com/​fund-centre.

Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Einstufung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology. Die Abdeckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios liegt bei mindestens 90 % des Nettovermögens des Teilfonds mit Ausnahme von Anleihen und anderen Schuldtiteln, die von öffentlichen Emittenten ausgegeben werden, zusätzlich gehaltenen Barmitteln und Solidaritätsanlagen{85 % des Nettovermögens des Teilfonds. Die Abdeckungsrate der ESG-Analyse wird berechnet auf Grundlage des gewichteten Mittelwerts der Mischung der Portfoliostrukturierung innerhalb des Anlagebereichs. Sie bewegt sich zwischen mindestens 90 % bei Wertpapieren, die in Industrieländern ausgegeben werden und/​oder das Rating Investment Grade haben und mindestens 75 % bei Wertpapieren, die in Schwellenländern ausgegeben werden und/​oder ein schlechteres Rating als Investment Grade haben und/​oder Aktien, die von Unternehmen mit geringer oder mittlerer Kapitalisierung ausgegeben werden. Zur Klarstellung wird darauf, hingewiesen, dass die vorstehend erwähnten Indizes breite Marktindizes sind. Bei ihrer Zusammensetzung oder Berechnungsmethode werden die vom Teilfonds geförderten ESG-Merkmale nicht unbedingt berücksichtigt.}

Zusätzlich finden die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM bei der Auswahl der Wertpapiere durch den Anlageverwalter jederzeit verbindlich Anwendung. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die Richtlinien werden beschrieben in den Dokumenten die verfügbar sind unter der Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines. {Die ESG-Kriterien unterstützen den Anlageverwalter bei der Entscheidungsfindung, sie sind aber kein ausschlaggebender Faktor}.

Die bei diesem Anlageprozess verwendeten ESG-Daten basieren auf den ESG-Methoden, die teilweise auf Daten Dritter beruhen und in einigen Fällen intern entwickelt werden. Sie sind subjektiv und können sich mit der Zeit ändern. Trotz verschiedener Initiativen gibt es keine einheitlichen Definitionen, sodass sich die ESG-Kriterien unterscheiden können. Die verschiedenen Anlagestrategien mit ESG-Kriterien und ESG-Informationen sind daher schwer vergleichbar. Strategien, die ESG-Kriterien und nachhaltige Entwicklungskriterien berücksichtigen, verwenden mitunter scheinbar ähnliche, aber wegen anderer Berechnungsmethoden möglicherweise unterschiedliche ESG-Daten.

Der neue Abschnitt „Verwaltungsprozess“ des Teilfonds lautet folgendermaßen:

Verwaltungsprozess: Der Anlageverwalter wählt Anlagen anhand eines zweistufigen Ansatzes aus: 1/​ Anwendung von in den Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM beschriebenen Ausschlussfiltern; 2/​ Nutzung {Anlageentscheidungen basierend auf} einer Kombination aus gesamtwirtschaftlichen, sektor- und unternehmensspezifischen Analysen, wobei versucht wird, das ESG-Profil des Teilfonds gegenüber seinem Anlagebereich bedeutend zu verbessern. Die taktische Aufteilung hängt ab von wirtschaftlichen Analysen und Aspekten des Portfolioaufbaus. Der Prozess der Auswahl von Emittenten basiert hauptsächlich auf einer strengen Analyse des Geschäftsmodells der Unternehmen, ihrer Unternehmensführung und dem Rendite-Risiko-Profil.

Diese Strategie kombiniert einen Prozess der „Bottom-up“-Analyse für die Auswahl von Wertpapieren und in geringerem Maße einen „Top-down“-Ansatz hinsichtlich der Portfoliostrukturierung nach Regionen und Sektoren.

Diese Änderung tritt einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung am 26. August 2022 in Kraft.

Anteilinhaber, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 26. August 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

II.

Neugestaltung des Anlageziels und der Strategie des Teilfonds „Optimal Income“ (der „Teilfonds“)

Nach dem Erhalt des französischen ISR-Labels für sozial verantwortungsvolle Anlagen hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Teilfonds neu zu gestalten, um die jeweils geltenden Kriterien anzuwenden. Der Prospekt und das Produktinformationsblatt werden entsprechend aktualisiert.

Die neuen Unterabschnitte „Ziel“ und „Anlagestrategie“ des Abschnitts „Anlageziel und Strategie“ des Teilfonds lauten folgendermaßen:

Ziel: Erzielung von langfristigem Wachstum Ihrer Anlage in EUR und beständigem Ertrag im Einklang mit einem sozial verantwortungsvollen Anlageansatz (SRI). Einnahmegewinne sind von zweitrangiger Bedeutung.

Anlagestrategie Der Teilfonds wird aktiv verwaltet und nutzt für einige Anteilklassen den im nachstehenden Abschnitt „Vergleichsindex für die erfolgsabhängige Gebühr“ genannten Vergleichsindex (der „Vergleichsindex“) als Referenzwert zur Berechnung der erfolgsabhängigen Gebühr der Anteilklassen mit erfolgsabhängiger Gebühr. Da der Vergleichsindex insbesondere zur Messung der Wertentwicklung herangezogen wird und die Anlageverteilung oder die Zusammensetzung des Bestands nicht in Bezug auf den Vergleichsindex zusammengestellt wird, kann der Teilfonds erheblich vom Vergleichsindex abweichen.

Der Teilfonds investiert in Aktien und Schuldtitel jeglicher Art von europäischen Emittenten und zielt auf eine jährliche Volatilität von höchstens 15 % ab. Die Zinssensitivität, mit welcher der Teilfonds verwaltet wird, reicht von minus 4 bis 8.

Der Teilfonds investiert oder engagiert sich mit bis zu 100 % seines Nettovermögens gezielt in einer oder mehrerer der folgenden Anlageklassen: Aktien, darunter Aktien mit hohen Dividenden (es werden jederzeit mindestens 25 % des Nettovermögens in Aktien investiert), von Regierungen ausgegebene, festverzinsliche Wertpapiere, Wertpapiere mit Investment Grade, die von Unternehmen ausgegeben werden, die in Europa ansässig oder dort notiert sind und/​oder Geldmarktinstrumente.

Der Teilfonds kann Investitionen oder Engagements in folgenden Wertpapieren tätigen (in % seines Nettovermögens):

bis zu 50 % kündbare Anleihen;

bis zu 20 %: Aktien von Emittenten, die außerhalb Europas ansässig sind, darunter chinesische A-Anteile, die an der Shanghai Hong-Kong Stock Connect notiert sind;
bis zu 20 %: Wertpapiere mit einem schlechteren Rating als Investment Grade
bis zu 40 %: Wertpapiere aus Schwellenländern;
bis zu 15 %: Wertpapiere, die auf dem CIBM über Bond Connect gehandelt werden;
bis zu 10%: Verbriefungsinstrumente oder entsprechende Vermögenswerte wie etwa forderungsbesicherte Wertpapiere (ABS), forderungsbesicherte Schuldverschreibungen (CDO) oder forderungsbesicherte Darlehen (CLO) oder ähnliche Vermögenswerte in allen Währungen und mit jedem Rating (oder ohne Rating);
bis zu 5 %: bedingte Pflichtwandelanleihen (CoCos).

Das Rating Investment Grade und ein schlechteres Rating als Investment Grade basieren auf dem linearen Durchschnitt der Ratings von Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch. Sollten Wertpapiere kein Rating haben, so müssen sie vom Anlageverwalter als gleichwertig zum jeweils geltenden Niveau beurteilt werden.

Der Teilfonds kann auch bis zu 10 % in notleidende und zahlungsunfähige Wertpapiere halten, wenn er Anleihen hält, deren Rating auf zahlungsunfähig oder notleidend heruntergestuft wird und diese Anleihen nach Ansicht des Anlageverwalters mit dem Anlageziel des Teilfonds vereinbar sind. Diese Wertpapiere werden voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten verkauft, es sei denn, der Anlageverwalter kann sie aufgrund bestimmter Ereignisse nicht liquidieren.

Der Teilfonds kann auch bis zu 35 % seines Nettovermögens in Rohstoffe investieren oder in Rohstoffen engagiert sein. Dies erfolgt über Rohstoffindizes, börsengehandelte Fonds, börsengehandelte Rohstoffe, und Aktien, Einheiten oder Anteile von OGAW und/​oder OGA.

