Änderung der Technischen Regulierungsstandards zur EU-Offenlegungsverordnung: BaFin erläutert ihre Erwartungen

Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre „Fragen und Antworten zur EU-Offenlegungsverordnung “ aktualisiert. Hintergrund ist: Die Europäische Kommission hat die Technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standard) zur EU-Offenlegungsverordnung kurzfristig durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/363 geändert. Diese erschien am 17. Februar 2023 im EU-Amtsblatt und war drei Tage später anzuwenden.

Die geänderten Anhänge II bis V der Technischen Regulierungsstandards erhalten nun erweiterte Angaben zu taxonomiekonformen Investitionen in die Bereiche fossiles Gas und Kernenergie. Sie müssen seit dem 20. Februar 2023 verwendet werden.

Zu den sich daraus für Finanzmarktteilnehmer ergebenden Herausforderungen nimmt die BaFin in der neuen Frage und Antwort Nr. 5 Stellung und erläutert dort ihre Erwartungen an die Finanzmarktteilnehmer

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