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Ad-hoc-Wochencheck: Insolvenzen, Ermittlungen, Bilanzfehler und überraschende Prognoseänderungen

GGOMANG (CC0), Pixabay
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Die letzte Septemberwoche hatte es für Anleger in sich. Zwischen dem 28. September und dem 3. Oktober 2026 veröffentlichten zahlreiche börsennotierte Unternehmen und Anleiheemittenten neue Insiderinformationen.

Dabei reicht das Spektrum von einer Insolvenz über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und eine Fehlerfeststellung der BaFin bis zu Gewinnwarnungen, Prognoseerhöhungen, einer Unternehmensübernahme und überraschenden Veränderungen in Vorstandsetagen.

Für Anleger lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die wichtigsten Ad-hoc-Meldungen der Woche.

Leef Blattwerk: Für Anleihegläubiger wird es ernst

Eine der gravierendsten Meldungen der Woche kam von der Leef Blattwerk GmbH.

Das Unternehmen teilte am 29. September mit, beim Amtsgericht Potsdam einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen zu wollen.

Auch die Muttergesellschaft Leef Holding GmbH soll einen Insolvenzantrag stellen.

Besonders brisant ist die Meldung für Anleger, weil Leef Blattwerk Emittentin einer Unternehmensanleihe ist.

Nach Angaben des Unternehmens wurde der laufende Geschäftsbetrieb bislang wesentlich durch kurzfristige Gesellschafterfinanzierungen finanziert. Diese seien jeweils von Monat zu Monat fortgeführt worden.

Am 29. September hätten die Gesellschafter entschieden, diese Finanzierungen nicht weiterzuführen.

Eine andere Finanzierung des erforderlichen Liquiditätsbedarfs konnte nach Unternehmensangaben nicht erreicht werden.

Die Folge ist drastisch:

Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als zahlungsunfähig.

Eine außergerichtliche Sanierung und eine Restrukturierung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz kommen nach Angaben der Gesellschaft nicht mehr in Betracht.

Für Anleihegläubiger bedeutet das eine völlig veränderte Situation.

Leef Blattwerk weist ausdrücklich darauf hin, dass die Antragstellung Auswirkungen auf Rückzahlung und Bedienung der Unternehmensanleihe hat.

Die Forderungen der Anleihegläubiger sollen nun im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.

Wie hoch eine mögliche Insolvenzquote ausfallen könnte, lässt sich daraus noch nicht ableiten.

Für betroffene Anleger dürfte diese Meldung jedoch die wichtigste Ad-hoc-Nachricht der gesamten Woche sein.

innoscripta: Durchsuchungen wegen Ermittlungen zu Forschungszulagen

Eine weitere außergewöhnliche Insiderinformation veröffentlichte die innoscripta SE am 1. Oktober.

Geschäftsräume des Unternehmens und weiterer Gesellschaften der innoscripta-Gruppe wurden durchsucht.

Grundlage waren zwei Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd vom 3. August und 15. September 2026.

Nach Angaben des Unternehmens stehen die Maßnahmen im Zusammenhang mit einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Im Raum steht der Verdacht der Beihilfe zur Erlangung eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils bei der Beantragung von Forschungszulagen durch Kunden des Unternehmens.

Hier ist allerdings eine saubere juristische Einordnung notwendig.

Ein Ermittlungsverfahren und Durchsuchungen sind kein Beweis für eine Straftat.

Auch innoscripta erklärt, dass eine abschließende Bewertung der Vorwürfe derzeit noch nicht möglich sei.

Nach dem vorläufigen Kenntnisstand des Unternehmens betreffen die in den Durchsuchungsbeschlüssen beschriebenen Vorgänge mögliches Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter bei der Bearbeitung bestimmter Kundenmandate.

Das Unternehmen betont außerdem, dass die Entscheidung über die Antragstellung und die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit der gegenüber Behörden gemachten Angaben grundsätzlich bei den jeweiligen Kunden liege.

innoscripta erklärte, mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren.

Für Aktionäre bleibt die Angelegenheit trotzdem hoch relevant.

Noch völlig offen sind insbesondere mögliche finanzielle Auswirkungen, Konsequenzen für bestehende Kundenbeziehungen und die Frage, ob sich aus den Ermittlungen weitere Sachverhalte ergeben.

Anleger sollten deshalb weitere Veröffentlichungen des Unternehmens und der zuständigen Behörden aufmerksam verfolgen.

Pentixapharm: BaFin stellt Fehler im Konzernabschluss fest

Eine weitere bemerkenswerte Nachricht kam am Freitagabend von der Pentixapharm Holding AG.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat ihre Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses 2024 abgeschlossen und Fehler festgestellt.

