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10. Bekanntmachung zu den digitalen Gesundheitsanwendungen

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Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte

10. Bekanntmachung
zu den digitalen Gesundheitsanwendungen

Vom 9. Januar 2023
I.

Veränderung bestehender Gruppen digitaler Gesundheitsanwendungen in dem Verzeichnis

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte macht die Veränderung bestehender Gruppen digitaler Gesundheitsanwendungen nach den §§ 33a und 139e Absatz 1 Satz 2 und 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) bekannt.

II.

Aufnahme neuer digitaler Gesundheitsanwendungen in das Verzeichnis

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte macht die Aufnahme von neuen digitalen Gesundheitsanwendungen in das Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen nach den §§ 33a und 139e Absatz 1 Satz 3 SGB V in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 DiGAV bekannt.

III.

Änderung an dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte macht die Änderung an dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach den §§ 33a und 139e Absatz 6 Satz 1 SGB V in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DiGAV bekannt.

Der vollständige Wortlaut der oben genannten Bekanntmachungen ist in dem elektronischen Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (https:/​/​diga.bfarm.de) veröffentlicht.

Weitere Informationen zu den digitalen Gesundheitsanwendungen erhalten Sie unter https:/​/​www.bfarm.de/​DE/​Medizinprodukte/​Aufgaben/​DiGA-und-DiPA/​DiGA/​_​node.html

Bonn, den 9. Januar 2023

Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte

Prof. Dr. W. Knöß

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