Die Entlassung zweier Polizeikommissaranwärter in Brandenburg wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in zwei Beschlüssen bestätigt.
Auslöser waren Hinweise von Lehrkräften und Mit-Anwärtern, die den beiden Beamten verfassungsfeindliche Äußerungen vorwarfen. Auf dieser Grundlage hatte die Hochschule der Polizei die Anwärter aus dem Dienst entlassen. Bereits zuvor waren ihre Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gescheitert.
Auch in der nächsten Instanz blieben die Beschwerden ohne Erfolg. Das Gericht stellte klar: Polizeianwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf können jederzeit entlassen werden, wenn Zweifel an ihrer Eignung bestehen. Ein Anspruch darauf, die Ausbildung abzuschließen, besteht in solchen Fällen nicht.
Besonders entscheidend sei die Verfassungstreue. Beamte müssten sich aktiv zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhalt eintreten. Fehle dieses Vertrauen, sei eine weitere Verwendung im öffentlichen Dienst ausgeschlossen.
Für eine Entlassung genügten bereits begründete Zweifel des Dienstherrn. Die Gerichte prüften dabei lediglich, ob die Behörde korrekt gearbeitet habe – etwa ob sie den Sachverhalt zutreffend ermittelt habe. Den beiden Anwärtern gelang es nicht, die Aussagen der Zeugen in Zweifel zu ziehen.
Die Entscheidungen (Az. OVG 4 S 7/26 und OVG 4 S 8/26) sind unanfechtbar.
Kommentar hinterlassen