Dabei geht es keineswegs nur um geringfügige Beträge.

Nach Auffassung der BaFin wurden immaterielle Vermögenswerte um 34,7 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen.

Auch die Kapitalrücklage sei um 21,6 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen worden.

Von den 34,7 Millionen Euro entfallen laut Mitteilung 21,6 Millionen Euro auf Wertansätze aus einer Kaufpreisallokation auf Ebene der früheren Anteilseignerin der Pentixapharm AG.

Weitere 13,1 Millionen Euro betreffen Ausgaben der Jahre 2021 bis 2024 für das Entwicklungsprojekt PentixaFor.

Nach Auffassung der BaFin waren die Voraussetzungen für eine Aktivierung dieser Ausgaben nicht erfüllt.

Der Vorstand hat beschlossen, gegen den Bescheid keine Rechtsbehelfe einzulegen.

Gleichzeitig betont das Unternehmen, dass die Feststellungen nach Einschätzung des Vorstands keine wesentlichen Auswirkungen auf operative Geschäftstätigkeit, Liquidität und Geschäftsaussichten hätten.

Auch die Prognose für 2026 soll unverändert bleiben.

Für Anleger bleibt die Feststellung dennoch relevant.

Eine behördliche Fehlerfeststellung in einem Konzernabschluss gehört zu den Informationen, die bei der Beurteilung von Bilanzqualität und Unternehmenshistorie berücksichtigt werden sollten.

MeVis Medical Solutions rutscht beim EBIT ins Minus

Bereits am Montag kam eine deutliche Prognosekorrektur von MeVis Medical Solutions.

Das Unternehmen erwartet für das Geschäftsjahr 2025/2026 nun einen Umsatz von lediglich 15,0 bis 15,5 Millionen Euro.

Bislang waren 16,5 bis 17,0 Millionen Euro prognostiziert worden.

Noch deutlicher fällt die Veränderung beim Ergebnis aus.

Statt eines positiven EBIT zwischen 0,5 und einer Million Euro erwartet MeVis nun einen operativen Verlust zwischen einer und 1,5 Millionen Euro.

Als Gründe nennt das Unternehmen eine gedämpfte Nachfrage im Mammographiegeschäft mit dem Kunden Hologic und die weiterhin langsame Umsetzung des Lungenkrebs-Screenings in Deutschland.

Für Anleger ist besonders der Wechsel von einem erwarteten Gewinn zu einem erwarteten Verlust relevant.

Die Meldung zeigt gleichzeitig ein klassisches Risiko kleiner spezialisierter Technologieunternehmen: Abhängigkeiten von einzelnen Kunden und die Verzögerung erwarteter Marktimpulse können erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis haben.

LPKF senkt ebenfalls die Prognose

Auch bei LPKF Laser & Electronics müssen Anleger ihre bisherigen Erwartungen korrigieren.

Der Vorstand senkte am 30. September die Prognose für 2026.

Ein größerer Auftrag aus dem Solarbereich, der für das Erreichen der bisherigen Jahresziele wesentlich war, verzögert sich.

Nach Einschätzung des Unternehmens wird der Auftrag nicht mehr rechtzeitig eintreffen, um noch 2026 Umsatz zu generieren.

Auch erwartete Bestellungen im neuen Geschäftsfeld Advanced Packaging sollen später als ursprünglich angenommen eingehen.

Diese Umsätze verschieben sich damit voraussichtlich in das kommende Geschäftsjahr.

Das ist ein wichtiger Unterschied zu einem endgültigen Auftragsverlust: Die Umsätze könnten lediglich zeitlich verschoben sein.

Für das Geschäftsjahr 2026 hilft diese Perspektive allerdings nicht.

Die Prognose musste angepasst werden.

SBF: Kundeninsolvenz schlägt auf das Ergebnis durch

Die SBF AG demonstrierte in dieser Woche ein weiteres klassisches Unternehmensrisiko: die Insolvenz eines Kunden.

Das Unternehmen wurde über die vorläufige Insolvenzverwaltung eines Kunden informiert.

Gegenüber diesem Kunden bestanden zum Zeitpunkt der Meldung offene Forderungen von rund einer Million Euro.

Das zwingt SBF zu einer Anpassung seiner Ergebnisprognose.

Der Fall zeigt, warum Anleger bei kleineren Unternehmen nicht ausschließlich auf Umsatz und Auftragsbestand achten sollten.

Ebenso wichtig ist die Frage:

Wie stark ist das Unternehmen von einzelnen Kunden abhängig?

