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Zweifel an Bilanz und Wirksamkeit der Verschmelzung bei der Smart & Green UG – Gläubiger fordern Aufklärung

camellia_sasanqua (CC0), Pixabay
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Ein aktueller Unternehmensvertrag vom 18. März 2025, notariell beurkundet in Berlin, dokumentiert die Verschmelzung der Smart & Green UG (haftungsbeschränkt) mit der BELLE ÉPOQUE GESELLSCHAFT FÜR VERWALTUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG VON IMMOBILIEN MBH. Doch genau diese Umwandlung ruft nun erhebliche Kritik von Gläubigerseite hervor – insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen Substanz und der rechtlichen Grundlage der Transaktion.

Im Mittelpunkt der Kritik steht die dem Vertrag beigefügte Bilanz der Smart & Green UG. Diese wird von mehreren Seiten als mutmaßlich nicht verlässlich eingestuft. So konnten möglicherweise zum Zeitpunkt der Verschmelzung titulierte Forderungen gegen das Unternehmen nicht erfüllt werden – ein Umstand, der unmittelbar Zweifel an der behaupteten Liquidität und Zahlungsfähigkeit nährt.

Zweifel an der Werthaltigkeit von Forderungen

In der Bilanz sind Forderungen als Vermögenswerte aufgeführt, deren tatsächliche Werthaltigkeit jedoch höchst fraglich erscheint. Sollte sich herausstellen, dass diese Forderungen wirtschaftlich nicht einbringlich sind, wäre die Bilanz in einem wesentlichen Punkt fehlerhaft – mit weitreichenden Folgen, nicht zuletzt auch für mögliche Haftungsfragen der Geschäftsführung.

Unklare Vollmachten als Risikofaktor

Zusätzliche Brisanz erhält der Vorgang durch die zugrunde liegenden Vollmachten, auf deren Basis die Verschmelzung durchgeführt wurde. Beobachter und betroffene Gläubiger zweifeln, ob die betreffenden Personen tatsächlich über eine ausreichende und formell gültige Vollmacht verfügten, um eine derart weitreichende Umstrukturierung rechtssicher durchzuführen.

Forderung nach gerichtlicher Überprüfung

Aus Sicht betroffener Gläubiger drängt sich die Forderung auf, dass die wirtschaftliche Angemessenheit der Verschmelzung sowie die Bilanzierungspraxis der Smart & Green UG durch die Justiz oder eine Aufsichtsbehörde überprüft werden muss. Immerhin steht nicht weniger im Raum als der Verdacht einer mutma0lichen möglichen Benachteiligung von Gläubigern durch eine unzureichend gedeckte Bilanz und rechtlich zweifelhafte Transaktionen.

Fazit

Der Fall der Smart & Green UG entwickelt sich zu einem Lehrstück über wirtschaftliche Transparenz und rechtliche Sorgfaltspflichten bei Unternehmensverschmelzungen. Wenn Forderungen unrealistisch bilanziert und Vollmachten möglicherweise unzureichend sind, rückt nicht nur die Rechtmäßigkeit der Umwandlung in den Fokus – sondern auch die Verantwortung der handelnden Personen. Gläubiger, Investoren und Beobachter warten nun auf Klarheit – und mögliche juristische Konsequenzen.

 

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