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Zum Tode verurteilt – und gegen eine Begnadigung!

Pic_Panther (CC0), Pixabay
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In einer eher ungewöhnlichen Wendung der Dinge lehnen zwei Insassen des US-Bundes-Todestrakts die Gnade von Präsident Joe Biden ab. Statt sich über die Umwandlung ihrer Todesurteile in lebenslange Haftstrafen zu freuen, haben sie einen Gerichtsantrag eingereicht, um genau das zu verhindern.

Was ist hier los?

Die beiden Häftlinge, die nicht namentlich erwähnt werden, sitzen im Bundesgefängnis in Terre Haute, Indiana, und sind Teil der 37 von Biden begnadigten Insassen. Während andere Gefangene und ihre Anwälte die Entscheidung als Gottesgeschenk feiern, sehen die beiden Antragsteller darin eher einen juristischen Albtraum.

Sie lehnen die Begnadigung kategorisch ab – nicht etwa, weil sie ein besonderes Faible für die Todesstrafe hätten, sondern weil sie ihre Unschuld beweisen wollen. Die Todesstrafe gewährt ihnen gewisse rechtliche Vorteile, darunter eine intensivere Überprüfung ihrer Fälle und besseren Zugang zu Anwälten.

„Der Angeklagte hat nie um eine Begnadigung gebeten. Der Angeklagte will keine Begnadigung.“ So steht es in einer der handschriftlichen Eingaben an das Bundesgericht.

Ein Präsident kann nicht einfach Gnade walten lassen – oder doch?

Die beiden Insassen argumentieren, dass die Begnadigung durch den Präsidenten verfassungswidrig sei – allerdings ist die Rechtslage ziemlich eindeutig: Die Macht des Präsidenten zur Umwandlung von Strafen ist absolut, solange sie nicht gegen die Verfassung verstößt.

Juristen und die US-Justiz sind sich einig: Der Präsident braucht keine Zustimmung der Verurteilten, um ihre Strafe zu mildern. Das oberste Gericht der USA entschied bereits 1927, dass eine Begnadigung auch gegen den Willen des Betroffenen wirksam ist.

Mit anderen Worten: Wer einmal Gnade vom Präsidenten erhält, kommt da nicht mehr raus – ob er will oder nicht.

Biden wollte Hinrichtungen verhindern – nicht alle sind dankbar

Biden ordnete die Umwandlung der Todesstrafen kurz vor dem Amtsantritt von Donald Trump an. Warum? Weil Trump bereits signalisiert hat, dass er die Todesstrafe wieder verstärkt durchsetzen möchte. In seiner ersten Amtszeit ließ er innerhalb von sieben Monaten 13 Menschen hinrichten – mehr als jeder andere Präsident in der modernen US-Geschichte.

Biden erklärte, er könne es „nicht mit gutem Gewissen zulassen“, dass die Todesstrafe wieder angewandt werde. Doch während er sich als Retter der Verurteilten sah, fühlen sich einige von ihnen eher um ihre Chancen auf einen Freispruch betrogen.

„Es geht nicht um einen Todeswunsch – es geht um Freiheit“

Einer der Antragsteller argumentiert, dass die Begnadigung seine Chancen auf eine erfolgreiche Berufung zunichtemacht. Ein Todesurteil bringt automatisch eine intensivere Überprüfung der rechtlichen Prozesse mit sich, während lebenslange Haftstrafen diese Möglichkeit einschränken könnten.

„Er hat keinen Todeswunsch – er will einfach die Chance, seine Unschuld zu beweisen“, erklärte eine Angehörige.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Ob die Anträge der Insassen Erfolg haben, ist ungewiss. Doch eines steht fest: Der juristische Kampf ist noch nicht vorbei. Während einige ihre zweite Chance auf Leben feiern, kämpfen andere darum, ihr Todesurteil zurückzubekommen, um nicht den Rest ihres Lebens hinter Gittern zu verbringen.

Eine ironische Wendung in der Debatte um die Todesstrafe – denn wer hätte gedacht, dass es einmal Gefangene geben würde, die für ihr Recht auf Hinrichtung kämpfen?

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