Eine Million Euro Forderungsausfall kann für einen Großkonzern unbedeutend sein. Bei einem kleineren börsennotierten Unternehmen kann derselbe Betrag erhebliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis haben.

11880 Solutions erhöht die EBITDA-Prognose – aber mit einem wichtigen Zusatz

Nicht alle Prognoseänderungen dieser Woche waren negativ.

11880 Solutions hob seine EBITDA-Prognose für 2026 an.

Ursprünglich hatte das Unternehmen ein EBITDA zwischen 2,6 und 3,2 Millionen Euro erwartet.

Nun soll das Ergebnis moderat über dem oberen Ende dieser Spanne liegen.

Auf den ersten Blick eine positive Meldung.

Allerdings sollten Anleger den Grund dafür beachten.

Das Unternehmen verweist ausdrücklich auf positive Einmaleffekte.

Gleichzeitig wird beim Umsatz und beim Cash-Bestand inzwischen lediglich das untere Ende der bisherigen Prognosebandbreiten oder sogar ein geringfügig niedrigerer Wert erwartet.

Die operative Interpretation ist deshalb differenzierter als die Überschrift „EBITDA-Prognose erhöht“ zunächst vermuten lässt.

Ein höheres Ergebnis aufgrund einmaliger Effekte besitzt eine andere Qualität als eine Prognoseerhöhung aufgrund dauerhaft steigender Umsätze oder verbesserter operativer Margen.

MLP erhöht Jahresprognose deutlich

Eine deutlich positivere Prognosemeldung kam am 2. Oktober von MLP.

Der Finanzdienstleistungskonzern erwartet für das dritte Quartal ein EBIT deutlich oberhalb des Vorjahreswertes von 18,3 Millionen Euro.

Als wesentlichen Grund nennt MLP deutlich höhere erfolgsabhängige Vergütungen.

Für das Gesamtjahr wurde die EBIT-Prognose auf 110 bis 120 Millionen Euro erhöht.

Damit gehört MLP zu den positiven Überraschungen der Ad-hoc-Woche.

Für Anleger bleibt dennoch relevant, aus welchen Ertragsquellen die Verbesserung stammt und inwieweit diese nachhaltig wiederholbar sind.

GESCO kauft ARKU und erhöht Umsatzprognose

Auch die Beteiligungsgesellschaft GESCO sorgte für eine interessante Meldung.

GESCO übernimmt sämtliche Anteile an der ARKU Maschinenbau GmbH aus Baden-Baden.

ARKU entwickelt unter anderem Präzisionsricht- und Entgratmaschinen sowie Bandanlagen.

Das Unternehmen beschäftigt weltweit 189 Mitarbeiter und soll 2026 einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro erzielen.

Durch die Erstkonsolidierung ab dem 1. Oktober erwartet GESCO für 2026 einen zusätzlichen Konzernumsatz zwischen zehn und 13 Millionen Euro.

Entsprechend erhöhte der Vorstand die Umsatzprognose von bislang 515 bis 530 Millionen Euro auf nunmehr 525 bis 543 Millionen Euro.

Beim Konzernergebnis bleibt die Prognose dagegen unverändert bei 15 bis 20 Millionen Euro.

Der Grund: Ergebnisbeiträge von ARKU werden im vierten Quartal zunächst durch Erstkonsolidierungseffekte und Transaktionskosten belastet.

Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

CTS Eventim: Finanzvorstand geht mit sofortiger Wirkung

Personalentscheidungen können ebenfalls Insiderinformationen darstellen.

Bei CTS Eventim kam es am 30. September zu einer überraschenden Veränderung.

Finanzvorstand Dr. William Willms schied mit sofortiger Wirkung aus dem Vorstand aus.

Seine Aufgaben übernimmt zunächst Dr. Philipp Knigge, Senior Vice President Finance.

Knigge arbeitet nach Angaben des Unternehmens seit rund neun Jahren in unterschiedlichen Finanzfunktionen für CTS Eventim.

Warum Willms mit sofortiger Wirkung ausschied, wurde in der Ad-hoc-Mitteilung nicht näher erläutert.

Gerade bei einem kurzfristigen Ausscheiden eines Finanzvorstands sollten Anleger deshalb beobachten, ob weitere Informationen folgen.

Das bedeutet nicht, dass hinter einem sofortigen Vorstandswechsel zwangsläufig ein Problem stehen muss.

Die fehlende nähere Begründung lässt aber zunächst Fragen offen.

Borussia Dortmund ordnet seine Führung langfristig neu

Eine andere Personalentscheidung wurde bei Borussia Dortmund bekannt.