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines Nettovermögens in OGAW und/​oder OGA investieren, darunter regulierte offene Hedgefonds.

Der Teilfonds strebt die Erreichung seines Anlageziels an, indem er anhand eines sozial verantwortungsvollen Ansatzes für die Auswahl von Anlagen in Wertpapiere investiert, die über bewährte Verfahren verfügen, um ihre Auswirkungen in Bezug auf Umwelt, Unternehmensführung und Soziales („ESG-Praktiken“) zu steuern, sodass anhand von außerfinanziellen Bewertungsaspekten die besten Emittenten des Anlagebereichs ausgewählt werden. Dieser setzt sich zusammen aus Aktien, die auf globalen Märkten notiert sind. Der Ansatz der Auswahl der besten Emittenten des Anlageuniversums wird jederzeit verbindlich angewendet. Er besteht darin, das ursprüngliche Anlageuniversum um mindestens 20 % zu verringern, indem Emittenten basierend auf ihren ESG-Punkten ausgeschlossen werden. Hiervon ausgenommen sind Anleihen und andere Schuldtitel, die von öffentlichen oder halb-öffentlichen Emittenten ausgegeben werden, sowie gehaltene Barmittel.

Bei den ökologischen Aspekten können etwa die CO2-Bilanz und/​oder der Wasserverbrauch ESG-Kriterien sein. Bei den sozialen Aspekten können etwa Gesundheit, Sicherheit und/​oder das Personalmanagement und die Geschlechtergleichstellung ESG-Kriterien sein. Und bei der Unternehmensführung können etwa die Vergütungspolitik und/​oder globale ethische Aspekte ESG-Kriterien sein.

Mindestens alle sechs Monaten wird der Geltungsbereich geeigneter Wertpapiere gemäß den Transparenzvorschriften des Teilfonds geprüft. Diese sind verfügbar unter https:/​/​www.axa-im.com/​fund-centre.

Der Teilfonds strebt stets eine bessere ESG-Bewertung an als ein paralleles Vergleichsportfolio, wobei die ESG-Punkte des Teilfonds und die Zusammensetzung des Vergleichsportfolios anhand eines gewichteten Durchschnitts berechnet werden. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology.

Das intern vom Anlageverwalter für ESG-Zwecke bestimmte Vergleichsportfolio des Teilfonds setzt sich folgendermaßen zusammen: 30 % MSCI EMU Net Total Return EUR + 10 % MSCI World ex EMU Net Total Return + 10 % MSCI Emerging Market + 25% ICE BofA 1-10 Year Euro Corporate + 10 % Bloomberg Global Aggregate + 15 % Global High Yield ICE BofA. Zur Klarstellung wird darauf, hingewiesen, dass die vorstehend erwähnten Indizes breite Marktindizes sind. Bei ihrer Zusammensetzung oder Berechnungsmethode werden die vom Teilfonds geförderten ESG-Merkmale nicht unbedingt berücksichtigt.

Die Abdeckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens {85 % des Nettovermögens des Teilfonds. Die Abdeckungsrate der ESG-Analyse wird berechnet auf Grundlage des gewichteten Mittelwerts der Mischung innerhalb des Anlagebereichs. Sie bewegt sich zwischen mindestens 90 % bei Wertpapieren, die in Industrieländern ausgegeben werden und/​oder das Rating Investment Grade haben und mindestens 75 % bei Wertpapieren, die in Schwellenländern ausgegeben werden und/​oder ein schlechteres Rating als Investment Grade haben} 90 % des Nettovermögens des Teilfonds. Hiervon ausgenommen sind Anleihen und andere Schuldtitel, die von öffentlichen Emittenten ausgegeben werden, zusätzlich gehaltene Barmittel . Die bei diesem Anlageprozess verwendeten ESG-Daten basieren auf den ESG-Methoden, die teilweise auf Daten Dritter beruhen und in einigen Fällen intern entwickelt werden. Sie sind subjektiv und können sich mit der Zeit ändern. Trotz verschiedener Initiativen gibt es keine einheitlichen Definitionen, sodass sich die ESG-Kriterien unterscheiden können. Die verschiedenen Anlagestrategien mit ESG-Kriterien und ESG-Informationen sind daher schwer vergleichbar. Strategien, die ESG-Kriterien und nachhaltige Entwicklungskriterien berücksichtigen, verwenden mitunter scheinbar ähnliche, aber wegen anderer Berechnungsmethoden möglicherweise unterschiedliche ESG-Daten.

Zusätzlich finden die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM bei der Auswahl der Wertpapiere durch den Anlageverwalter jederzeit verbindlich Anwendung. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die Richtlinien werden beschrieben in den Dokumenten die verfügbar sind unter der Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines.{ Die ESG-Kriterien unterstützen den Anlageverwalter bei der Entscheidungsfindung, sie sind aber kein ausschlaggebender Faktor.}

Der neue Abschnitt „Verwaltungsprozess“ des Teilfonds lautet folgendermaßen:

Verwaltungsprozess: Der Anlageverwalter wählt Wertpapiere anhand eines zweistufigen Ansatzes aus: 1/​ Bestimmung des in Frage kommenden Bereichs nach Anwendung eines ersten in den Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM beschriebenen Ausschlussfilters, gefolgt von einem zweiten Filter für die besten Emittenten des Anlagebereichs, der dazu dient, die schlechtesten Emittenten aus dem Anlegebereich {verwalter} zu entfernen. Dies erfolgt anhand von außerfinanziellen Bewertungsaspekten, die auf Grundlage der eigenen Methode zur ESG-Einstufung von AXA IM berechnet werden; 2/​ Nutzung{nutzt} gesamtwirtschaftlicher, sektor- und unternehmensspezifischer Analysen, {Der Prozess der Auswahl von Wertpapieren}die auf einer strengen Analyse der Unternehmen und deren Geschäftsmodell, der Managementqualität, den Wachstumsaussichten und dem Rendite-Risiko-Profil beruhen. Die feste Einkommensverteilung wird verwaltet, um die Volatilität der Aktienerträge zu mindern.

Diese Änderung tritt einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung am 26. August 2022 in Kraft.

Anteilinhaber, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 26. August 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

III.

Neugestaltung des Anlageziels und der Strategie des Teilfonds „Framlington All China Evolving Trends“ (der „Teilfonds“), der umbenannt wird in „China Sustainable Growth“

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Teilfonds (i) neu gestaltet, um den nachhaltigen Ansatz stärker hervorzuheben und (ii) in „AXA World Funds – China Sustainable Growth“ umbenannt. Der Prospekt und das Produktinformationsblatt des Teilfonds werden entsprechend aktualisiert.

Die neuen Unterabschnitte „Ziel“ und „Anlagestrategie“ des Abschnitts „Anlageziel und Strategie“ des Teilfonds lauten folgendermaßen:

Ziel: Erzielung von langfristigem Wachstum Ihrer Anlage in USD aus einem aktiv verwalteten Portfolio mit notierten Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren, im Einklang mit einem sozial verantwortungsvollen Anlageansatz (SRI).

Anlagestrategie: Der Teilfonds wird aktiv verwaltet und versucht, sein Anlageziel hauptsächlich durch Investitionen in Aktien von Unternehmen zu erreichen, die in China ansässig sind oder dort einem Großteil ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen und die global notiert sind und dem Bereich des Vergleichsindex MSCI China All Share NR angehören (der „Vergleichsindex”). Das Anlageuniversumdes Teilfonds kann Aktien umfassen, die in Ländern des Vergleichsindex notiert sind und nicht Bestandteil des Vergleichsindex sind. Der Anlageverwalter kann im Rahmen des Anlageprozesses nach eigenem Ermessen über die Zusammensetzung des Portfolios des Teilfonds entscheiden und je nach seinen Anlageüberzeugungen Positionen aus Sektoren oder von Unternehmen im Vergleich zur Zusammensetzung des Vergleichsindex stark über- oder untergewichten und/​oder sich bei Unternehmen, in Ländern oder Sektoren engagieren, die nicht dem Vergleichsindex angehören, auch wenn die Bestandteile des Vergleichsindex im Allgemeinen das Portfolio des Teilfonds repräsentieren. Es kann also wahrscheinlich zu einer bedeutenden Abweichung zum Vergleichsindex kommen. Es wird klargestellt, dass der Vergleichsindex ein breiter Marktindex ist. Bei seiner Zusammensetzung oder Berechnungsmethode werden die vom Teilfonds geförderten ESG-Merkmale nicht unbedingt berücksichtigt.

