Zwei Immobiliengesellschaften mit Sitz in Hamburg, beide unter der Geschäftsführung von Daniel Nihad Weber, sind in finanzielle Schieflage geraten. Das Amtsgericht Hamburg hat in zwei getrennten Verfahren die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Betroffen sind die DNW Invest GmbH sowie die St. Georg Carre Projekt GmbH – beide mit Sitz in der Danziger Straße 22, 20099 Hamburg.
DNW Invest GmbH (Aktenzeichen: 67a IN 297/25)
Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 172184 eingetragen. Ihr Geschäftszweig umfasst den Erwerb, die Vermietung, Verwaltung und Veräußerung von eigenen Grundstücken, insbesondere im Raum Hamburg. Mit Wirkung zum 16. Oktober 2025, 12:58 Uhr, hat das Amtsgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
St. Georg Carre Projekt GmbH (Aktenzeichen: 67a IN 304/25)
Auch bei dieser Firma, registriert unter HRB 172206, wurde am 16. Oktober 2025 um 12:55 Uhr das Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Immobiliengeschäfte im Stadtteil Hamburg-St. Georg.
In beiden Fällen wurde der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen (Kanzleiadresse: Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Allgemeines Verfügungsverbot verhängt
Mit den Beschlüssen hat das Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. Das bedeutet, dass die Unternehmen ab sofort keine eigenständigen Verfügungen über ihre Vermögenswerte mehr treffen dürfen. Diese Befugnisse liegen nun vollständig beim vorläufigen Insolvenzverwalter. Auch die Einziehung von Forderungen sowie der Zugriff auf Bankguthaben fällt in seinen Zuständigkeitsbereich.
Dritte, insbesondere Schuldner der beiden Gesellschaften, wurden aufgefordert, nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten, um rechtssicher zu handeln.
Zwangsvollstreckung ausgesetzt
Gleichzeitig untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Unternehmen – mit Ausnahme von Verfahren, die sich auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden bis auf Weiteres gestoppt.
Hintergrund und Ausblick
Obwohl die genauen Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten derzeit nicht öffentlich bekannt sind, wirft der Doppelschlag gegen zwei Immobiliengesellschaften unter derselben Geschäftsführung Fragen zur wirtschaftlichen Stabilität des Firmengeflechts auf. Beide Unternehmen operieren im lukrativen Hamburger Immobilienmarkt, was das öffentliche Interesse an den Verfahren zusätzlich erhöht.
Die kommenden Wochen dürften zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob es zur regulären Insolvenz kommt. Derzeit liegt das Verfahren noch in der Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Gläubiger und Geschäftspartner sollten die gerichtlichen Anordnungen genau beachten, um ihre Ansprüche korrekt geltend zu machen.
Hinweis: Der Artikel stellt eine journalistische Zusammenfassung öffentlicher Beschlüsse dar und ersetzt keine rechtliche Beratung. Betroffene sollten sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt oder Insolvenzexperten wenden.
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