Die Anstellungsverträge von Carsten Cramer, Lars Ricken und Thomas Treß wurden verlängert.

Zusätzlich wurde Carsten Cramer zum Vorsitzenden der Geschäftsführung ernannt.

Für Aktionäre der börsennotierten Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA bedeutet dies vor allem langfristige personelle Kontinuität auf der Führungsebene.

Anders als bei CTS Eventim handelt es sich hier nicht um einen überraschenden Abgang, sondern um eine längerfristige Neuordnung beziehungsweise Bestätigung der Geschäftsführung.

Allane wechselt vom Prime Standard in den General Standard

Eine für Aktionäre interessante strukturelle Entscheidung traf die Allane SE.

Das Unternehmen will vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse wechseln.

Die Aktie bleibt damit grundsätzlich im regulierten Markt.

Allerdings sind mit dem Prime Standard zusätzliche Transparenz- und Publizitätspflichten verbunden, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen des regulierten Marktes hinausgehen.

Für Aktionäre ist der Wechsel deshalb durchaus relevant.

Er bedeutet nicht, dass die Aktie die Börse verlässt.

Die Gesellschaft reduziert jedoch die zusätzlichen Anforderungen, denen sie als Prime-Standard-Unternehmen unterliegt.

Anleger sollten beobachten, welche konkreten Veränderungen sich daraus bei Finanzberichten, Kommunikation und Kapitalmarktpräsenz ergeben.

Your Family Entertainment: Anleihe soll bis 2031 verlängert werden

Für Anleiheanleger gab es neben Leef Blattwerk eine zweite wichtige Meldung.

Die Your Family Entertainment AG möchte ihre 5,0-Prozent-Wandelschuldverschreibung 2025/2028 um drei Jahre verlängern.

Statt 2028 soll die Anleihe erst 2031 fällig werden.

Ab April 2028 soll der Zinssatz dafür von fünf auf 5,3 Prozent jährlich steigen.

Der Gesamtnennbetrag der Wandelanleihe liegt bei rund 2,4 Millionen Euro.

Die Gläubiger müssen der Änderung allerdings erst zustimmen.

Eine entsprechende Gläubigerversammlung ist für den 5. November 2026 vorgesehen.

Für Anleger bedeutet der Vorschlag im Kern:

Das Kapital soll drei Jahre länger zur Verfügung stehen, während die Verzinsung ab 2028 um 0,3 Prozentpunkte steigt.

Ob dieses Verhältnis aus Sicht eines einzelnen Anleihegläubigers attraktiv ist, muss jeder Investor selbst beurteilen.

fox e-mobility verschiebt Halbjahresbericht

Auch fox e-mobility veröffentlichte eine Insiderinformation.

Der für den 30. September geplante Halbjahresfinanzbericht konnte nicht veröffentlicht werden.

Der Hintergrund ist außergewöhnlich.

Nach dem unerwarteten Tod des Aufsichtsratsmitglieds Rene Peter am 25. September ist der Aufsichtsrat nach Angaben des Unternehmens derzeit nicht beschlussfähig und kann deshalb den Halbjahresabschluss nicht feststellen.

Der Vorstand hat beim zuständigen Amtsgericht die gerichtliche Bestellung eines Nachfolgers beantragt.

Der Halbjahresfinanzbericht soll unmittelbar nach Wiederherstellung der Beschlussfähigkeit veröffentlicht werden.

Die Verschiebung ist damit nach Darstellung des Unternehmens organisatorisch beziehungsweise gesellschaftsrechtlich bedingt.

Anleger sollten dennoch auf den neuen Veröffentlichungstermin achten.

Viromed meldet wissenschaftlichen Fortschritt

Eine positive Forschungsnachricht kam von Viromed Medical.

Ein wissenschaftliches Paper zu einer Studie über die Anwendung von kaltem atmosphärischem Plasma in der Lunge wurde nach Unternehmensangaben von einem international führenden medizinischen Fachjournal zur Veröffentlichung angenommen.

Für ein MedTech-Unternehmen kann eine solche wissenschaftliche Validierung erheblichen strategischen Wert besitzen.

Trotzdem sollte zwischen wissenschaftlicher Publikation und wirtschaftlichem Erfolg unterschieden werden.

Die Annahme eines Papers bedeutet noch keine regulatorische Zulassung eines Medizinprodukts und garantiert ebenso wenig zukünftige Umsätze.

Für die technologische Entwicklung des Unternehmens ist die Nachricht dennoch relevant.