Der Teilfonds investiert in Aktien von Unternehmen, die in China ansässig sind oder dort einem Großteil ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen und die global notiert sind. Der Teilfonds kann in Aktien investieren, die auf regulierten Märkten außerhalb der Volksrepublik China gehandelt werden.

Hauptsächlich investiert der Teilfonds gezielt in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere chinesischer Unternehmen mit jeglicher Kapitalisierung, auf allen Märkten und aus allen Sektoren, darunter chinesische A-Anteile, die an den Börsen von Shanghai und Shenzhen notiert sind und über Hong-Kong Stock Connect gehandelt werden.

Der Teilfonds kann auch bis zu 10 % des Nettovermögens in Wandelanleihen investieren.

Der Teilfonds kann bis zu 20 % des Nettovermögens in Geldmarktinstrumente, monetäre OGAW und Einlagen investieren.

Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in OGAW und/​oder OGA investieren.

Der Teilfonds versucht, sein nichtfinanzielles Ziel durch Anlagen in Wertpapiere zu erreichen, die über bewährte Verfahren verfügen, um ihre Auswirkungen in Bezug auf Umwelt, Unternehmensführung und Soziales („ESG-Praktiken“) zu steuern. Hierfür wird ein Ansatz der Verbesserung der ESG-Einstufung verbindlich angewendet, bei dem die ESG-Einstufung des Teilfonds besser sein muss als die Einstufung des Anlagebereichs nach Abzug der schlechtesten 20 % der eingestuften Wertpapiere. Hiervon ausgenommen sind Anleihen und andere Schuldtitel, die von öffentlichen Emittenten ausgegeben werden, zusätzlich gehaltene Barmittel oder gleichwertige Mittel, zusätzlich gehaltene liquide Vermögenswerte.

{Der Teilfonds strebt stets eine bessere ESG-Einstufung an als der Anlagebereich im Sinne des Vergleichsindex, wobei die ESG-Punkte des Teilfonds und des Vergleichsindex anhand eines gewichteten Durchschnitts berechnet werden.} {Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Einstufung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology. Es wird klargestellt, dass der Vergleichsindex ein breiter Marktindex ist. Bei seiner Zusammensetzung oder Berechnungsmethode werden die vom Teilfonds geförderten ESG-Merkmale nicht unbedingt berücksichtigt.}

Der für diesen Teilfonds geltende ESG-Ansatz wird in den Transparenzvorschriften des Teilfonds näher beschrieben. Diese sind verfügbar unter https:/​/​www.axa-im.com/​fund-centre.

Mindestens alle sechs Monaten wird der Geltungsbereich geeigneter Wertpapiere gemäß den Transparenzvorschriften des Teilfonds geprüft.

{Die Deckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 75 % des Nettovermögens des Teilfonds. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Einstufung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology.}

Zusätzlich finden die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM bei der Auswahl der Wertpapiere durch den Anlageverwalter jederzeit verbindlich Anwendung. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die Richtlinien werden beschrieben in den Dokumenten die verfügbar sind unter der Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines. {Die ESG-Kriterien unterstützen den Anlageverwalter bei der Entscheidungsfindung, sie sind aber kein ausschlaggebender Faktor.}

Die Deckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 90 % des Nettovermögens des Teilfonds. Hiervon ausgenommen sind Anleihen und andere Schuldtitel, die von öffentlichen Emittenten ausgegeben werden, zusätzlich gehaltene Barmittel und zusätzlich gehaltene liquide Vermögenswerte. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Einstufung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology .

Die bei diesem Anlageprozess verwendeten ESG-Daten basieren auf den ESG-Methoden, die teilweise auf Daten Dritter beruhen und in einigen Fällen intern entwickelt werden. Sie sind subjektiv und können sich mit der Zeit ändern. Trotz verschiedener Initiativen gibt es keine einheitlichen Definitionen, sodass sich die ESG-Kriterien unterscheiden können. Die verschiedenen Anlagestrategien mit ESG-Kriterien und ESG-Informationen sind daher schwer vergleichbar. Strategien, die ESG-Kriterien und nachhaltige Entwicklungskriterien berücksichtigen, verwenden mitunter scheinbar ähnliche, aber wegen anderer Berechnungsmethoden möglicherweise unterschiedliche ESG-Daten.

Der neue Abschnitt „Verwaltungsprozess“ des Teilfonds lautet folgendermaßen:

Verwaltungsprozess: Der Anlageverwalter nutzt eine Strategie, die gesamtwirtschaftliche, sektor- und unternehmensspezifische Analysen kombiniert wobei versucht wird, das ESG-Profil des Teilfonds gegenüber seinem Anlagebereich bedeutend zu verbessern. Die Aktien werden mittels eines strengen Prozesses ausgewählt. Dieser wird geleitet von Branchenspezialisten und beruht auf der Analyse der Unternehmen und deren Geschäftsmodell, der Managementqualität, den Wachstumsaussichten und dem Rendite-Risiko-Profil.

Diese Änderung tritt einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung am 26. August 2022 in Kraft.

Anteilinhaber, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 26. August 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

Nach einem weiteren Beschluss wird zu Transparenzzwecken das Risiko „Anlagen in Unternehmen mit geringer Kapitalisierung und/​oder Kleinstkapitalisierung“ hinzugefügt. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass sich die Anlagestrategie und die Risiken nicht ändern.

Zudem führt der Teilfonds die neue Anteilklasse „ZI“ ein, deren Merkmale im überarbeiteten Prospekt genauer beschrieben werden.

Und schließlich haben sich die in bestimmten Anteilklassen des Teilfonds berechneten Verwaltungsgebühren folgendermaßen verringert:

Anteilklasse „A“: von 1,75 auf 1,50 %

Anteilklasse „E“ von 1,75 auf 1,50 %

Anteilklasse „F“ von 0,90 auf 0,75 %

Anteilklasse „G“: von 0,80 auf 0,60 %

Anteilklasse „I“ von 0,80 auf 0,60 %

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

IV.

Neugestaltung des Anlageziels und der Strategie des Teilfonds „ACT Factors – Climate Equity Fund“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Teilfonds neu gestaltet, um einen Mechanismus für Emissionshandel hinzuzufügen und den Prospekt und das Produktinformationsblatt des Teilfonds entsprechend zu aktualisieren.

Die neuen Unterabschnitte „Ziel“ und „Anlagestrategie“ des Abschnitts „Anlageziel und Strategie“ des Teilfonds lauten folgendermaßen:

Ziel: Erzielung eines höheren langfristigen Wachstums als der MSCI World Climate Change Index (der „Vergleichsindex“) mit einem geringeren Volatilitätsprofil als der Vergleichsindex. Der Teilfonds strebt ein nachhaltiges Anlageziel an durch: {(}i) die Nutzung eines sozial verantwortungsvollen Anlageansatzes mit einer Verbesserung der ESG-Punkte des Portfolios im Vergleich zum Anlagebereich {und }ii) Engagements in Unternehmen, die der Eindämmung des Klimawandels oder der Energiewende hin zu grüneren Energiequellen dienen und iii) partieller oder vollständiger Ausgleich von CO2-Emissionen des Teilfonds zur Erreichung der langfristigenglobalen Klimaziele des Übereinkommens von Paris.

Anlagestrategie: Der Teilfonds wird aktiv verwaltet und möchte sein finanzielles Ziel hauptsächlich durch Investitionen in einen breit gefächerten Korb mit globalen Aktien erreichen, die in Ländern ausgegeben werden, die dem Vergleichsindex angehören. Der Anlagebereich des Teilfonds kann Aktien umfassen, die in geeigneten Ländern des Vergleichsindex notiert sind und nicht Bestandteil des Vergleichsindex sind.

