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Zusammenfassung des Insolvenzverfahrens der bauplan GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Gifhorn hat am 17. Februar 2025 vorläufige Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens gegen die bauplan GmbH (Peine) angeordnet.

Wichtige Maßnahmen:

  • Vorläufige Verwaltung des Vermögens: Die Geschäftsführung darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Boris Freiherr von der Bussche (Dannenberg) über das Unternehmensvermögen verfügen.
  • Zahlungseinschränkungen: Schuldner der bauplan GmbH dürfen Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung des Gerichtsbeschlusses leisten.
  • Möglichkeit zur Beschwerde: Die bauplan GmbH oder betroffene Gläubiger können innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Gifhorn einlegen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Datenschutzhinweise sind online abrufbar.

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