Abweisung des Insolvenzantrags wegen Massemangels
Aktenzeichen: 36e IK 4575/24
Gericht: Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Datum des Beschlusses: 25.01.2025
Schuldner: Frank-Peter Hugo Evertz
Geburtsdatum: 02.06.1955
Anschrift: Wollankstraße 75, 13359 Berlin
Entscheidung des Gerichts
Der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Frank-Peter Hugo Evertz wurde mangels Masse abgewiesen. Das bedeutet, dass keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken.
Rechtsmittelbelehrung
- Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.
- Frist: 2 Wochen ab Verkündung oder Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung.
- Einreichung:
- Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg
- Alternativ vor jeder Amtsgerichtsgeschäftsstelle, jedoch zählt der rechtzeitige Eingang beim zuständigen Gericht.
- Auch als elektronisches Dokument möglich (keine einfache E-Mail).
Einreichung elektronischer Rechtsmittel
- Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder
- Signiert und über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden (z. B. EGVP – Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach).
- Für genauere Anforderungen: § 130a Abs. 4 ZPO, ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung) und www.justiz.de.
Die Vorgänge stehen schon einen längeren Zeitraum im Fokus unserer Ermittlungen im Zusammenhang mit unzulässigen Anlagegeschäften, Geldwäsche über genossenschaftliche Strukturen. Hier arbeiten wir eng mit den europäischen Polizeibehörden zusammen. Zuletzt ist uns ein großer Erfolg bei der CoNet Verbrauchergenoossenschaft eG geglückt. An den Ermittlungen um die WSW WohnSachWerte eG waren wir beteiligt. In allen Fällen sind die Verantwortlichen in Haft bzw. bis zum Abschluss der Verfahren in U-Haft.
Wahrscheinlich hat im Falle des Herrn Frank-Peter Hugo Evertz das für ihn zuständige Finanzamt Berlin den Insolvenzantrag gestellt, um den Geschäftspraktiken dieses Herren (endlich) einmal Einhalt zu gebieten und ihn zu zwingen, „die Hosen“ auf seine alten Tage „einmal herunterzulassen“. Wie wahrscheinlich zu erwarten war, war außer heißer Luft nichts zu vollstrecken, so dass die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
Jetzt stellt sich die Frage, ob der sogenannte „Genossenschaftspapst“ weiter als Vorsitzender des Verbandsrates (vergleichbar mit einem Aufsichtsrat) eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes wie dem DEGP Deutsch-Europäischen Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. mit Sitz in Dessau bleiben kann. Auch dort sind schon erste Anzeichen für eine drohende Zahlungsunfähigkeit schon zu erkennen.
Die mutmaßliche Strategie des Herrn Evertz, seinen Kopf über seine zahlreichen Verflechtungen mit Genossenschaften und Vereinen über Honorare aus Dienstleistungsverträgen persönlich aus der Schlinge zu ziehen, dürfte damit nicht mehr aufgehen.
Die zweifelhaften Geschäftspraktiken des Herrn Frank-Peter Evertz sind in der Vergangenheit in mehreren Beiträgen auf diesem Portal nach meiner Auffassung völlig zu recht kritisiert worden.
Mutmaßlich laufen strafrechtliche Ermittlungen wegen der Beratung der schon zu langen Haftstrafen verurteilten Gremienmitglieder der insolventen WSW Wohnsachwerte e.G. in Bayern und des in U-Haft sitzenden Vorstands der ebenfalls insolventen CoNet Verbrauchergenossenschaft e.G., Thomas Sacher-Limberg, in Niedersachsen.
In beiden Fällen geht es um groß angelegten gewerbsmäßigen Betrug und andere schwerwiegenden Vermögensdelikte. Von den Geschädigten wird zunehmend der Verdacht geäußert, dass Herr Frank-Peter Evertz persönlich oder über eine seiner zahlreichen Gesellschaften für die Mitglieder der Gremien dieser und weiterer Genossenschaften beratend tätig gewesen und deren kriminelle Geschäftspraktiken damit maßgeblich gefördert haben könnte. Dies müssten die zuständigen Staatsanwaltschaften prüfen.
Um den ohnehin angeschlagenen DEGP als genossenschaftlichen Prüfungsverband mit Sitz in Sachsen-Anhalt nicht mit in diesen Strudel zu ziehen, wäre es sicher anzuraten, Herrn Evertz des Amtes des Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu entheben.