Der Anlageverwalter kann je nach seinen Anlageüberzeugungen Positionen stärker oder geringer gewichten als der Vergleichsindex. Es kann also wahrscheinlich zu einer bedeutenden Abweichung vom Vergleichsindex kommen. Unter bestimmten Marktbedingungen kann sich der Teilfonds jedoch ähnlich wie der Vergleichsindex entwickeln. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Kursentwicklungen auf einer Linie mit dem Ertragszuwachs stehen, ein geringes gesamtwirtschaftliches Risiko besteht und die Entwicklung des Aktienmarkts auf einer Linie steht mit der Entwicklung der geringen Volatilität und der Qualitätsfaktoren, die der Anlageverwalter anstrebt. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Vergleichsindex des Teilfonds gemäß Kapitel 3a, Titel III der Verordnung (EU) 2016/​1011 als EU -Referenzwert für den klimabedingten Wandel gilt. Seine Berechnungsmethode kann unter folgendem Link eingesehen werden:

https:/​/​www.msci.com/​eqb/​methodology/​meth_​docs/​MSCI_​Climate_​Change_​Indexes_​Methodology_​Jun2019.pdf

Zur Auswahl von Wertpapieren für den Teilfonds nutzt der Anlageverwalter eigene quantitative Modelle, die finanzielle- und nicht-finanzielle Daten berücksichtigen. Der Anlageverwalter verfolgt beim Portfolioaufbau größtenteils einen systematischen Ansatz und das Portfolio wird mithilfe eines Optimierers strukturiert, um das Anlageziel zu erreichen. Der Optimierer dient der Berücksichtigung der Faktorexposition der jeweiligen Aktie sowie der ESG-Einstufung und der CO2-Bilanz (gemessen in Tonnen CO2/​Umsatz in Mio. USD). Der Anlageverwalter wendet einen Ansatz der Verbesserung der ESG-Einstufung an, bei dem die ESG-Einstufung des Teilfonds besser sein muss als die Einstufung des Anlagebereichs nach Abzug der schlechtesten 20 % der eingestuften Wertpapiere und mit Ausnahme zusätzlich gehaltener liquider Vermögenswerte sowie Solidaritätsanlagen.

Zudem gleicht der Anlageverwalter die Entkarbonisierung durch Anlagen in eine kohlenstoffarme Wirtschaft aus, indem er eine Exposition gegenüber führenden kohlenstoffarmen Unternehmen, Transitionsmöglichkeiten und grüne Wegbereiter ins Visier nimmt. Dies soll gewährleisten, dass der Teilfonds Unternehmen hält, die der Eindämmung des Klimawandels oder der Energiewende hin zu grüneren Energiequellen dienen.

Daher neigt das Portfolio zu Aktien mit mehr ESG-Punkten und geringeren CO2-Emissionen sowie einer Exposition gegenüber führenden kohlenstoffarmen Unternehmen und grünen Wegbereitern bei einer Beibehaltung der gewünschten Faktorexposition. Die Entscheidung, ein Wertpapier zu halten, zu kaufen oder zu verkaufen basiert auf finanziellen und nicht-finanziellen Daten. Der für den Teilfonds geltende ESG-Ansatz wird in den Transparenzvorschriften des Teilfonds näher beschrieben. Diese sind verfügbar unter https:/​/​www.axa-im.com/​fund-centre.

Zusätzlich finden die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM bei der Auswahl der Wertpapiere durch den Anlageverwalter jederzeit verbindlich Anwendung. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die Richtlinien werden beschrieben in den Dokumenten, die verfügbar sind unter der Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines.

Die Deckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 90% des Nettovermögens des Teilfonds. Hiervon ausgenommen sind zusätzlich gehaltene Barmittel. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology.

Die bei diesem Anlageprozess verwendeten ESG-Daten basieren auf den ESG-Methoden, die teilweise auf Daten Dritter beruhen und in einigen Fällen intern entwickelt werden. Sie sind subjektiv und können sich mit der Zeit ändern. Trotz verschiedener Initiativen gibt es keine einheitlichen Definitionen, sodass sich die ESG-Kriterien unterscheiden können. Die verschiedenen Anlagestrategien mit ESG-Kriterien und ESG-Informationen sind daher schwer vergleichbar. Strategien, die ESG-Kriterien und nachhaltige Entwicklungskriterien berücksichtigen, verwenden mitunter scheinbar ähnliche, aber wegen anderer Berechnungsmethoden möglicherweise unterschiedliche ESG-Daten.

Zudem führt der Anlageverwalter eine Strategie zum Ausgleich von CO2-Emissionen durch VER-Zertifikate (Verified Emission Reduction) ein. Dies sind Emissionszertifikate, die AXA Investment Managers GS Limited hält.

Die Treibhausgasemissionen (GHG) eines Unternehmens (ausgedrückt in CO2-äquivalenten Emissionen) können gemessen werden, indem man zwischen drei Unterkategorien (so genannten „Scopes“) unterscheidet: Scope 1 (direkte Emissionen des Unternehmens, etwa aus dem Verbrauch von Brennstoffen), Scope 2 (indirekte Emissionen infolge der Tätigkeiten des Unternehmens, etwa aus dem Verbrauch von Brennstoffen des Stromversorgers des Unternehmens) und Scope 3 (indirekte Emissionen infolge der Nutzung verkaufter Produkte, etwa aus dem Verbrauch von Brennstoffen durch den Stromversorger des Kunden infolge der Nutzung des Produkts). Angesichts des Status der derzeit vorhandenen Daten sind die CO2-Emissionen in Bezug auf Scope 3 unvollständig und schwer zugänglich. Daher können sie nur geschätzt werden. Im Rahmen des Programms des Teilfonds zum Ausgleich von CO2-Emissionen wird Scope 3 deshalb nicht berücksichtigt. Das 2005 in Kraft getretene Kyoto-Protokoll forderte von den Ländern, die Verringerung der Treibhausgasemissionen zu ratifizieren. Zur Einhaltung ihrer Ziele standen den Unterzeichnerstaaten verschiedene Optionen zur Verfügung: Verringerung ihrer Emissionen, Kauf von Emissionsrechten für Treibhausgase oder Erwerb von Emissionszertifikaten im Rahmen von Projekten zum Ausgleich von CO2-Emissionen. Ein Emissionszertifikat entspricht einer Verringerung um eine Tonne CO2-Äquivalent oder dessen Beseitigung durch ein Projekt, das in Geräte und/​oder Aktivitäten investiert, die Treibhausgase in der Atmosphäre verringern oder beseitigen. Das Kyoto-Protokoll sieht zwei Ausgleichsmechanismen vor sowie einen freiwilligen, parallelen Markt für VER-Zertifikate.

Der Anlageverwalter wählt die zugrunde liegenden VER-Projekte aus. Diese müssen die höchsten Zertifizierungsstandards des Markts erfüllen (vor allem (VCS, Gold Standard) sowie in einem anerkannten, unabhängigen Register (etwa VERRA) geführt und von einem großen, internationalen Normengremium geprüft werden. Bei seiner Auswahl berücksichtigt der Anlageverwalter zudem folgende Kriterien:

Art des Projekts: Projekte mit nachweislicher CO2-Reduktion und zusätzlichem Nutzen für den Schutz von Ökosystemen und der Artenvielfalt sowie mit Entwicklungszielen für die Gemeinwesen vor Ort. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass sich der Anlageverwalter das Recht vorbehält, für den Teilfonds verschiedene zugrunde liegende VER-Zertifikate zu nutzen,

Standort des Projekts: In Ländern mit geringen oder mittleren Risiken.

das Reputationsrisiko in Verbindung mit dem Projekt und den Haltern der VER-Zertifikate des Projekts,

die Projektkosten und die verfügbaren Mengen der VER-Zertifikate.

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Mechanismus für Emissionshandel für die CO2-Bilanz wurde folgendes Projekt ausgewählt: Verringerung von Abholzung und Schädigung im nationalen Schutzgebiet Tambopata und im Nationalpark Bahuaja-Sonene im Gebiet der peruanischen Region Madre de Dios.

