Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Änderung
der Förderbekanntmachung
„Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur Unterstützung
von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten
der Automobilindustrie“
Die Förderbekanntmachung „Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur Unterstützung von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie“ vom 5. Oktober 2021 (BAnz AT 13.10.2021 B1) wird geändert.
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Nummer 5.2 – Dauer der Förderung – wird wie folgt neu gefasst:Der Förderzeitraum im Rahmen dieser Förderbekanntmachung ist im Rahmen der verfügbaren Mittel auf den 31. Dezember 2026 begrenzt.
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Nummer 7.1 – Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen – wird wie folgt neu gefasst:Mit der Administration der Fördermaßnahme hat das BMWE einen Projektträger beauftragt.Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.fahrzeugtransformation.de. Vordrucke, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.fahrzeugtransformation.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Diese Änderung der Förderbekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Im Auftrag
Ernst Stöckl-Pukall
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