Die Ad-hoc-Woche zeigt extreme Gegensätze

Die Meldungen der vergangenen Tage könnten kaum unterschiedlicher sein.

Auf der einen Seite stehen MLP, 11880 Solutions und GESCO mit Prognoseverbesserungen beziehungsweise strategischem Wachstum.

Auf der anderen Seite stehen MeVis und LPKF mit gesenkten Erwartungen.

Noch gravierender sind die Ereignisse bei Leef Blattwerk, innoscripta und Pentixapharm.

Dabei müssen Anleger allerdings sehr genau unterscheiden.

Bei Leef Blattwerk ist die Zahlungsunfähigkeit nach Unternehmensangaben bereits eingetreten und ein Insolvenzantrag beschlossen.

Bei innoscripta handelt es sich dagegen um laufende Ermittlungen und einen Verdacht. Eine abschließende Bewertung liegt ausdrücklich noch nicht vor.

Bei Pentixapharm wiederum hat die BaFin konkrete Fehler im Konzernabschluss festgestellt; das Unternehmen erklärt jedoch, dass daraus nach Einschätzung des Vorstands keine wesentlichen Auswirkungen auf operative Tätigkeit, Liquidität oder die Prognose 2026 entstehen.

Diese drei Sachverhalte dürfen deshalb nicht miteinander gleichgesetzt werden.

Was Anleger aus dieser Woche mitnehmen sollten

Ad-hoc-Meldungen sind für Anleger eine der wichtigsten Primärquellen überhaupt.

Unternehmen veröffentlichen solche Informationen nicht lediglich zu Werbezwecken. Emittenten müssen Insiderinformationen grundsätzlich nach Artikel 17 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung veröffentlichen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Aber auch eine Ad-hoc-Mitteilung muss gelesen und eingeordnet werden.

Eine Prognoseerhöhung aufgrund eines Einmaleffekts ist etwas anderes als starkes organisches Wachstum.

Eine Auftragsverschiebung ist etwas anderes als ein endgültiger Auftragsverlust.

Eine Durchsuchung ist etwas anderes als eine Verurteilung.

Eine Fehlerfeststellung der BaFin ist wiederum etwas anderes als eine bloße Meinungsverschiedenheit mit einem Analysten.

Und Zahlungsunfähigkeit ist noch einmal eine völlig andere Kategorie.

Gerade deshalb lohnt es sich, nicht nur die Überschrift einer Ad-hoc-Mitteilung zu lesen.

Fazit: Eine außergewöhnlich ereignisreiche Woche für Anleger

Die Ad-hoc-Woche vom 28. September bis 3. Oktober 2026 hatte für Anleger ungewöhnlich viel zu bieten.

Die schwerwiegendste Entwicklung betrifft die Leef Blattwerk GmbH. Die Zahlungsunfähigkeit und der angekündigte Insolvenzantrag treffen unmittelbar auch die Inhaber der Unternehmensanleihe.

Bei innoscripta müssen Anleger die Entwicklung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens verfolgen, ohne aus den bisherigen Maßnahmen bereits Schlussfolgerungen über eine mögliche Schuld einzelner Personen oder des Unternehmens zu ziehen.

Pentixapharm muss sich dagegen mit einer konkreten Fehlerfeststellung der BaFin zum Konzernabschluss 2024 auseinandersetzen.

Bei MeVis und LPKF wurden Erwartungen zurückgenommen, während MLP seine Prognose anhob und GESCO mit der ARKU-Übernahme weiter expandiert.

Die vielleicht wichtigste Erkenntnis dieser Woche lautet deshalb:

Zwischen einer scheinbar guten oder schlechten Überschrift und der tatsächlichen Bedeutung einer Ad-hoc-Meldung für Anleger liegt häufig ein erheblicher Unterschied.

Wer investiert ist, sollte deshalb nicht nur fragen, ob eine Nachricht positiv oder negativ klingt. Entscheidend ist, was sie für Liquidität, Verschuldung, Ergebnis, Unternehmenswert und zukünftigen Kapitalbedarf tatsächlich bedeutet.

Die zentralen Sachverhalte sind durch die jeweiligen Insiderinformationen bestätigt: Leef nennt ausdrücklich Zahlungsunfähigkeit und Auswirkungen auf die Unternehmensanleihe; innoscripta bestätigt die Durchsuchungen und den Ermittlungszusammenhang; die BaFin-Bilanzkontrolle bei Pentixapharm endete mit einer Fehlerfeststellung. EQS News MeVis und LPKF senkten ihre Erwartungen, während MLP und 11880 ihre Ergebnisprognosen anhoben. f

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