Der Anlageverwalter behält sich das Recht vor, für VER-Zertifikate andere zugrunde liegende Projekte zu nutzen. Wenn die zugrunde liegenden Projekte, auf denen der Emissionshandel basiert, von außergewöhnlichen Ereignissen (Krieg, politische Angelegenheiten, Betrug usw.) betroffen sind, kann der Anlageverwalter die ausgegebenen VER-Zertifikate außerdem annullieren.

Eine Liste der vom Anlageverwalter ausgewählten zugrunde liegenden Projekte der VER-Zertifikate sowie deren Beschreibung und Informationen zur Zertifizierung sind verfügbar unter https/​/​www.axa-im.com/​fund-centre.

Die voraussichtlichen CO2-Emissionen werden vierteljährlich regelmäßig berechnet. Die voraussichtlichen, durchschnittlichen CO2-Emissionen des Teilfonds im Zeitraum werden berechnet als täglicher, gewichteter Mittelwert des verwalteten Vermögens multipliziert mit dem Niveau der CO2-Emissionen des verwalteten Vermögens. Die zur Berechnung der CO2-Emissionen des Portfolios verwendeten Daten stammen von externen Datenanbietern wie etwa Trucost (www.trucost.com). Der Anlageverwalter berechnet die CO2-Emissionen (Scope 1 und Scope 2) pro investierte Millionen anhand der Zusammensetzung der zugrunde liegenden Vermögenswerte des Portfolios und externer Quellen (wie etwa Daten zum Marktwert von Daily IQ Enterprise Value von Bloomberg) sowie interner Analysen zur Bewertung des Unternehmenswerts des Emittenten (also der Gesamtwert des Unternehmens), um die Menge der VER-Zertifikate zu ermitteln, die erforderlich sind, um die CO2-Emissionen auszugleichen.

Dieser Prozess kann folgendermaßen veranschaulicht werden: Der Anlageverwalter sieht sich die jährliche CO2-Bilanz in Tonnen auf Unternehmensebene an. Unternehmen A hat beispielsweise einen Ausstoß von 7 000 000 Tonnen CO2 pro Jahr und einen Unternehmenswert von 146 000 000 000 USD (der Unternehmenswert misst den Gesamtwert des Unternehmens unter Berücksichtigung seiner Marktkapitalisierung, seiner Schulden und abzüglich von Barmitteln und gleichwertigen Mitteln). Auf dieser Grundlage kann der Anlageverwalter anhand des Unternehmenswerts die CO2-Intensität von Unternehmen A berechnen, indem er die CO2-Bilanz von Unternehmen A (7 000 000 Tonnen CO2/​Jahr) durch seinen Unternehmenswert (146 000 000 000 USD) dividiert. Daraus ergibt sich ein Wert von 0,0048 %. Danach berechnet er die CO2-Intensität pro 1 Mio. USD des Unternehmenswerts, was im Falle von Unternehmen A 48 Tonnen CO2 pro 1 Mio. USD des Unternehmenswerts ergibt. Um die Höhe der CO2-Intensität zu ermitteln. die der Teilfonds wegen seiner Investition in Unternehmen A kompensieren muss, berücksichtigt der Anlageverwalter die Gewichtung von Unternehmen A im Portfolio anhand des täglichen Mittelwerts im Laufe eines Kalenderquartals. Diese durchschnittliche Gewichtung beträgt in unserem Beispiel beim Unternehmen A 1 % und der Teilfonds hat ein verwaltetes Vermögen von 300 000 000 USD. D. h. der Teilfonds hat im Laufe eines Quartals durchschnittlich 3 000 000 USD seines Vermögens in Unternehmen A investiert. Der Anlageverwalter kann dann die CO2-Intensität von Unternehmen A berechnen, die kompensiert werden muss, indem er die CO2-Intensität des Emittenten nach dem Unternehmenswert (48 Tonnen CO2 pro 1 Mio. USD des Unternehmenswerts) mit der Gewichtung von Unternehmen A im Portfolio im Laufe des Quartals (3 Mio.) multipliziert. Dies entspricht 144 Tonnen CO2 pro Jahr. Dieser Prozess wird für alle vom Teilfonds gehaltenen Aktien wiederholt, um das Gesamtniveau der CO2-Intensität zu berechnen, das auf Ebene des Teilfonds kompensiert werden muss.

Zur Berechnung der annualisierten Kosten der Kompensation berücksichtigen wir die nach der vorstehend beschriebenen Methode berechnete gesamte CO2-Intensität des Portfolios. Diese wird multipliziert mit den Kosten eines VER-Zertifikats und geteilt durch das verwaltete Vermögen des Teilfonds. Dies kann folgendermaßen veranschaulicht werden: Wenn jährlich 14.384 Tonnen CO2 kompensiert werden müssen, ein VER-Zertifikat einer Tonne CO2 entspricht und die Kosten eines VER-Zertifikats 7,62 USD betragen, dann werden die auf das Jahr umgerechneten Gesamtkosten auf Portfolioebene berechnet, indem man die CO2-Intensität des Portfolios, die kompensiert werden muss (14.384) mit dem Preis des VER-Zertifikats (7,62) multipliziert und durch das verwaltete Vermögen des Teilfonds (300 000 000 USD) dividiert. Daraus ergeben sich auf das Jahr umgerechnete Kosten in Höhe von 0,0365 % des Nettoinventarwerts des Teilfonds.

A Issuer carbon footprint Tons per year S&P Global Trucost 7,000,000
B issuer entreprise value USD (market cap. + debt) S&P Global Trucost 146,000,000,000
C Issuer carbon intensity by EV C =A /​ B 0.0048%
D Issuer carbon intensity by $1m of EV Tons of CO2 per $1m of EV 48
E Issuer portfolio weight Daily average AXA IM & State Street 1.00%
F Portfolio AUM USD AXA IM &State Street 300,000,000
G Issuer carbon intensity to be compensated Tons of CO2 per year G =C x E x F 144
H Portfolio carbon intensity to be compensated Tons of CO2 per year H =G /​ E 14,384
I VER price USD perton (incl. VAT) ClimateSeed 7.62
J Cost of carbon compensation Annualized tost (as % of NAV) J = H x I /​ F 0.0365%

Der Anlageverwalter verwendet regelmäßig einen Anteil der erhaltenen Verwaltungsgebühr für den Ausgleich der CO2-Emissionen des Teilfonds. Dies erfolgt über einen Vermittler (wie etwa Climate Seed (htpps:/​/​climateseed.com) für das Zentralregister, das eine Bestätigung und ein CO2-Ausgleichszertifikat ausstellt. Im Rahmen dieses Dienstes und je nach berechnetem Betrag werden alle erworbenen VER-Zertifikate annulliert und ausgeglichen und die Kompensation wird wirksam.

Der Ausgleich der CO2-Emissionen des Teilfonds kann als partieller Ausgleich angesehen werden, da der Anlageverwalter (i) Scope 3 bei der Berechnung der CO2-Emissionen nicht berücksichtigt, (ii) nur CO2-Emissionen im Zusammenhang mit der Zusammensetzung der zugrunde liegenden Vermögenswerte des Teilfonds ausgleicht und (iii) die Gebühren für den Ausgleich der CO2-Emissionen höchstens 0,20 % des Nettovermögens des Teilfonds, ggf. einschließlich MwSt. betragen dürfen.

Weitere Informationen zur CO2-Bilanz des Portfolios des Teilfonds und zum CO2-Ausgleich finden Anteilinhaber in den Monatsberichten des Teilfonds unter https:/​/​www.axa-im.com/​fund-centre.Der Teilfonds investiert gezielt in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen mit jeglicher Kapitalisierung und jederzeit mindestens 51 % des Nettovermögens in Aktien.

Der Teilfonds kann in Geldmarktinstrumente investieren.

Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in OGAW und/​oder OGA investieren.

Im Abschnitt „Risikofaktoren“ des Teilfonds wurde der neue Risikofaktor „Risiko im Zusammenhang mit der CO2-Messung und dem CO2-Ausgleich“ hinzugefügt.

