19a-Verfügungen – das könnte eine richtige Waffe im Internet werden

Deutschlands Gesetzgeber wollen sich was trauen. 19a-Verfügungen sollen das Internet bezwingen. Worum geht es?

Das Internet ist allmächtig und von überragender Bedeutung für die Gesellschaft, die Wirtschaft und den Staat. Wer z.B. einmal in eine Bundestagsdebatte verfolgt, sieht dass weite Teile von Regierungsbank und Abgeordnete häufig das Handy in der Hand halten und sich damit beschäftigen. Das ist ein allgemeines Phänomen unserer Tage. Von Reich bis arm, mächtig oder ohnmächtig und jung bis alt – alle sind ständig ONLINE.

Problem ist nur: das Internet ist de facto unreguliert und befindet sich in den Händen einiger amerikanischer Konzerne. Nicht nur, dass damit sehr viel Geld verdient wird und dass mit den Daten völlig intransparent umgegangen wird, sondern diese MACHT einiger Konzerne ist inzwischen so groß, dass es nach einem rechtlichen Rahmen schreit oder wenigstens ein wenig ein ganz klein wenig nach einer Verhinderung von MACHT MISSBRAUCH.

Dass ist nicht neu in der Geschichte: wenn neue Technologien entstehen und diese sich durchsetzen, kommt die Frage nach der Regulierung auf: der Wilde Westen in Amerika war ja bekanntlich nur so lange FREI bis übermächtige Rinderbarone das Land durch Stacheldraht unter sich aufteilten. Gleiches gilt für die Eisenbahnen, die z.B. in Deutschland schlussendlich verstaatlicht wurden, Stahlbarone oder Erdölkonzerne. Irgendwann folgt dann eine Revolution, eine Verstaatlichung, eine Zerschlagung oder starke Regulierung. Eine ähnliche Entwicklung sehen wir bei dem Internet. Wenn Twitter die Macht hat den amerikanischen Präsidenten Trump zu sperren und zum SCHWEIGEN zu bringen, dann ist er wohl nicht mehr der mächtigste Mann der Welt, oder?

Macht bringt die Gefahr von Machtmißbrauch:

Also will Deutschland das Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) deutlich verschärfen und diesen Donnerstag geht es weiter: bei „überragende marktübergreifende Bedeutung“ kann das Bundeskartellamt einschreiten und eine Verfügung erlassen. Damit die Klagen und Widersprüche dagegen nicht zu lange dauern hat der Gesetzgeber in letzter Minute den Rechtsweg beschränkt: es geht nur zum Bundesgerichtshof und zurück. Nicht mehr und nicht weniger.

Mutig, mutig und clever – irgendwann muss der Rechtsstaat einschreiten und schlimmste Fehlentwicklungen stoppen. Deutschland ist Teil einer Bewegung: Die USA diskutieren die Zerschlagung von Facebook und die Europäische Union will das Treiben nicht länger hinnehmen.

Die goldenen Zeiten im Internet sind damit nicht vorbei. Ganz im Gegenteil: Rechtsstaatlichkeit sichert den freien Wettbewerb und den Wohlstand. Verarmen werden die Internet Milliardäre nicht…

Gesetzesbegründung und Text

Gleichzeitig hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, einen Ordnungsrahmen zu gestalten, der den Anforderungen an die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft
gerecht wird. Die Erfahrungen in Verfahren insbesondere mit Bezug zu großen digitalen Plattformen haben außerdem die Notwendigkeit einer zusätzlichen Beschleunigung von Kartellverwaltungsverfahren aufgezeigt.

https://www.heise.de/downloads/18/3/0/3/8/3/7/1/1923492.pdf

 

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