Ein Jahr nach der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland fällt die Bilanz – wenig überraschend – ernüchternd aus. Die Gewerkschaft der Polizei nennt das Gesetz ein „Mängelexemplar“ und verweist auf massive Umsetzungsprobleme im Alltag. Unklare Regelungen, fehlende Kontrollmöglichkeiten und ein enormer bürokratischer Aufwand machen deutlich: Die Idee mag politisch gewollt gewesen sein – die Ausführung ist ein gesetzgeberisches Flickwerk.
Besonders gravierend ist: Weder der Schwarzmarkt wurde effektiv geschwächt, noch konnte der Jugendschutz gestärkt werden. Das war aber genau das politische Hauptziel. Stattdessen bleibt die Polizei in einem Dschungel aus unklaren Definitionen, regional unterschiedlichen Auslegungen und einem eklatanten Mangel an Ausstattung zurück. Die Folge: Verunsicherung bei Bürgerinnen und Bürgern, Frust bei den Ermittlern, und ein Gesetz, das vor allem eins erzeugt – Misstrauen in die politische Handlungsfähigkeit.
Gleichzeitig verweist der Deutsche Hanfverband auf das andere Extrem: Überregulierung, unnötige Verbote und ein Regelwerk, das selbst legale Konsumenten in die Grauzone drängt. Die fehlende Möglichkeit, Cannabis kontrolliert über Fachgeschäfte zu erwerben, hält den Schwarzmarkt am Leben – mit allen bekannten Risiken.
Statt nüchterner Aufklärung und evidenzbasierter Gesundheitspolitik regiert also der politische Spagat: Ein bisschen Freigabe hier, ein bisschen Repression da. Doch halbe Sachen funktionieren nicht – weder in der Drogenpolitik noch im Gesetzbuch.
Die Lösung? Ein realistisches Update des Gesetzes, das sowohl rechtssicher als auch praxisnah ist. Es braucht klare Spielregeln, effektive Kontrollen und eine Entkrampfung beim Umgang mit Konsumierenden. Nur so kann man Vertrauen schaffen, den Schwarzmarkt wirklich austrocknen und Polizei wie Gesellschaft entlasten. Bis dahin bleibt das CanG ein gut gemeinter, aber schlecht gemachter Gesetzesversuch.
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