Schließlich wurden die folgenden, neuen Angaben zum Umgang der Verwaltungsgesellschaft mit den Gebühren für den Ausgleich von CO2-Emissionen hinzugefügt:

Die Verwaltungsgesellschaft nutzt einen Teil der Verwaltungsgebühren, um die CO2-Emissionen des Teilfonds auszugleichen. Die Gebühren für den Ausgleich der CO2-Emissionen dienen dazu, die Kosten abzudecken für Dienste zum Ausgleich von CO2-Emissionen und für den Erwerb von VER-Zertifikaten. Darin enthalten sind sämtliche administrativen Gebühren für den Besitz von VER-Zertifikaten. Diese Gebühren dürfen höchstens 0,20 % des Nettovermögens des Teilfonds, ggf. einschließlich MwSt., betragen.“

Diese Änderung tritt einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung am 26. August 2022 in Kraft.

Anteilinhaber, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 26. August 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

V.

SFDR-Neueinstufung des Teilfonds „Framlington Europe MicroCap“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Teilfonds neu eingestuft als „Produkt nach Artikel 8“ gemäß der Verordnung (EU) 2019/​2088 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene‐Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Daher wurde die Anlagestrategie des Teilfonds geändert. Sie bringt nun zum Ausdruck, dass der Teilfonds jederzeit verbindlich nicht nur die Richtlinie für den Ausschluss von Sektoren von AXA IM, sondern zusätzlich auch die Richtlinie für ESG-Standards von AXA IM anwendet (die Richtlinien werden beschrieben in den Dokumenten, die verfügbar sind unter der Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines).

Diese Änderung tritt einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung am 26. August 2022 in Kraft.

Anteilinhaber, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 26. August 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

VI.

SFDR-Neueinstufung des Teilfonds „Framlington Europe ex-UK MicroCap“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Teilfonds als „Produkt nach Artikel 8“ gemäß der Verordnung (EU) 2019/​2088 (SFDR) neu eingestuft.

Daher wurde die Anlagestrategie des Teilfonds geändert. Sie bringt nun zum Ausdruck, dass der Teilfonds jederzeit verbindlich nicht nur die Richtlinie für den Ausschluss von Sektoren von AXA IM, sondern zusätzlich auch die Richtlinie für ESG-Standards von AXA IM anwendet (die Richtlinien werden beschrieben in den Dokumenten, die verfügbar sind unter der Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines).

Diese Änderung tritt einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung am 26. August 2022 in Kraft.

Anteilinhaber, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 26. August 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

VII.

Umbenennung und SFDR-Neueinstufung des Teilfonds „Framlington UK“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Teilfonds als „Produkt nach Artikel 8“ gemäß der Verordnung (EU) 2019/​2088 (SFDR) neu eingestuft.

Daher wurde die Anlagestrategie des Teilfonds geändert. Sie bringt nun zum Ausdruck, dass der Teilfonds jederzeit verbindlich nicht nur die Richtlinie für den Ausschluss von Sektoren von AXA IM, sondern zusätzlich auch die Richtlinie für ESG-Standards von AXA IM anwendet (die Richtlinien werden beschrieben in den Dokumenten, die verfügbar sind unter der Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines).

Nach einem weiteren Beschluss des Verwaltungsrats wird der Teilfonds umbenannt in „AXA World Funds – UK Equity“.

Diese Änderung tritt einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung am 26. August 2022 in Kraft.

Anteilinhaber, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 26. August 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

VIII.

Aktualisierung der ESG-Säule der Teilfonds „Framlington Europe Small Cap“, „Framlington Sustainable Europe“ und „Framlington Sustainable Eurozone“ (die „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird die Fokussierung der Teilfonds auf außerfinanzielle Bewertungsaspekte folgendermaßen aktualisiert:

Bei den Teilfonds „Framlington Sustainable Eurozone“ und „Framlington Sustainable Europe“ „Umweltpfeiler/​E-Punkte“ statt „Klimawandel-Punkte“;

Beim Teilfonds „Framlington Europe Small Cap“ „Umweltpfeiler“ statt „Pfeiler der Unternehmensführung“.

Diese Änderung des ESG-Pfeilers wirkt sich nicht auf das Portfolio oder die Risikoprofile der Teilfonds aus.

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

IX.

Klarstellung der Anlagepolitik des Teilfonds „Framlington Evolving Trends“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Abschnitt „Anlagestrategie“ im Anhang des Teilfonds klargestellt und angepasst an bestimmte von den Behörden in Hongkong geforderte Angaben für die rechtlichen Unterlagen in Hongkong. Absatz neun der Anlagestrategie lautet nun folgendermaßen: “(…) Hauptsächlich investiert der Teilfonds gezielt in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere hochwertiger weltweiter Unternehmen, die von einem oder mehreren der folgenden großen Wachstumsthemen profitieren, die der Anlageverwalter bei Aktienanlagen in Zukunft für wichtig hält: (i) alternde Gesellschaft und Lebensstil; (ii) Automatisierung; (iii) CleanTech; (iv) vernetzte Verbraucher und (v) Gesellschaften im Wandel. Der Teilfonds kann in Unternehmen mit jeglicher Kapitalisierung und aus allen Märkten und Sektoren investieren. Der Teilfonds kann bis zu 10 % in wandelbare Wertpapiere investieren und bis zu 10 % in A-Anteile, die an der Shanghai Hong Kong Stock Connect notiert sind. (…)“.

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

X.

Klarstellung der Anlagepolitik des Teilfonds „Framlington Longevity Economy“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird die „Anlagestrategie“ des Teilfonds klargestellt und angepasst an bestimmte von den Behörden in Hongkong geforderte Angaben für die rechtlichen Unterlagen in Hongkong. Daher wurde beschlossen, im dritten Absatz des Abschnitts „Anlagestrategie“ im Anhang des Teilfonds folgende Angaben hinzuzufügen: “(…) Abgedeckt werden Unternehmen jeglicher Art, die sich mit dem Thema Bevölkerungsalterung beschäftigen. Hierzu zählen etwa Unternehmen, die Produkte für die zahlreichen alten Menschen verkaufen, die einen immer größeren Anteil an den Verbraucherausgaben haben, Finanzunternehmen, die langfristige Sparpläne entwickeln oder Immobiliengesellschaften, die spezialisiert sind auf Altersheime oder Krankenhäuser. (…)“.

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

XI.

Klarstellung der Anlagestrategie des Teilfonds „Global Factors – Sustainable Equity“ und seiner Nutzung von Derivaten (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Anhang des Teilfonds klargestellt und angepasst an bestimmte von den Behörden in Hongkong geforderte Angaben für die rechtlichen Unterlagen in Hongkong. Daher wurde Folgendes beschlossen:

Die zurzeit geltende Höchstgrenze von 5 % (seiner Nettoinventarwerte) für Anlagen in Geldmarktinstrumente anzugeben; und

Zu bestätigen, dass der Teilfonds weder Wertpapierleihgeschäfte noch Pensions-/​umgekehrte Pensionsgeschäfte nutzt.

Zudem führt der Teilfonds die neue Anteilklasse „BX“ ein.

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

XII.

Änderung der Anlagestrategie und der Methode zur Berechnung des Gesamtrisikos des Teilfonds „Euro Credit Total Return“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Anhang des Teilfonds zu folgenden Zwecken geändert:

Es wird erwähnt, dass der Teilfonds eine jährliche Volatilität von 10 % anstrebt.

Änderung der Berechnungsmethode der globalen Exposition des Teilfonds vom Commitment-Ansatz zum Value-at-Risk-Ansatz (VaR) und Ergänzung der entsprechenden Angaben.

Diese Änderung ermöglicht es dem Portfolioverwalter, den Teilfonds vor dem Anstieg kurzfristiger Zinssätze zu schützen. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Politik der Zentralbanken (steigende Zinsen in Verbindung mit steigender Inflation) könnte der Verwalter tatsächlich mehr Derivate nutzen.

Die vorstehenden Änderungen wirken sich nicht auf das Risikoprofil oder den synthetischen Risiko- und Ertragsindikator (SRRI) des Teilfonds aus.

Diese Änderung tritt einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung am 26. August 2022 in Kraft.

Anteilinhaber, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 26. August 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

XIII.

