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Einigung

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Die neue Grenzpolizei in Bayern darf künftig Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze durchführen – aber nur mit Erlaubnis oder auf Anforderung des Bundes. Darauf hätten sich Bayr. Staatsregierung und Bund geeinigt, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) heute. Unabhängig kann die Grenzpolizei nicht agieren, wie aus der Mitteilung hervorgeht.

Vor allem aber dürfen die bayrischen Polizisten niemanden an der Grenze zurückweisen und nach Österreich zurückschicken. Denn wenn „aufenthaltsrechtliche Maßnahmen“ erforderlich sind, muss die Grenzpolizei „die weitere Sachbearbeitung unverzüglich an die Bundespolizei“ abgeben, wie es in Seehofers Mitteilung hieß. „Eine Zurückweisung kann damit nur durch die Bundespolizei erfolgen.“

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