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Zusammenfassung des Insolvenzverfahrens für die Siberian Fish Company GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Neubrandenburg hat im Rahmen des Insolvenzverfahrens für die Siberian Fish Company GmbH (Sitz: Strasburg) einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Die Firma, vertreten durch ihren Geschäftsführer Oleg Kiesner, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.

Beschlussinhalte:

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle laufenden Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung gegen die Siberian Fish Company GmbH werden eingestellt, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt.
  2. Ernennung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff aus Potsdam wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen des Unternehmens zu überwachen und zu sichern.
  3. Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin: Die Siberian Fish Company GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Insbesondere ist es ihr untersagt, über ihre Bankkonten und Forderungen zu verfügen; diese Befugnisse gehen vollständig auf den Insolvenzverwalter über.
  4. Kontenverwaltung und Einzug von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, im Namen der Schuldnerin Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Er darf Bankguthaben und eingehende Forderungen einziehen, um die Insolvenzmasse zu sichern.
  5. Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Drittschuldner der Siberian Fish Company GmbH, also Personen oder Unternehmen, die der GmbH noch Zahlungen schulden, dürfen diese nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
  6. Zutrittsrechte und Informationspflichten: Der Insolvenzverwalter hat das Recht, die Geschäftsräume der GmbH zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin muss ihm Zugang zu allen relevanten Unterlagen gewähren und alle erforderlichen Auskünfte erteilen.
  7. Veröffentlichung der Anordnung: Die Anordnung wurde in einem elektronischen Informationssystem veröffentlicht und bleibt dort mindestens bis zum Ende des Verfahrens sichtbar. Sollte das Verfahren eröffnet werden, wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Abschluss gelöscht.

Der Beschluss ist Teil des üblichen Verfahrens zur Vorbereitung auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Ziel ist es, das Vermögen der Siberian Fish Company GmbH zu sichern und festzustellen, ob genügend Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind.

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