Klarstellung der Anlagestrategie des Teilfonds „ACT European High Yield Bonds Low Carbon“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird zu Transparenzzwecken der maximale Prozentanteil von Anlagen in Ländern außerhalb Europas klargestellt und der zehnte Absatz des Abschnitts „Anlagestrategie“ folgendermaßen geändert: „Hauptsächlich investiert der Teilfonds gezielt in festverzinsliche, übertragbare Schuldtitel mit einem schlechteren Rating als Investment Grade, die vor allem von in Europa ansässigen öffentlichen oder privaten Unternehmen ausgegeben werden und die in einer europäischen Währung lauten ({zusätzlich} bis zu 20 % des Nettovermögens können in anderen Rechtsgebieten angelegt werden, darunter die USA oder Schwellenmärkte wie Lateinamerika oder Asien).“

Diese Änderung wirkt sich nicht auf Ihr Risikoprofil aus.

Diese Änderung tritt sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

XIV.

Umbenennung von Teilfonds (die „Teilfonds“)

Die nachstehend aufgeführten Teilfonds werden nach einem Beschluss des Verwaltungsrats folgendermaßen umbenannt:

„AXA World Funds – Framlington Global Convertible“ in „AXA World Funds – Global Convertibles“;

„AXA World Funds – Framlington Next Generation“ in „AXA World Funds – Next Generation“;

„AXA World Funds – Framlington Italy“ in „AXA World Funds – Italy Equity“;

„AXA World Funds – Framlington Switzerland“ in „AXA World Funds – Switzerland Equity“ (nachstehend zusammen als die „Teilfonds“ bezeichnet);

Nach einem weiteren Beschluss werden die jeweiligen Abschnitte im allgemeinen Teil des Prospekts entsprechend aktualisiert, um die neuen Namen der Teilfonds zu berücksichtigen.

Diese Änderungen treten am 6. August 2022 in Kraft.

XV.

Einrichtung und Änderung von Anteilklassen der Gesellschaft

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden verschiedene neue Anteilklassen eingerichtet und der Prospekt geändert (die Tabelle der Anteilklassen im allgemeinen Teil und ggf. die jeweiligen Besonderheiten der Teilfonds), um deren Merkmale zu beschreiben:

Es gibt folgende neue Anteilklassen:

Name der eingerichteten Anteilklasse Richtet sich an Anfänglicher Mindest-
anlagebetrag
Zusätzlicher Mindest-
anlagebetrag
Gesamter Mindestsaldo aller Teilfonds Mindestsaldo einer Anteilklasse eines Teilfonds Teilfonds
ZD Wird nur über digitale Plattformen angeboten. Dabei handelt es sich um große-, die ihren Kunden über eine mobile Applikation Finanzdienstleistungen anbieten. Sie sind von der Verwaltungsgesellschaft ausdrücklich zugelassen. 250.000 10.000 250.000 10.000 – ACT Clean Economy
– Framlington Digital Economy
– ACT Green Bonds
– Global Inflation Short Duration Bonds
IO Wird nur angeboten für institutionelle Anleger, die direkt oder indirekt in eigenem Namen investieren und/​oder Finanzintermediäre, die unabhängige Vermögensverwaltung anbieten 1 Mio., mit Ausnahme der Anteilklassen, die in der nachstehenden Tabelle „Ausnahmen für die Mindestzeichnung und -beteiligung – Betrag“ aufgeführt sind. Keine Keine Keine – Euro Credit Short Duration
– Euro Short Duration Bonds
– Global Short Duration Bonds
– US Short Duration High Yield Bonds

Zudem änderte der Verwaltungsrat die Definition der Anteilklasse „BX“, um sie auszuweiten auf AXA Belgium, AXA Bank Belgium SA/​NV und Crelan SA/​NV. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird bei folgenden Teilfonds die Anteilklasse „BX“ eingeführt. Sie hat die in deren jeweiligen Anhängen beschriebenen, speziellen Merkmale:

Framlington Emerging Markets; und

Global Factors – Sustainable Equity.

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird bei folgenden Teilfonds die Anteilklasse „AX“ eingeführt. Sie hat die in deren jeweiligen Anhängen beschriebenen, speziellen Merkmale:

Euro Credit Plus; und

ACT Multi Asset Optimal Impact.

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird beim Teilfonds „Chorus Equity Market Neutral“ die Anteilklasse „ZF“ eingeführt. Sie hat die in dessen Anhang beschriebenen, speziellen Merkmale.

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird beim Teilfonds „ACT Biodiversity“ die Anteilklasse „X“ eingeführt. Sie hat die in dessen Anhang beschriebenen, speziellen Merkmale.

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird bei folgenden Teilfonds die Anteilklasse „ZI“ eingeführt. Sie hat die in deren jeweiligen Anhängen beschriebenen, speziellen Merkmale:

Global Sustainable Aggregate; und

Framlington All China Evolving Trends (der umbenannt wird in „China Sustainable Growth“).

Nach einem weiteren Beschluss des Verwaltungsrats wird die Anteilklasse „HK“ entfernt. Alle Erwähnungen dieser Anteilklasse im Prospekt sowie ggf. in den entsprechenden Details zu den Teilfonds werden somit gelöscht, da diese Klasse bei allen Teilfonds bis spätestens 2019 liquidiert wurde.

Schließlich wurde die Tabelle der Anteilklassen im allgemeinen Teil des Prospekts aktualisiert, um die jüngste Einführung eines neuen Teilfonds der Gesellschaft zu berücksichtigen.

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

XVI.

Einfügung von Informationen zu bestimmten Risiken im Anhang der Teilfonds, die über das Programm Stock Connect, RQFII-Quoten oder Bond Connect investieren.

Dem Verwaltungsrat ist aufgefallen, dass bei bestimmten Teilfonds, die in China über das Programm Stock Connect, RQFII-Quoten oder Bond Connect investieren, die diesbezüglichen spezifischen Risikofaktoren nicht erwähnt wurden, wenn diese Exposition zu vernachlässigen ist (weniger als 10 % des Nettovermögens). Zu Transparenzzwecken werden nach einem Beschluss des Verwaltungsrats in den Anhängen der Teilfonds, die mehr als 5 % ihres Nettovermögens in diese Wertpapiere investieren, die entsprechenden spezifischen Risikofaktoren hinzugefügt:

Risiko Teilfonds
Investition über das Programm Stock Connect ACT Clean Economy;
Framlington Emerging Markets
Framlington Evolving Trends
ACT Multi Asset Optimal Impact
RQFII Asian High Yield Bonds
Bond Connect ACT Green Bonds

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass sich die Anlagestrategie und die Risiken nicht ändern.

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

XVII.

Einfügung bestimmter Informationen im Anhang der Teilfonds, die in kündbare Anleihen investiert oder diesen ausgesetzt sind

Zu Transparenzzwecken werden nach einem Beschluss des Verwaltungsrats die Anhänge der nachstehend aufgeführten Teilfonds geändert, um ihre potenzielle Exposition gegenüber kündbaren Anleihen bzw. ihre Investition in kündbare Anleihen zu berücksichtigen.

Maximale Investition in kündbare Anleihen /​ Exposition gegenüber kündbaren Anleihen Teilfonds
Gesamtvermögen (direkte Investitionen oder über Derivate)

Global Flexible Property;

Selectiv’ Infrastructure;

Asian High Yield Bonds;

Asian Short Duration Bonds;

Euro Credit Short Duration;

Euro Short Duration Bonds;

Euro 7-10;

Euro 10 + LT;

Euro Bonds;

Euro Sustainable Bonds;

Euro Sustainable Credit;

Euro Credit Plus;

Euro Credit Total Return;

Global Sustainable Aggregate;

Global Sustainable Credit Bonds;

ACT European High Yield Bonds Low Carbon

ACT Green Bonds;

ACT Dynamic Green Bonds;

ACT Social Bonds;

Global High Yield Bonds;

Global Strategic Bonds;

ACT US Corporate Bonds Low Carbon;

US Credit Short Duration IG;

US Dynamic High Yield Bonds;

US Enhanced High Yield Bonds;

US High Yield Bonds;

US Short Duration High Yield Bonds;

ACT Emerging Markets Short Duration Bonds Low Carbon;

Global Income Generation

Gesamtvermögen (direkte Investitionen)

Euro Buy and Maintain Sustainable Credit;

Global Buy and Maintain Credit;

ACT Global High Yield Bonds Low Carbon;

ACT US High Yield Bonds Low Carbon;

ACT US Short Duration High Yield Bonds Low Carbon;

Global Short Duration Bonds;

Emerging Markets Euro Denominated Bonds

bis zu 50 % des Nettovermögens

Framlington Global Convertibles (der umbenannt wird in „Global Convertibles“);

China Sustainable Short Duration Bonds;

Defensive Optimal Income;

Global Optimal Income;

Optimal Income;

Dynamic Optimal Income;

Global Emerging Markets Bonds; und

ACT Multi Asset Optimal Impact

Bis zu 20 % des Nettovermögens Euro Inflation Plus

Nach einem weiteren Beschluss des Verwaltungsrats werden aufgrund dieser Ergänzung im Abschnitt „Risiken“ in den Anhängen der vorstehend erwähnten Fonds folgende spezifische Risikofaktoren hinzugefügt:

Reinvestition; und

Verlängerung;

Dies gilt mit Ausnahme der Teilfonds, bei denen dieses Risiko bereits erwähnt wurde.

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass sich die Anlagestrategie und die Risiken nicht ändern.

Das Produktinformationsblatt der vorstehend aufgeführten Teilfonds wird entsprechend geändert.

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

XVIII.

Einfügung bestimmter Informationen im Anhang der Teilfonds, die in unbefristete Anleihen investiert oder diesen ausgesetzt sind

Zu Transparenzzwecken werden nach einem Beschluss des Verwaltungsrats die Anhänge der nachstehend aufgeführten Teilfonds geändert, um ihre potenzielle Exposition gegenüber unbefristeten Anleihen bzw. ihre Investition in unbefristete Anleihen zu berücksichtigen.

Die Anhänge folgender Teilfonds wurden geändert, um zum Ausdruck zu bringen, dass sie bis zu 50 % ihres Nettovermögens in unbefristete Anleihen investieren bzw. bei unbefristeten Anleihen engagiert sein können:

Asian High Yield Bonds; und

Asian Short Duration Bonds.

Die Anhänge folgender Teilfonds wurden geändert, um zum Ausdruck zu bringen, dass sie bis zu 25 % ihres Nettovermögens in unbefristete Anleihen investieren bzw. bei unbefristeten Anleihen engagiert sein können:

Euro Credit Short Duration ;

Euro Strategic Bonds;

Euro Sustainable Credit;

Euro Credit Plus; und

Euro Credit Total Return.

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass sich die Anlagestrategie und die Risiken nicht ändern.

Das Produktinformationsblatt der vorstehend aufgeführten Teilfonds muss entsprechend geändert werden.

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

XIX.

Verschiedenes

Schließlich wird nach einem Beschluss des Verwaltungsrats eine begrenzte Anzahl kleinerer Änderungen, Modifizierungen, Klarstellungen, Korrekturen, Anpassungen und/​oder Aktualisierungen vorgenommen, u. a. eine Aktualisierung der Referenz und eine Anpassung der definierten Begriffe. Hierzu zählt Folgendes:

Aktualisierung des Taxonomie-Abschnitts des Prospekts, um folgende Angaben einzufügen: „Teilfonds, die gemäß SFDR als Teilfonds nach Artikel 9 gelten, müssen mindestens 0 % der Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds in zugrunde liegende ökologisch nachhaltige Anlagen investieren (darunter der Ermöglichung und dem Übergang dienende Aktivitäten). Hiervon ausgenommen sind die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Teilfonds:

Teilfonds Taxonomie-Anpassung
AXA WORLD FUNDS ACT CLEAN ECONOMY 1 %
AXA WORLD FUNDS EURO SUSTAINABLE BONDS 1 %
AXA WORLD FUNDS ACT DYNAMIC GREEN BONDS 5%
AXA WORLD FUNDS ACT GREEN BONDS 5%
AXA WORLD FUNDS ACT EUROZONE IMPACT 1 %

Ungeachtet des vorstehenden Mindestanteils ökologisch nachhaltiger Anlagen liegt der Mindestanteil für Anlagen in der Ermöglichung und dem Übergang dienende Aktivitäten zurzeit bei 0 %.“

Entfernung von „Anleihen“ in den Informationen zu den Hauptanlagearten, in die der Teilfonds Framlington Sustainable Eurozone investiert (im Abschnitt „Derivate und Techniken der effizienten Portfolioverwaltung“ seines Anhangs), da die Angabe bisher falsch war.

Teilfonds AWF – Framlington Italy (der umbenannt wird in AWF – Italy Equity): Aktualisierung des rechtlichen Hinweises zur Einstufung von Teilfonds als „geeignete Anlagen“ für piani individuali di risparmio a lungo termine (PIR) zwecks Ergänzung des neuen Gesetzes Nr. 234 vom 30. Dezember 2021.

Entfernung des Anhangs für den Teilfonds „Framlington Talents Global“ nach dessen Fusion mit dem Teilfonds „Framlington Social Progress“ am 17. Juni 2022.

Entfernung der Erwähnung von „Merrill Lynch“ bei allen BofA-Indizes wegen der Änderung des Namens dieser Vergleichsindizes. Diese Änderung wird in den Anhängen folgender Teilfonds berücksichtigt:

„Euro Credit Plus“;

„Euro Credit Total Return“;

„Euro Buy and Maintain Sustainable Credit“;

„Global Sustainable Credit Bonds“;

„ACT Green Bonds“; and

„Global Buy and Maintain Credit“.

Aktualisierung der Namen bestimmter FTSE-Indizes nach deren Namensänderung. Diese Änderung wird in den Anhängen folgender Teilfonds berücksichtigt:

Euro Short Duration Bonds;

Euro Strategic Bonds;

Euro 7-10;

Euro 10 + LT;

Euro Bonds;

Euro Sustainable Bonds.

Entfernung des Anhangs für den Teilfonds „European High Yield Bonds“ nach dessen Fusion mit dem Teilfonds „ACT European High Yield Bonds Low Carbon“ am 11. März 2022;

Entfernung der falschen Erwähnung von „AXA Investment Managers UK Limited (London)“ als Unteranlageverwalter für auf GBP lautende Wertpapiere des Teilfonds „Global Buy and Maintain Credit“;

Bei allen Teilfonds die Einfügung einer von der französischen Aufsichtsbehörde geforderten Klarstellung zu den Nachhaltigkeitsrisiken. Diese lautet folgendermaßen: „Angesichts der Anlagestrategie und des Risikoprofils des Teilfonds wird davon ausgegangen, dass sich die Nachhaltigkeitsrisiken dem Anlageverwalter zufolge in [geringem/​durchschnittlichem/​hohem] Maße auf die Erträge des Teilfonds auswirken“;

Folgende Änderung der Spalte „Anmerkungen“ zur Klasse G in der Tabelle der Anteilklassen im allgemeinen Teil des Prospekts, um bei der Ausnahmeschwelle von 300 Mio. folgende Teilfonds hinzuzufügen: AXA WF – China Sustainable Growth (vorher unter dem Namen ‘AXA WF – All China Evolving Trends), AWF – ACT Clean Economy und AWF – ACT Low Plastic & Waste Equity QI (neu eingeführter Teilfonds);

Aktualisierung des Abschnitts „Fragen und Beschwerden“ im allgemeinen Teil des Prospekts, um mehr Details bereitzustellen zur Bearbeitung von Beschwerden der Anleger.

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

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Der Prospekt, der die in diesem Schreiben erwähnten Änderungen berücksichtigt, wird am eingetragenen Geschäftssitz der Sicav erhältlich sein.

Für Anleger in Deutschland sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch am Sitz der deutschen Informationsstelle AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main kostenlos und in Papierform erhältlich.

Für Anleger in Österreich sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente bei der österreichischen Zahl- und Informationsstelle UniCredit Bank Austria AG, Rothschildplatz 1, 1020 Wien während der normalen Geschäftszeiten kostenlos in Papierform erhältlich.

Für Anleger im Fürstentum Liechtenstein sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente bei der Zahlstelle in Liechtenstein, LGT Bank AG, Herrengasse 12, FL-9490 Vaduz, kostenlos und auf Wunsch in Papierform erhältlich.

Mit freundlichen Grüßen,

Der Verwaltungsrat der SICAV

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